KV Pflicht - nach Krankengeldbezug - Keine Einnahmen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
KV Pflicht - nach Krankengeldbezug - Keine Einnahmen
Hallo Allgemein!
Ich bin neu hier und habe eine Frage wegen meiner KV-Pflicht. Wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Bin zeit längerem AU und beziehe Krankengeld, wurde deswegen vom AG gekündigt und jetzt schreibt mich KK arbeitsfähig. Da ich dies nicht bin und hier ein Widerspruch läuft, aber meine KK kein Krankengeld mehr zahlt, bin ich nun auch nicht mehr versichert.
Ich bekomme weder ALG, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, noch GruSi, da ich über dem Vermögensätzen liege. Ich lebe im Moment also vom Ersparten.
Wie sieht es denn jetzt mit meiner KV aus? Meine Krankenkasse will mich freiwillig versichern, Bezugsgröße mein Einkommen aus 2009. Das Einkommen war damals sehr hoch, dementsprechend hoch wird dann auch der Beitrag sein. Ich habe aber jetzt gar kein Einkommen und werde es in diesem Jahr wohl auch nicht mehr haben. Außerdem meine ich mal gehört zu haben, dass es in Fällen wie meinem eine Art "Pflicht-weiter-versicherung" zu einem Mindestbeitrag gibt.
Weiß jemand darüber Bescheid? - Vielen Dank im Voraus für Hilfe.
Grüsse
Sally
Ich bin neu hier und habe eine Frage wegen meiner KV-Pflicht. Wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Bin zeit längerem AU und beziehe Krankengeld, wurde deswegen vom AG gekündigt und jetzt schreibt mich KK arbeitsfähig. Da ich dies nicht bin und hier ein Widerspruch läuft, aber meine KK kein Krankengeld mehr zahlt, bin ich nun auch nicht mehr versichert.
Ich bekomme weder ALG, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, noch GruSi, da ich über dem Vermögensätzen liege. Ich lebe im Moment also vom Ersparten.
Wie sieht es denn jetzt mit meiner KV aus? Meine Krankenkasse will mich freiwillig versichern, Bezugsgröße mein Einkommen aus 2009. Das Einkommen war damals sehr hoch, dementsprechend hoch wird dann auch der Beitrag sein. Ich habe aber jetzt gar kein Einkommen und werde es in diesem Jahr wohl auch nicht mehr haben. Außerdem meine ich mal gehört zu haben, dass es in Fällen wie meinem eine Art "Pflicht-weiter-versicherung" zu einem Mindestbeitrag gibt.
Weiß jemand darüber Bescheid? - Vielen Dank im Voraus für Hilfe.
Grüsse
Sally
Nun denn, die Problematik kommt in der letzten Zeit häufiger vor.
Hier sind dann wohl der medizinische Dienst der Krankenkasse und der Hausartz unterschiedlicher Meinung.
Es gibt etra sog. Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, die natürlich von der Kasse entworfen worden sind. In § 7 findet man nachfolgendes:
§ 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich.
Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen.
Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
Demach gilt ja wohl in erster Linie die Feststellung der Kasse bwz. des medizinischen Dienstes.
Aber dann sollte es ein Zweitgutachten geben.
Fakt ist jedoch, solange Du kein Krankengeld erhälst, bist Du auch nicht versichert.
Bleibt derzeit wohl nur eine freiw. Krankenversicherung übrig.
Die Beitragszahlung richtet sich nach deinen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Allerdings gibt es eine Mindestgrenze von derzeit mtl. 851,67 Euro. Liegt Dein Einkommen drunter, wird diese Grenze immer zu Grunde gelegt. Liegt Dein Einkommen, wird das tatsächliche Einkommen berücksichtigt. Das Einkommen wird dann mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,3 % für die Kv und 1,95 % oder 2,2 % (wenn keine Kinder) für die PV multipliziert.
