Nachträglich doch nicht hauptberuflich Selbständig?

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marlix
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Nachträglich doch nicht hauptberuflich Selbständig?

Beitragvon marlix » 23.09.2010, 09:22

ich hab da ein Problem. Ich wurde nach einer Betriebsprüfung rückwirkend ab 2009 als hauptberuflich Selbständige freiwillig versichrt Nebenbei hatte ich bis ende letzten Jahres noch eine versicherungspflichtige Anstellung, und es wurden die KV-Beiträge bezahlt. Da ich aber in der Vergangenheit mit der Nebentätigkeit mehr verdient hatte, wurde ich rückwirkend ab 2009 als Selsbtändige versichert und das bis heute. Jetzt soll für ich 1/09 bis 6/10 6.000,00 € nachzahlen, dafür hat mein damaliger Arbeitgeber dseine Beträge zurück bekommen. Nach meinem erst jetzt vorliegenden Steuerbescheid für 2009 habe ich aber im vergangene Jahr nur noch Verluste aus dem Gewerbebtrieb gemacht, so dass ich doch eigentlich mit dem versicherungspflichtigen Job in 2009 nicht hauptberflich Selbständig war, sondern angestellt in einem Versicherungspflichtigen Job. Gibt es eine Möglichkeit, rückwirkend ab 01/09 und laufend nur die geringeren Beiträge als pflichtversicherte zahlen zu müssen. Seit 01/2010 bin ich übrigens nicht mehr angestellt und das Geschäft bringt auch nur Verluste.

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