Hallo,
welcher § gilt, wenn man die Kasse überzeugen will, dass man eine sogenannte Anwartschaft für die Vergangenheit haben möchte
( habe was gelesen von § 168 oder so ? gilt von 2007 bis heute.
sonst muss ja ungefähr 140,00 € monatlich nachbebezahlt werden. Das kann mein Betreuter nicht aufbringen. Muss dazu sagen, dass er wegen einer geistigen Einschränkung vom Gericht unter Betreuung gestellt wurde. Aber erst seit o2.2010.
Behinderung ist aber schon seit seiner Kindheit. Nur wurde die erst letztes Jahr vom Gutachter bestätigt.
Was kann ich machen ?
seit 2006 ohne Vers.Schutz welcher § kann helfen ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, versuche es mal mit § 186 Abs. 11 SGB V.
Viel Spaß, wird meistens leider nicht funktionieren, weil die Kassen offensichtlich nicht flexibel sind.
Die Bundesregierung vertritt klipp und klar die Auffassung, dass mit § 186 Abs. 11 SGB V den Kassen eine ausreichende flexibele Grundlage geschaffen wurde um in Einzelfällen den Beitrag zu ermäßigen oder gar zu erlassen.
Aber dort gehen in der Regel Theorie und Praxis auseinander!
Viel Spaß, wird meistens leider nicht funktionieren, weil die Kassen offensichtlich nicht flexibel sind.
Die Bundesregierung vertritt klipp und klar die Auffassung, dass mit § 186 Abs. 11 SGB V den Kassen eine ausreichende flexibele Grundlage geschaffen wurde um in Einzelfällen den Beitrag zu ermäßigen oder gar zu erlassen.
Aber dort gehen in der Regel Theorie und Praxis auseinander!
husch hat geschrieben:Hallo groko,
hast Du schon geprüft, ob für Deinen Betreuten statt einer kostenpflichtigen Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) evtl. eine kostenlose Familienversicherung (ggf. über § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V) in Betracht kommt?
Hallo,
Der Betreute ist schon über 60 und ledig. Leider
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