Wo liegen bei Dir denn die gravierenden Einkommensunterschiede zwischen dem derzeitigen Einkommen bzw. Einnahmen zum Lebensunterhalt und den Einnahmen zum Lebensunterhalt aus 2009? Will man etwas Dein damaliges Arbeitseinkommen, welches Du derzeit ja defintiv nicht hast, noch berücksichtigen?
wurde deswegen vom AG gekündigt und jetzt schreibt mich KK arbeitsfähig
Hier sind dann wohl der medizinische Dienst der Krankenkasse und der Hausartz unterschiedlicher Meinung.
Es gibt etra sog. Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, die natürlich von der Kasse entworfen worden sind. In § 7 findet man nachfolgendes:
§ 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich.
Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen.
Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
Demach gilt ja wohl in erster Linie die Feststellung der Kasse bwz. des medizinischen Dienstes.
Aber dann sollte es ein Zweitgutachten geben.
Fakt ist jedoch, solange Du kein Krankengeld erhälst, bist Du auch nicht versichert.
Bleibt derzeit wohl nur eine freiw. Krankenversicherung übrig.
Die Beitragszahlung richtet sich nach deinen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Allerdings gibt es eine Mindestgrenze von derzeit mtl. 851,67 Euro. Liegt Dein Einkommen drunter, wird diese Grenze immer zu Grunde gelegt. Liegt Dein Einkommen, wird das tatsächliche Einkommen berücksichtigt. Das Einkommen wird dann mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,3 % für die Kv und 1,95 % oder 2,2 % (wenn keine Kinder) für die PV multipliziert.
Wo liegen bei Dir denn die gravierenden Einkommensunterschiede zwischen dem derzeitigen Einkommen bzw. Einnahmen zum Lebensunterhalt und den Einnahmen zum Lebensunterhalt aus 2009? Will man etwas Dein damaliges Arbeitseinkommen, welches Du derzeit ja defintiv nicht hast, noch berücksichtigen?
Hallo,
da sind einige Fragen offen -
wieso stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ??
wer sagt das - das Arbeitsamt - wenn ja. mit welcher Begründung ??
Seit wann bist du schon "freiwillig" bei deiner Krankenkasse versichert ??
Hast du gegen die Beendigung deiner Arbeitsunfähigkeit damals Widerspruch eingelegt und hast du Einsichtnahme in das MDK-Gutachten gehabt ??
Handelte es sich überhaupt um ein Gutachten ??
Bevor wir hier die Keule auspacken können, benöltigen wir mehr Details.
Gruss
Czauderna
da sind einige Fragen offen -
wieso stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ??
wer sagt das - das Arbeitsamt - wenn ja. mit welcher Begründung ??
Seit wann bist du schon "freiwillig" bei deiner Krankenkasse versichert ??
Hast du gegen die Beendigung deiner Arbeitsunfähigkeit damals Widerspruch eingelegt und hast du Einsichtnahme in das MDK-Gutachten gehabt ??
Handelte es sich überhaupt um ein Gutachten ??
Bevor wir hier die Keule auspacken können, benöltigen wir mehr Details.
Gruss
Czauderna
Erstmal - danke für Eure Antworten. Ich gebe gerne noch einige Details.
Der MDk hat in einer Stellungnahme (kein Gutachten) nach Aktenlage festgestellt, dass ich nicht mehr arbeitsunfähig sei. Mein Hausarzt und mein Facharzt sind beide der Meinung, dass ich nach wie vor arbeitsunfähig bin und noch länger sein werde. Der Arzt des MDK entstammt nicht derselben Facharztrichtung wie mein Facharzt und kann somit die Diagnose meines Facharztes nicht beurteilen.
Obwohl meine Ärzte und ich die Krankenkasse und den MDK aufgefordert haben, mich persönlich von einem Facharzt des MDK's begutachten zu lassen, ist dies nach über einem Monat noch nicht erfolgt. Widerspruch wurde von mir und meinen beiden Ärzten eingelegt.
