GKV kündigt Kind aus der Familienversicherung - Fragen dazu

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Relfers
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GKV kündigt Kind aus der Familienversicherung - Fragen dazu

Beitragvon Relfers » 30.09.2010, 22:26

Hallo Zusammen,
habe jetzt schon viel hier gelesen, aber nicht auf alle meine Fragen eine Antwort gefunden.
Mein Sohn ist bei meiner Frau in der GKV mitversichert, ich bin in der PKV und gemäß aktuellem Steuerbescheid 2008 über der Einkommensgrenze. Den Fragebogen haben wir am Mittwoch eingeschickt und schon heute hat die GKV meine Frau angerufen und ihr erklärt, das zum 31.07. die Familienversicherung meines Sohnes rückwirkend endet. Das ist ja auch rechtens, wie ich hier gelesen habe und so i.O., der Bescheid war von Anfang Juli. Nun sind wir natürlich von der Situation überrumpelt und haben nun Angst um den aktuellen Versicherungsschutz unseres Sohnes.
Daher folgende Fragen:

- Bedeutet das nun, dass er seit 01.08. ohne Versicherungsschutz ist/war ?
- Wir brauchen sicher noch bis nächste Woche, um eine PKV für ihn abzuschliessen, was ist bis dahin ? V.a. wenn irgendwas passieren sollte ?
- Kann man die GKV freiwillig "laufen" lassen bis zum Abschluß der PKV ?

Ich zahle ja auch gerne die GKV für 08 + o9 + 10, wenn das geht, aber nicht für ein ganzes Jahr - die GKV hat natürlich angeboten, sich freiwillig weiter zu versichern, was wir aber nicht dauerhaft wollen..

Wäre nett, wenn mir jemand meine Fragen kurz beantworten könnte, v.a. haben wir eben aktuell die Angst, dass unser Sohn momentan ohne Versicherungsschutz dasteht :?

Gruß in die Runde und einen schönen Abend!

Ralf

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.09.2010, 23:52

Olla, könnte alles ein wenig lustig werden. Kommt vermutlich darauf an, wie die Kasse es sieht.



- Bedeutet das nun, dass er seit 01.08. ohne Versicherungsschutz ist/war ?


Nein! Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Es soll in Deutschland keiner durch die Gegend rennen, der nicht versichert ist.

Die Kasse hat jetzt eine freiw. Kv. angeboten. Diese musst Du nicht für die Kinder abschließen, Du kannst es, wenn Du willst. Hierfür hast Du 3 Monate ab dem 31.07. Zeit. Wenn Du innerhalb von 3 Monaten die Beitrittsanzeige für die freiw. Kv. anzeigst, dann musst Du später, wenn man aus der GKV ausscheidet um in die PKV zu wechseln eine Kündigungsfrist einhalten.

Nehmen wir an, du kündigst anschließend die freiw. Kv. am 15.10.2010 um in die PKV zu wechseln. Dann kommst Du aus der GKV erst zum 31.12.2010 heraus. Hier könnte es dann sein, dass Du teilweise für die Kinder 2 Versicherungen hast. Einmal eine GKV und zusätzlich eine PKV. Kann natürlich auch sein, dass die PKV dann erst eine Versicherung ab dem 01.01.2011 machen würde. Auf jeden Fall musst Du bei der freiw. Kv. die Kündigungsfrist einhalten.

Sooh und nu geht es weiter. Du reichst für die Kinder die Beitrittsanzeige für die freiw. Kv. innerhalb von 3 Monaten nicht ein und eine priv. Kv. besteht auch nicht. Dann entsteht kraft Gesetz eine Pflichtversicherung (keine freiw. Kv.) bei der alten GKV. Es soll ja in Deutschland keiner durch die Gegend rennen, der nicht versichert ist.

Diese Pflichtversicherung entsteht kraft Gesetz! Man kann sich dagegen nicht wehren, wenn man nicht anderweitig versichert ist.

Diese Pflichtversicherung muss man allerdings - im Gegensatz zur freiw. Kv. - nicht kündigen, sondern sie endet zu dem Zeitpunkt wo die priv. Kv. beginnt.

Relfers
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Beitragvon Relfers » 01.10.2010, 08:35

Hallo Rossi und vielen Dank für die Antwort.

