Ausland und Deutschland

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Frank01
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Ausland und Deutschland

Beitragvon Frank01 » 05.03.2007, 21:19

Hallo,

momentan bin ich arbeitslos gemeldet,will aber in einigen Wochen für 3 Monate nach Australien fliegen.
Dazu werde ich wohl eine Auslandskrankenversicherung abschliessen.

Nach den 3 Monaten komme ich wieder,und bleibe für 2-3 Wochen in Deutschland,und danach fliege ich wieder für 3 Monate nach Australien.

Durch die Auslandskrankenversicherung bin ich in Australien versichert,aber was muss ich tun um in Deutschland versichert zu sein in den 2-3 Wochen?
Denn ich bin ja in dieser Zeit weder über die Arbeitsagentur noch über einen Arbeitgeber versichert.

Danke

Frank
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Beitragvon Frank » 10.03.2007, 18:25

Hallo,

es gibt einen längerfristigen Auslandstarif, der auch Aufenthalte ich Deutschland absichert. Wie alt bist du und wie lange bleibst du insgesamt im Ausland? Also wie lange soll die Versicherung laufen?

Frank01
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Beitragvon Frank01 » 11.03.2007, 14:18

Hallo Frank,

Das würde für 7 Monate gelten mit ca. 6 Monate Aufenthalt in Australien.
Aber es wird wohl günstiger sein in Deutschland versichert zu bleiben und die 6 Monate wie im Urlaub zu versichern.

Sollte ich danach auswandern,bin ich mit meinem angestrebten Visa automatisch krankenversichert in Australien,und werde für alle Fälle in Deutschland eine Anwartschaft bezahlen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 11.03.2007, 18:40

Frank01 hat geschrieben:Hallo Frank,

Das würde für 7 Monate gelten mit ca. 6 Monate Aufenthalt in Australien.
Aber es wird wohl günstiger sein in Deutschland versichert zu bleiben und die 6 Monate wie im Urlaub zu versichern.

Sollte ich danach auswandern,bin ich mit meinem angestrebten Visa automatisch krankenversichert in Australien,und werde für alle Fälle in Deutschland eine Anwartschaft bezahlen.


Was bedeutet "wie im Urlaub versichern"?
Eine AuslandsREISE-Krankenversicherung deckt in der Regel nur Auslandsreisen bis max 2 Monate ab (je nach Versicherer variabel). Wenn Sie 3 Monaten dort sein wollen, haben Sie keine Deckung. Somit sollten Sie sich dringendst um eine entsprechende Absicherung bemühen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.03.2007, 21:13

Hallo Frank 1
Bei der DKV heißt der Tarif AVL Mindestversicherungsdauer 3 Monate
bei Besuch in Deutschland vorrübergehender Schutz für Notfälle.
Gruß


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