Krankenkasse bezieht sich weiter auf die Stellungnahme des MDK, stellt Krankengeldzahlung ein und verweist mich ans Arbeitsamt. Das Arbeitsamt weiß von meiner nach wie vor bestehenden Arbeitsunfähigkeit und sagt, sie wären nicht zuständig. Und ich werde mich sicher nicht arbeitslos melden, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann. Damit würde ich ja aus meiner und meines Anwaltes Sicht der Krankenkasse einen ziemlichen Gefallen tun, da sie in diesem Moment aus ihrer Verpflichtung Krankengeld zu zahlen raus sind. Dies ist aber nicht rechtens, weil sie die Krankengeldzahlung nicht so einfach einstellen dürfen.
Daher bin ich nicht mehr versichert. War vorher pflichtversichert in meiner KK.
Derzeit lebe ich von Ersparnissen, die mich glücklicherweise noch eine ganze Weile über Wasser halten werden. Ein laufendes Einkommen habe ich nicht. KK wünscht meinen Einkommensteuerbescheid 2009 (Arbeitseinkommen), um meinen Beitrag für eine freiwillige Versicherung festlegen zu können. Im Jahr 2009 habe ich über der BBG verdient, da ich aber jetzt nichts verdiene, darf die KK m. E. auch nicht das Einkommen von 2009 zugrunde legen.
Die Stellungnahme des MDK habe ich gelesen. Dort steht nur, dass ich ab
Datum X wieder arbeitsfähig sei. Wie gesagt, persönliche Begutachtung fand bisher nicht statt.
Zum Glück bin ich finanziell gut abgesichert. omit kann ich ggf. ein Urteil des Sozialgerichtes abwarten, sollte meine KK nicht vernünftig werden. Nur wie gesagt, im Moment bin ich nicht krankenversichert und weiß nun nicht, wo von der Beitrag bemessen werden darf.
Der MDk hat in einer Stellungnahme (kein Gutachten) nach Aktenlage festgestellt, dass ich nicht mehr arbeitsunfähig sei. Mein Hausarzt und mein Facharzt sind beide der Meinung, dass ich nach wie vor arbeitsunfähig bin und noch länger sein werde. Der Arzt des MDK entstammt nicht derselben Facharztrichtung wie mein Facharzt und kann somit die Diagnose meines Facharztes nicht beurteilen.
Obwohl meine Ärzte und ich die Krankenkasse und den MDK aufgefordert haben, mich persönlich von einem Facharzt des MDK's begutachten zu lassen, ist dies nach über einem Monat noch nicht erfolgt. Widerspruch wurde von mir und meinen beiden Ärzten eingelegt.
Krankenkasse bezieht sich weiter auf die Stellungnahme des MDK, stellt Krankengeldzahlung ein und verweist mich ans Arbeitsamt. Das Arbeitsamt weiß von meiner nach wie vor bestehenden Arbeitsunfähigkeit und sagt, sie wären nicht zuständig. Und ich werde mich sicher nicht arbeitslos melden, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann. Damit würde ich ja aus meiner und meines Anwaltes Sicht der Krankenkasse einen ziemlichen Gefallen tun, da sie in diesem Moment aus ihrer Verpflichtung Krankengeld zu zahlen raus sind. Dies ist aber nicht rechtens, weil sie die Krankengeldzahlung nicht so einfach einstellen dürfen.
Daher bin ich nicht mehr versichert. War vorher pflichtversichert in meiner KK.
Derzeit lebe ich von Ersparnissen, die mich glücklicherweise noch eine ganze Weile über Wasser halten werden. Ein laufendes Einkommen habe ich nicht. KK wünscht meinen Einkommensteuerbescheid 2009 (Arbeitseinkommen), um meinen Beitrag für eine freiwillige Versicherung festlegen zu können. Im Jahr 2009 habe ich über der BBG verdient, da ich aber jetzt nichts verdiene, darf die KK m. E. auch nicht das Einkommen von 2009 zugrunde legen.
Die Stellungnahme des MDK habe ich gelesen. Dort steht nur, dass ich ab
Datum X wieder arbeitsfähig sei. Wie gesagt, persönliche Begutachtung fand bisher nicht statt.