Da können wir zumindest "durchschnaufen" und uns ein paar Tage Zeit lassen für die PKV. Das ist ja doch eine Sache, die ich nicht hopplahopp entscheiden will, der Dschungel der Tarife ist dicht...

Abschliessend heißt es eigentlich, ich stell mich "tot" und mache erst mal gar nichts bei der GKV und schliesse in aller Ruhe eine PKV in der nächsten Woche ab - dann bin ich auf der sicheren Seite und muss keine Kündigungsfristen beachten, oder ? Der GKV teile ich dann den Abschluß mit und kriege wahrscheinlich eine Rechung über den Zeitraum 01.08. - PKV ? Sehe ich das richtig ?

Vielen Dank für die kompetente Hilfe und Auskunft !

Ralf

heinrich
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Beitragvon heinrich » 01.10.2010, 16:41

Die Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (im Gegensatz zu einer freiw. Versicherung) ist die Lösung, um o h n e Kündigungsfrist
aus der gesetzlichen Versicherung in die private Versicherung rüberzugehen.

Nach meiner Auffassung muss mit den "Abschluss" der Bürgerversicherung aber nicht bis nach dem Ende der 3 Monatsfrist für eine freiwillige Versicherung gewartet werden.

Die freiwillige Versicherung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese Erklärung sehe ich als konstituve Handlung an.
Es wird ein Vordruck ausgefüllt. Darauf steht: ich "will freiwilliges Mitglied" werden. Unterschrift drauf. Durch diese rechtsbegründende Handlung entsteht dann die freiw. Versicherung.

Für die Bürgerversicherung ist ein anderer Vordruck auszufüllen.
Beitrag und Leistungen sind gleich.
Darauf wird n i c h t geschrieben: "ich will". Es werden einfach Angaben über den Versicherungsstatus gemacht. Deklaratorisch (rechtsbekundend) wird dies dann.

Sollte jemand sagen: Sie müssen aber in den ersten 3 Monate einen Antrag zur "Freiwilligen" Vers. unterschreiben.

Na wat dann: Nein. Freiwillig ist freiwillig und daher "muss" man dies nicht.

Warum ich mich so darüber auslasse.
Grund: die Kinder sind ja in der Zwischenzeit in einem Schwebezustand.

Man sollte Kinder schon versichert haben, um Probleme nicht aufkommen zu lassen.

ALSO: Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beantragen (oh sorry es heißt ja nicht beantragen im juristischen Sinne, sondern eine rechtsbekundende Erklärung dazu abgeben).

FAZIT: es kommt auf den Vordruck an.

Von alleine wird die KK sicherlich nicht die Bürgerversicherung machen, da es dazu einiger Angaben bedarf.


Rossi: Falls Du jetzt sagst, dass ja in den ersten 3 Monaten ja (latent oder offensichtlich) ein Anspruch auf einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung (nämlich die freiw Versicherung) besteht und daher in dieser
Zeit NOCH KEINE Bürgerversicherung möglich ist, so respektiere ich diese Auffassung. Aber meine Auffassung ist dies nicht.

Ich würde auch in der 3Monatsfrist eine Bürgerversicherung aktzeptieren.
Übrigens hatte ich für einen Bekannten eines Bekannten eines Bekanntes ein Gespräch mit einer anderen KK (als der meinen) genau zu diesem Thema führen dürfen.

Man schloss sich meiner Auffassung an.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.10.2010, 19:49

Jooh, Heinrich

Rossi: Falls Du jetzt sagst, dass ja in den ersten 3 Monaten ja (latent oder offensichtlich) ein Anspruch auf einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung (nämlich die freiw Versicherung) besteht und daher in dieser
Zeit NOCH KEINE Bürgerversicherung möglich ist, so respektiere ich diese Auffassung. Aber meine Auffassung ist dies nicht.



Die Argumentation kenne ich, habe sie natürlich auch schon von einer Kasse gehört. Ich hab mir erst einmal eins ins Fäustchen gelacht und einfach nur gedacht, was soll diese schwachsinnige Auslegung? Ich teile sie demzufolge auch nicht.

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Beitragvon Relfers » 03.10.2010, 19:23

Vielen Dank - wir lassen gerade Angebote für PKV erstellen und entscheiden dann nächste Woche in aller Ruhe darüber...

Ralf

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Beitragvon Rossi » 03.10.2010, 21:21

Ich packe jetzt noch einen druff.

