Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Problem: Ich berate eine junge Italienerin, die seit 5 Jahren in Deutschland/Berlin lebt. Bis Anfang 2010 hat sie von einem Stipendium gelebt und in diesem Rahmen eine Dissertation erfolgreich abgeschlossen. Seitdem bietet sie freiberuflich Seminare und workshops an. Damit erzielt sie zwar Einkommen, aber es reicht inzwischen nicht mehr aus, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Deshalb hat sie nun im JC als Selbstständige/Freiberuflerin einen Antrag aus SGB II-Leistungen gestellt, und das JC hat ihr den Leistungsbezug grundsätzlich in Aussicht gestellt, Allerdings gibt es Probleme bei der Krankenversicherung (KV): Sie verfügt über eine sog. EU-Versichertenkarte, hat sich aber nie bei einer deutschen KV versichern lassen (und auch bisher keine medizinischen Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen). Jetzt findet sie keine KV, die sie versichern will, bzw. nur zu monatlichen Beiträgen, die unerschwinglich sind. Vom JC gibt es die Info, dass sie versichert sein muss, damit ihr Antrag auf Harzt IV überhaupt bearbeitet wird, gleichzeitig sagt das JC lediglich die Übernahme einer sehr geringen Pauschale für die KV zu. Damit macht aber der gesamte Bezug von Hartz IV für sie keinen Sinn, weil die KV-Beiträge alles schlucken würden. Alternativ könne meine Klientin mit ihrer Unterschrift erklären, dass sie grundsätzlich darauf verzichtet, in Deutschland medizinische Leistungen zu nutzen.
Hat jemand von Euch einen guten Rat, was sie tun kann? Gern auch Adressen etc. von Beratungsstellen o. Ä., die sich in diesem Spezialgebiet auskennen.
In der Hoffnung auf gute Tipps
freundliche Grüße
Melitta
KV für EU-Bürger bei Hartz IV-Beantragung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay,
Ist die Dame denn noch in Italien in der italienischen Krankenversicherung versichert?
Wenn sie weiterhin noch im italienischen System versichert ist, dann muss sich die Kundin einfach eine x-beliebige Kasse in Deutschland aussuchen und denen sagen, dass sie noch in Italien versichert ist. Sie möchte sich von der deutschen Kasse einfach für die italienische Kasse betreuen lassen.
Die sog. EU-Versichertenkarte kann man nur als sog. Tourist in Deutschland benutzen und man bekommt auch nur die unabweisbare medinzinische Versorgung. Alles andere geht nur über eine sog. Auslandsbetreuung.
Ich empfehle dringend irgendeine Kasse in Deutschland aufzusuchen und dies zu klären. Wenn sie noch in Italien versichert ist, dann sind bestimmte E-Formulare vorzulegen und es sollte funktionieren.
Ist sie nicht mehr in Italien versichert, dann sollte sie von der ARGE bei einer frei gewählten Kasse im Rahmen des ALG II zur Pflichtversicherung angmeldet werden.
Sie verfügt über eine sog. EU-Versichertenkarte
Ist die Dame denn noch in Italien in der italienischen Krankenversicherung versichert?
Wenn sie weiterhin noch im italienischen System versichert ist, dann muss sich die Kundin einfach eine x-beliebige Kasse in Deutschland aussuchen und denen sagen, dass sie noch in Italien versichert ist. Sie möchte sich von der deutschen Kasse einfach für die italienische Kasse betreuen lassen.
Die sog. EU-Versichertenkarte kann man nur als sog. Tourist in Deutschland benutzen und man bekommt auch nur die unabweisbare medinzinische Versorgung. Alles andere geht nur über eine sog. Auslandsbetreuung.
Ich empfehle dringend irgendeine Kasse in Deutschland aufzusuchen und dies zu klären. Wenn sie noch in Italien versichert ist, dann sind bestimmte E-Formulare vorzulegen und es sollte funktionieren.
Ist sie nicht mehr in Italien versichert, dann sollte sie von der ARGE bei einer frei gewählten Kasse im Rahmen des ALG II zur Pflichtversicherung angmeldet werden.
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