Zum Glück bin ich finanziell gut abgesichert. omit kann ich ggf. ein Urteil des Sozialgerichtes abwarten, sollte meine KK nicht vernünftig werden. Nur wie gesagt, im Moment bin ich nicht krankenversichert und weiß nun nicht, wo von der Beitrag bemessen werden darf.
Hallo,
nun, da die Sache bereits vor Gericht zu sein scheint ist es müssig, hier noch Einschätzungen vorzunehmen. Was mir so spontan auffält ist folgendes.
Die Ablehnung des Arbeitsamtes hinsichtlich der ALG-Beantragung muesste es doch schriftlich geben, (Ablehnung wegen Arbeitsunfähigkeit).
Wurde die Kasse damit konfrontiert ??
Du schreibst, dass du wegen des Widerspruchs dezeit nicht krankenversichert bist und wenn die Sache schon bei Gericht liegt dann sin da schon mehr als nur ein Monat vergangen.
Ich denke, du bist Arbeitsunfähig, also auch behandlungsbedürftig, heisst das nun, dass du deine Behandlungskosten auch selbst zahlst ??
Gruss
Czauderna
nun, da die Sache bereits vor Gericht zu sein scheint ist es müssig, hier noch Einschätzungen vorzunehmen. Was mir so spontan auffält ist folgendes.
Die Ablehnung des Arbeitsamtes hinsichtlich der ALG-Beantragung muesste es doch schriftlich geben, (Ablehnung wegen Arbeitsunfähigkeit).
Wurde die Kasse damit konfrontiert ??
Du schreibst, dass du wegen des Widerspruchs dezeit nicht krankenversichert bist und wenn die Sache schon bei Gericht liegt dann sin da schon mehr als nur ein Monat vergangen.
Ich denke, du bist Arbeitsunfähig, also auch behandlungsbedürftig, heisst das nun, dass du deine Behandlungskosten auch selbst zahlst ??
Gruss
Czauderna
Ich glaube, ich habe alles Wichtige, was zur Beantwortung meiner Frage nötig ist, bereits mitgeteilt. Zum Punkt des rechtswidrigen Verhaltens meiner KK habe ich keine Frage. Diese wurden mir von meinem Anwalt bereits beantwortet.
Meine Frage galt einzig und allein der Weiterversicherung und von welcher
Bemessungsgrundlage die Beiträge berechnet werden.
Insofern Danke an Rossi, der versucht hat, neutral zu antworten.
Meine Frage galt einzig und allein der Weiterversicherung und von welcher
Bemessungsgrundlage die Beiträge berechnet werden.
Insofern Danke an Rossi, der versucht hat, neutral zu antworten.
Also, die Kasse kann definitiv nicht das Arbeitseinkommen 2009 - welches 2010 wohl nicht mehr zur Verfügung steht - als Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigen und hiervon die Beiträge berechnen.
Dies würde dem § 5 der einheitlichen Grundsätze widersprechen:
§ 5 Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen
(1) Die beitragspflichtigen Einnahmen sind jeweils dem Monat der Mitgliedschaft, für den Beiträge zu zahlen sind, zuzuordnen (Beitragsmonat).
Ich denke mal, diese Aussage ist ziemlich deutlich.
Bei der Beitragsbemessung von Selbständigen gibt es allerdings besondere Vorschriften. Hier ist das Einkommen des jeweils gültigen Steuerbescheides zu berücksichtigen. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass das Einkommen von Selbständigen total schwankend und nicht verhersehbar ist.
Nun denn Günni, kennst Du dieses Pontius-Pilatus Spielchen nicht, was hier betrieben werden?
Der Hausartzt stellt weiterhin die AU aus.
Die Kasse sagt, nööh unsere Feststellung gilt, für uns bist Du arbeitsfähig und kannst somit kein Krankengeld mehr bekommen. Für Dich ist das Arbeitsamt zuständig.