Für die freiw. Kv. musst Du explizit eine Beitrittsanzeige - die nur allein von Deiner Entscheidung abängt - bei der Kasse einreichen.

Wenn Du innerhalb von 3 Monaten diese Beitrittsanzeige nicht einrichst, sind die Kinder nicht versichert. Heinricht hat es schon zutreffend festgehalten, bei der Beitrittsanzeige handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung - die allein von Deinem Willen abhängig ist.

Sooh und nu geht es weiter mit der sog. Pflichtversicherung (Brügerversicherung)!

Die meisten Kassen sagen auch derzeit noch, dass auch die Bürgerversicherung von einer Beitrittsanzeige abhängig bzw. von deren Mitwirkung des Betroffenen abhängig ist. Will heißen, ohne eine Beitrittsanzeige läuft nix! Aber das Schöne daran ist, wenn man die Beitrittsanzeige einreicht, dann hat man auch rückwirkend eine Versicherungs- bzw. Leistungsanspruch. Die Kassen stützen dieses Argument - Pflichtversicherung § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V - ist von einer Beitrittsanzeige abhängig auf eine Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes.

Ich sage dazu nur, jenes ist doch wunderbar. Man hat mit dieser Auslegung alles selber in der Hand. Passiert nix, dann reiche ich weder die Beitrittsanzeige für die freiw. Kv. noch die Beitrittsanzeige für die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ein. Passiert etwas, dann reiche ich die Beitrittsanzeige für die Pflichtversicherung ein.

Mit anderen Worten, der Betroffene hat alles selber in der Hand und kann entscheiden was er will, bzw. ob etwas passiert.

Als ich das erste mal die Stellungnahme des BVA für die Anzeigepflicht der Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) gelesen habe, kam bei mir der Gedanke, na ja, ob sie wohl wussten, was sie dort geschrieben haben.

Ich teile nämlich die Aussage des BVA definitiv nicht, dass die Bürgerversicherung von einer Anzeige abhängig ist. Sie entsteht nämlich kraft Gesezt wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist definitiv nicht von einer Anzeige abhängig. Die ersten sozialgerichtlichen Verfahren gehen auch genau in diese Richtung. Aber eins ist schon mal klar, die Sofas lesen die Stellungnahme des BVA und des Spitzbubenverbandes, wonach für die Bürgerversicherung eine Anzeige erforderlich ist.

Lange Rede und kurzer Sinn, in dieser Konstellation sind alle Karten offen. Du hast alles in der Hand. Wenn etwas zwischenzeitlich passiert, kannst Du alles - auch nachträglich - reglen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.10.2010, 21:50

Der rossi pack noch einen druff.

Nehmen wir mal an, Du erklärst den Beitritt für die freiw. Kv. in der GKV innerhalb von 3 Monaten.

Im nächsten Jahr stellt sich heraus, dass Dein Verdienst unterhalb der JAEG liegt und deswegen die Kinder wieder in die kostenlose Familienversicherung kommen könnten.

Jetzt denkst Du, suppi, es geht natürlich rückwirkend und Du bekommst die Kohle für die freiw. Kv. der Kids zurück.


Dann aber kommt die Kasse mit einer blöden Satzungsregelung um die Ecke und sagt, nöh, rückwirkend geht es nicht, sondern nur für die Zukunft.

Du bekommst bei dieser Aussage die Pimpanellen und kannst es nicht verstehen , warum und wieso.

Dazu ist meine Auffassung klipp und klar, mache keine Beitrittsanzeige für die freiw. Kv. sondern lasse die Kinder ggf. von der Bürgerversicherung erwischen.

Guckst Du hier:

http://www.krankenkassenforum.de/im-wechsel-ber-bzw-unter-fami-grenze-aber-niemals-drin-vt2991.html

Hier eierte ein Sofa - sorry heinrich - auch herum!

Ich weiß auch derzeit nicht ob heinrich meine Rechtsauffassung teilt?

Aber für mich ist der Sachverhalt und die rechtliche Lösung derzeit mehr als klar und eindeutig.

Aber aus den Ausführungen von heinrich entnehme ich, dass er meine bescheidenen Rechtsauffassung teilt!

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Beitragvon Relfers » 04.10.2010, 08:17

Hallo Rossi,
klingt doch soweit gut und so werden wir es machen - das Kind wie ein rohes Ei behandeln und die PKV auswählen.

Ralf


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