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Hauptberuflich selbsständig

Verfasst: 01.10.2010, 08:33
von finnifelix
Hallo miteinander,
ich bin freiwillig GKV-versichert und zahle meine Beiträge auf EkST.Erklärung und als hauptberuflich selbsständig.
Meine Selbsständigkeit ergibt sich lt KK aus Beteiligungen an Firmen:
GmbH & Co.KG, GbR mit 22 %.
Ich arbeite nicht in diesen Firmen mit und habe als Minderheitenteilhaber auch keinen Einfluss auf die Geschäfte.
Die KK behauptet , da die GmbH & Co.KG Arbeiter und Angestellte hat, gelte ich als hauptberuflich selbsständig.
Ich möchte aber als sonstiger freiwillig Versicherter eingestuft werden.
Was kann ich tun oder gibt es überhaupt eine Möglichkeit?
Danke.

Verfasst: 01.10.2010, 20:15
von DKV-Service-Center
hi,
es gibt nur pflichtversichert oder freiwillig Versichert.
Die Status feststellung kann mann bei der Rentenversicherung beantragen, vorsicht der Schuss kann auch nach hinten los gehen, vorher selbst Informieren.
Gruß