Der Kunde dackelt zum Arbeitsamt und will ALG I beantragen
Das Arbeitsamt sagt nein, wir sind nicht zuständig. Du kannst kein ALG I bekommen, weil Du aufgrund der AU des Hausarztes weiterhin krank bist und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Der Kunde dackelt dann wieder zur Kasse und sagt, ich bekomme kein ALG I
Die Kasse sagt und von uns bekommst Du kein Krankengeld
Man wird hier von Ponitus nach Pilatus geschickt und keiner fühlt sich zuständig. Das ist unser System und drunter zu leiden hat der Kunde, der dann manchmal nicht mehr den Wald vor lauter Bäume sieht.
Dies würde dem § 5 der einheitlichen Grundsätze widersprechen:
§ 5 Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen
(1) Die beitragspflichtigen Einnahmen sind jeweils dem Monat der Mitgliedschaft, für den Beiträge zu zahlen sind, zuzuordnen (Beitragsmonat).
Ich denke mal, diese Aussage ist ziemlich deutlich.
Bei der Beitragsbemessung von Selbständigen gibt es allerdings besondere Vorschriften. Hier ist das Einkommen des jeweils gültigen Steuerbescheides zu berücksichtigen. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass das Einkommen von Selbständigen total schwankend und nicht verhersehbar ist.
Nun denn Günni, kennst Du dieses Pontius-Pilatus Spielchen nicht, was hier betrieben werden?
Der Hausartzt stellt weiterhin die AU aus.
Die Kasse sagt, nööh unsere Feststellung gilt, für uns bist Du arbeitsfähig und kannst somit kein Krankengeld mehr bekommen. Für Dich ist das Arbeitsamt zuständig.
Der Kunde dackelt zum Arbeitsamt und will ALG I beantragen
Das Arbeitsamt sagt nein, wir sind nicht zuständig. Du kannst kein ALG I bekommen, weil Du aufgrund der AU des Hausarztes weiterhin krank bist und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Der Kunde dackelt dann wieder zur Kasse und sagt, ich bekomme kein ALG I
Die Kasse sagt und von uns bekommst Du kein Krankengeld
Man wird hier von Ponitus nach Pilatus geschickt und keiner fühlt sich zuständig. Das ist unser System und drunter zu leiden hat der Kunde, der dann manchmal nicht mehr den Wald vor lauter Bäume sieht.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hallo,
mal davon abgesehen, dass ich aus meiner Praxis ein solches Verhalten seitens der Kasse bislang nicht kenne und auch hoffentlich nicht kennenlernen werde.
Was mich an dem hier geschilderten Fall wirklich irritiert ist der Umstand bzw. die Tatsache dass ein Mensch, der offenbar nachweislich krank ist, also arbeitsunfähig, dass dieser Mensch derzeit nicht krankenversichert ist.
Die Tatsache, dass die Sache mit dem Krankengeld jetzt als Klagefall vor Gericht verhandelt wird kann keine Auswirkung auf die Weiterversicherung haben.
Wenn das Arbeitsamt nicht leistet aus den bekannten Gründen dann muss doch eine Weiterversicherung bei der bisherigen Krankenkasse erfolgen, was aber hier offenbar nicht getan wurde - deshalb auch meine Frage nach den Kosten der Weiterbehandlung nach der Krankengeldeinstellung.
Wenn es nur um die Beitragsbemessungsgrundlage gehen würde wäre mir schon alles klar, aber so ??
Und noch etwas liebe Fragestellerin - warum ist meine Frage nicht neutral ??
Das der geschätzte Kollege Rossi mit seinen Ausführungen inhaltlich wie (fast) immer richtig liegt ist eh klar.
mal davon abgesehen, dass ich aus meiner Praxis ein solches Verhalten seitens der Kasse bislang nicht kenne und auch hoffentlich nicht kennenlernen werde.
Was mich an dem hier geschilderten Fall wirklich irritiert ist der Umstand bzw. die Tatsache dass ein Mensch, der offenbar nachweislich krank ist, also arbeitsunfähig, dass dieser Mensch derzeit nicht krankenversichert ist.
