18-monatige Bindungsfrist
Verfasst: 22.09.2010, 11:21
Hi,
meine 3 Kinder (15,10,9 J.) sind bei mir (bei der DAK) familienmitversichert gewesen. Seit Okt. 2010 sind sie Halbwaisen und im Zuge der Waisenrentenbeantragung wiederum in der DAK einzeln versichert worden (Krankenversicherung der Rentner).
Da die DAK nun die 8 EUR/mtl. Zusatzbeträge dieser Kinder einzeln erhebt, habe ich mich entschlossen, die Krankenversicherung für sie zu wechseln (Tk).
Die DAK beharrt nun aber auf der 18-monatigen Frist, obwohl meine Kinder ja seit ihrer Geburt dort versichert waren.
Initiiert der Wechsel des Status (bei aber der gleichen Kasse) bereits einen "Neustart" der in &175 Abs. 4 Satz 1 SGB V genannten18-Monate-Regelung, auf die sich hier die DAK beruft?
Lieben Gruß
Roland
meine 3 Kinder (15,10,9 J.) sind bei mir (bei der DAK) familienmitversichert gewesen. Seit Okt. 2010 sind sie Halbwaisen und im Zuge der Waisenrentenbeantragung wiederum in der DAK einzeln versichert worden (Krankenversicherung der Rentner).
Da die DAK nun die 8 EUR/mtl. Zusatzbeträge dieser Kinder einzeln erhebt, habe ich mich entschlossen, die Krankenversicherung für sie zu wechseln (Tk).
Die DAK beharrt nun aber auf der 18-monatigen Frist, obwohl meine Kinder ja seit ihrer Geburt dort versichert waren.
Initiiert der Wechsel des Status (bei aber der gleichen Kasse) bereits einen "Neustart" der in &175 Abs. 4 Satz 1 SGB V genannten18-Monate-Regelung, auf die sich hier die DAK beruft?
Lieben Gruß
Roland