Bitte um dringende Hilfe - Beitragsnachzahlung KV und RV
Verfasst: 26.09.2010, 13:24
Hallo Zusammen.
Bei folgendem Sachverhalt benötige ich Euren Rat. Es geht um eine 68-jährige kranke und mittellose Rentnerin. Diese war seit dem 1.1.2004 nicht mehr krankenversichert. Durch eine Sozialarbeiterin wurde im April 2010 der Wiedereintritt in die Krankenkasse veranlasst. Letztere informiert in einem Schreiben im Juni 2010, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.09.2009 festgesetzt werden. Der Beitrag (KV und PV) bis 30.06.2009 würde monatlich 55,46 Euro betragen und ab 01.07.2009 51,49 Euro. Sie schreiben ferner, dass der Auffüllbetrag in Höhe von 316,82 Euro (...) ab 01.07.2009 mit dem Beitragssatz 14,30 % berücksichtigt wird und dass sich unter Berücksichtigung dieses Beitragssatzes ein Beitragsrückstand in Höhe von 1.884,89 Euro ergibt, der entsprechend zu begleichen ist. Hier wurde ein Stundungsantrag gestellt, sodass die Dame mtl. 20 Euro begleicht
Meine 1. Frage: Was hat es mit diesesm "Auffüllbetrag" eigentlich auf sich und wie setzen sich diese 1884,89 Euro genau zusammen?
Ferner ist es so, dass die Dame nun vom Rentenversicherungsträger ein Schreiben erhaten hat, bei dem angegeben wird, dass sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben und die Rente neu berechnet wurde. Die Rente würde ab dem 1.10.2010 auf 471,66 (von vorher 523,18 Euro) herabgesetzt. Zudem ergibt sich für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.09.2010 eine Überzahlung in Höhe von 2.208,36 Euro. Diese Rückzahlungsforderung setzt sich zusammen aus rückständigen Beitragsanteilen für die Krankenversicherung in Höhe von 1.807,14 Euro und Beiträge für die Pflegeversicherung in Höhe von 401,22 Euro.
Was mir nicht ganz klar ist, wieso muss die Dame einmal die Rückstände an die Krankenkasse leisten (1884,89 Euro) und einmal 1807,14 Euro an den Rentenversicherungsträger? Ist das korrekt? Wenn ja, gibt es beim RV-Träger ebenfalls die Möglichkeit die Forderung zu stunden bzw. gar niederzuschlagen? Wie sollte sie konkret vorgehen? Sie hat Grundsicherungsleistungen beantragt, da die Rente gering ist.
Leider ist mir das Sozialversicherungssystem hierzulande nicht vertraut, weshalb ich um Eure dringende Unterstützung bitte. Die Dame müsste bis Dienstag auf das Schreiben des Rentenversicherungsträgers reagieren.
Lieben Dank vorab...
Jannisa
Bei folgendem Sachverhalt benötige ich Euren Rat. Es geht um eine 68-jährige kranke und mittellose Rentnerin. Diese war seit dem 1.1.2004 nicht mehr krankenversichert. Durch eine Sozialarbeiterin wurde im April 2010 der Wiedereintritt in die Krankenkasse veranlasst. Letztere informiert in einem Schreiben im Juni 2010, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.09.2009 festgesetzt werden. Der Beitrag (KV und PV) bis 30.06.2009 würde monatlich 55,46 Euro betragen und ab 01.07.2009 51,49 Euro. Sie schreiben ferner, dass der Auffüllbetrag in Höhe von 316,82 Euro (...) ab 01.07.2009 mit dem Beitragssatz 14,30 % berücksichtigt wird und dass sich unter Berücksichtigung dieses Beitragssatzes ein Beitragsrückstand in Höhe von 1.884,89 Euro ergibt, der entsprechend zu begleichen ist. Hier wurde ein Stundungsantrag gestellt, sodass die Dame mtl. 20 Euro begleicht
Meine 1. Frage: Was hat es mit diesesm "Auffüllbetrag" eigentlich auf sich und wie setzen sich diese 1884,89 Euro genau zusammen?
Ferner ist es so, dass die Dame nun vom Rentenversicherungsträger ein Schreiben erhaten hat, bei dem angegeben wird, dass sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben und die Rente neu berechnet wurde. Die Rente würde ab dem 1.10.2010 auf 471,66 (von vorher 523,18 Euro) herabgesetzt. Zudem ergibt sich für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.09.2010 eine Überzahlung in Höhe von 2.208,36 Euro. Diese Rückzahlungsforderung setzt sich zusammen aus rückständigen Beitragsanteilen für die Krankenversicherung in Höhe von 1.807,14 Euro und Beiträge für die Pflegeversicherung in Höhe von 401,22 Euro.
Was mir nicht ganz klar ist, wieso muss die Dame einmal die Rückstände an die Krankenkasse leisten (1884,89 Euro) und einmal 1807,14 Euro an den Rentenversicherungsträger? Ist das korrekt? Wenn ja, gibt es beim RV-Träger ebenfalls die Möglichkeit die Forderung zu stunden bzw. gar niederzuschlagen? Wie sollte sie konkret vorgehen? Sie hat Grundsicherungsleistungen beantragt, da die Rente gering ist.
Leider ist mir das Sozialversicherungssystem hierzulande nicht vertraut, weshalb ich um Eure dringende Unterstützung bitte. Die Dame müsste bis Dienstag auf das Schreiben des Rentenversicherungsträgers reagieren.
Lieben Dank vorab...
Jannisa