Die Tatsache, dass die Sache mit dem Krankengeld jetzt als Klagefall vor Gericht verhandelt wird kann keine Auswirkung auf die Weiterversicherung haben.
Wenn das Arbeitsamt nicht leistet aus den bekannten Gründen dann muss doch eine Weiterversicherung bei der bisherigen Krankenkasse erfolgen, was aber hier offenbar nicht getan wurde - deshalb auch meine Frage nach den Kosten der Weiterbehandlung nach der Krankengeldeinstellung.
Wenn es nur um die Beitragsbemessungsgrundlage gehen würde wäre mir schon alles klar, aber so ??
Und noch etwas liebe Fragestellerin - warum ist meine Frage nicht neutral ??
Das der geschätzte Kollege Rossi mit seinen Ausführungen inhaltlich wie (fast) immer richtig liegt ist eh klar.
@ czauderna
Die Angelegenheit befindet sich noch im Widerspruchsverfahren, noch nicht vor Gericht. Sowohl mein Anwalt als auch ich sind aber bereit, vor Gericht zu gehen, sollte meine KK nicht endlich vernünftig werden.
Warum ich Ihre Fragen nicht für neutral halte? Erstens waren Ihre Fragen für die Beantwortung meiner Fragen nicht nötig. Zweitens klingen Ihre Fragen wie ein Verhör. So als suchten Sie nach "Beweisen" meine Darstellung als unglaubwürdig hinzustellen. Weil Krankenkassen sind ja so korrekt, dass nicht sein kann, was mir gerade passiert.
Dabei, wenn ich mir die Fälle in den verschiedenen Foren im Internet so anschaue - sie laufen alle nach der gleichen Masche ab. Aber schön, dass
Ihnen in Ihrer Praxis solche Fälle noch nicht vorgekommen sind.
In mir ist der Eindruck entstanden, dass diese Vorgehensweise Methode hat.
Die Angelegenheit befindet sich noch im Widerspruchsverfahren, noch nicht vor Gericht. Sowohl mein Anwalt als auch ich sind aber bereit, vor Gericht zu gehen, sollte meine KK nicht endlich vernünftig werden.
Warum ich Ihre Fragen nicht für neutral halte? Erstens waren Ihre Fragen für die Beantwortung meiner Fragen nicht nötig. Zweitens klingen Ihre Fragen wie ein Verhör. So als suchten Sie nach "Beweisen" meine Darstellung als unglaubwürdig hinzustellen. Weil Krankenkassen sind ja so korrekt, dass nicht sein kann, was mir gerade passiert.
Dabei, wenn ich mir die Fälle in den verschiedenen Foren im Internet so anschaue - sie laufen alle nach der gleichen Masche ab. Aber schön, dass
Ihnen in Ihrer Praxis solche Fälle noch nicht vorgekommen sind.
In mir ist der Eindruck entstanden, dass diese Vorgehensweise Methode hat.
Nun denn Sally, da kann ich nur aus meiner Praxis berichten.
Solche Fälle sind defintiv keine Seltenheit.
Ich würde Dir ehrlich gesagt auch empfehlen, den Antrag beim Arbeitsamt schriftlich zu stellen. Lass den Antrag einfach schriftlich ablehnen und gehe dort in den Widerspruch.
Auch wenn Dein Anwalt jetzt sagt, dass die Kasse dort vermultich nicht mit oben bleibt, würde ich es machen. Vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.
Nehmen wir an, dass irgendwann gerichtlich festgestellt wird, dass Du sehrwohl arbeitsfähig bist. Dann braucht die Kasse kein Krankengeld zu löhnen.
Arbeitslosengeld wirst Du nicht rückwirkend bekommen, da dies eine persönliche Arbeitslosmeldung erfordert, die man nicht rückwirkend nachholen kann.
Wenn das ganze Theater mehr als 1 Jahr dauert, dann verlierst Du auch die Anwartschaft auf ALG I; dann rutscht Du komplett durch.
Solche Fälle sind defintiv keine Seltenheit.
Ich würde Dir ehrlich gesagt auch empfehlen, den Antrag beim Arbeitsamt schriftlich zu stellen. Lass den Antrag einfach schriftlich ablehnen und gehe dort in den Widerspruch.
Auch wenn Dein Anwalt jetzt sagt, dass die Kasse dort vermultich nicht mit oben bleibt, würde ich es machen. Vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.
Nehmen wir an, dass irgendwann gerichtlich festgestellt wird, dass Du sehrwohl arbeitsfähig bist. Dann braucht die Kasse kein Krankengeld zu löhnen.
Arbeitslosengeld wirst Du nicht rückwirkend bekommen, da dies eine persönliche Arbeitslosmeldung erfordert, die man nicht rückwirkend nachholen kann.
Wenn das ganze Theater mehr als 1 Jahr dauert, dann verlierst Du auch die Anwartschaft auf ALG I; dann rutscht Du komplett durch.
@Rossi,
danke für die Tipps und Infos. Ich hoffe aber schwer, dass ich nicht noch ein Jahr krank sein werde.
Was ich nicht verstehe ist der Hinweis darauf, dass ich gegen die Ablehnung des Arbeitsamtes Widerspruch einlegen soll. Was würde mir das bringen? Ich bin ja im Moment nicht arbeitsfähig. Außerdem müsste ich den Widerspruch ja dann auch irgendwie begründen. Was ich nicht kann
Das ist alles ziemlich kompliziert. Eigentlich dachte ich immer, für den Fall der Fälle durch meine hohen Beiträge abgesichert zu sein. Aber ich werde zur Zeit eines Besseren belehrt.
Finde diese Entwicklung ziemlich bedenklich.
Grüsse
Sally
danke für die Tipps und Infos. Ich hoffe aber schwer, dass ich nicht noch ein Jahr krank sein werde.
Was ich nicht verstehe ist der Hinweis darauf, dass ich gegen die Ablehnung des Arbeitsamtes Widerspruch einlegen soll. Was würde mir das bringen? Ich bin ja im Moment nicht arbeitsfähig. Außerdem müsste ich den Widerspruch ja dann auch irgendwie begründen. Was ich nicht kann

Das ist alles ziemlich kompliziert. Eigentlich dachte ich immer, für den Fall der Fälle durch meine hohen Beiträge abgesichert zu sein. Aber ich werde zur Zeit eines Besseren belehrt.
Finde diese Entwicklung ziemlich bedenklich.
Grüsse
Sally
Nun denn Sally, ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten. Du willst doch nicht komplett durch das System fallen, oder?
Ich habs bislang so verstanden, dass ein offizielles Verfahren beim Arbeitsamt nicht zustande gekommen ist, richtig? Ich gab nur eine mündliche Ablehnung, richtig?
Nehmen wir mal an, dass nach 4 Monaten die Entscheidung steht, die Krankenkasse braucht kein Krankengeld zu löhnen, weil Du arbeitsfähig bist.
Dann rennst Du zur Agentur und beantragst ALG I und bekommst es allerdings erst ab dem aktuellen Zeitpunkt, also niemals rückwirkend.
Damit musst Du erst einmal in der Zwischenzeit die Beiträge für die Krankenversicherung selber löhnen.
Wenn Du dich jetzt bei der Agentur unter dem Vorbehalt der Feststellung der Arbeitsfähig- bzw. Arbeitsunfähigkeit durch den medinzinischen Dienst meldest, dann hast Du die Frist gewahrt.
Es gibt nur ein Ergebnis, entweder bist Du arbeitsunfähig und erhälst weiterhin Krankengeld oder Du bist - nach langen hin und her - arbeitsfähig und erhältst kein Krankengeld. Dann aber solltest Du ALG I erhalten, was nicht rückwirkend geht. Dafür ist der Antrag bei der Agentur erforderlich, der nicht rückwirkend geht.
Noch ein Hinweis an Günni, die Fälle habe ich vor 15 Jahren in der guten alten Sozialhilfe schon erlebt. Mich wundert es daher, dass Du solche Fälle nicht kennst!
Ich habs bislang so verstanden, dass ein offizielles Verfahren beim Arbeitsamt nicht zustande gekommen ist, richtig? Ich gab nur eine mündliche Ablehnung, richtig?
Nehmen wir mal an, dass nach 4 Monaten die Entscheidung steht, die Krankenkasse braucht kein Krankengeld zu löhnen, weil Du arbeitsfähig bist.
Dann rennst Du zur Agentur und beantragst ALG I und bekommst es allerdings erst ab dem aktuellen Zeitpunkt, also niemals rückwirkend.
Damit musst Du erst einmal in der Zwischenzeit die Beiträge für die Krankenversicherung selber löhnen.
Wenn Du dich jetzt bei der Agentur unter dem Vorbehalt der Feststellung der Arbeitsfähig- bzw. Arbeitsunfähigkeit durch den medinzinischen Dienst meldest, dann hast Du die Frist gewahrt.
Es gibt nur ein Ergebnis, entweder bist Du arbeitsunfähig und erhälst weiterhin Krankengeld oder Du bist - nach langen hin und her - arbeitsfähig und erhältst kein Krankengeld. Dann aber solltest Du ALG I erhalten, was nicht rückwirkend geht. Dafür ist der Antrag bei der Agentur erforderlich, der nicht rückwirkend geht.
Noch ein Hinweis an Günni, die Fälle habe ich vor 15 Jahren in der guten alten Sozialhilfe schon erlebt. Mich wundert es daher, dass Du solche Fälle nicht kennst!
Zuletzt geändert von Rossi am 27.09.2010, 00:16, insgesamt 1-mal geändert.
Ach ja
Ist relativ einfach zu beantworten. Jenes ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Die Kassen haben ein sog. Kostenmanagement. Es geht darum Kohle zu sparen. Die Kassen sind im Wettbewerb und keine Kasse will Zusatzbeiträge erheben. Wenn Zusatzbeiträge erhoben werden, dann flüchten die Mtiglieder und die Finanzsituation der Kasse wird unter Umständen noch schlimmer. Bei einer großen Angestelltenkasse sind aufgrund des Zusatzbeitrages mehr als 300.000 Versicherte geflüchtet. Es geht dort schon teilweise an die Existenz.
Und nu stelle Dir so etwas mal in der Praxis vor!
Es geht hier auch um Arbeitsplätze!
Finde diese Entwicklung ziemlich bedenklich
Ist relativ einfach zu beantworten. Jenes ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Die Kassen haben ein sog. Kostenmanagement. Es geht darum Kohle zu sparen. Die Kassen sind im Wettbewerb und keine Kasse will Zusatzbeiträge erheben. Wenn Zusatzbeiträge erhoben werden, dann flüchten die Mtiglieder und die Finanzsituation der Kasse wird unter Umständen noch schlimmer. Bei einer großen Angestelltenkasse sind aufgrund des Zusatzbeitrages mehr als 300.000 Versicherte geflüchtet. Es geht dort schon teilweise an die Existenz.
Und nu stelle Dir so etwas mal in der Praxis vor!
Es geht hier auch um Arbeitsplätze!
Guten Abend!
Meine Krankenkasse ist nach meinem Widerspruch wieder zu rechtmäßigem Handeln zurückgekehrt und bezahlt weiterhin Krankengeld.
Wollte dies anderen Betroffenen mitgeben. Wehrt Euch, wenn die Krankenkasse einfach mal so nach Aktenlage das Krankengeld einstellt.
Danke allen für ihre Tipps und Infos.
Meine Krankenkasse ist nach meinem Widerspruch wieder zu rechtmäßigem Handeln zurückgekehrt und bezahlt weiterhin Krankengeld.
Wollte dies anderen Betroffenen mitgeben. Wehrt Euch, wenn die Krankenkasse einfach mal so nach Aktenlage das Krankengeld einstellt.
Danke allen für ihre Tipps und Infos.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste