seit 2006 ohne Vers.Schutz welcher § kann helfen ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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groko
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seit 2006 ohne Vers.Schutz welcher § kann helfen ?

Beitragvon groko » 11.10.2010, 16:34

Hallo,

welcher § gilt, wenn man die Kasse überzeugen will, dass man eine sogenannte Anwartschaft für die Vergangenheit haben möchte
( habe was gelesen von § 168 oder so ? gilt von 2007 bis heute.
sonst muss ja ungefähr 140,00 € monatlich nachbebezahlt werden. Das kann mein Betreuter nicht aufbringen. Muss dazu sagen, dass er wegen einer geistigen Einschränkung vom Gericht unter Betreuung gestellt wurde. Aber erst seit o2.2010.
Behinderung ist aber schon seit seiner Kindheit. Nur wurde die erst letztes Jahr vom Gutachter bestätigt.

Was kann ich machen ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.10.2010, 17:16

Nun denn, versuche es mal mit § 186 Abs. 11 SGB V.

Viel Spaß, wird meistens leider nicht funktionieren, weil die Kassen offensichtlich nicht flexibel sind.

Die Bundesregierung vertritt klipp und klar die Auffassung, dass mit § 186 Abs. 11 SGB V den Kassen eine ausreichende flexibele Grundlage geschaffen wurde um in Einzelfällen den Beitrag zu ermäßigen oder gar zu erlassen.

Aber dort gehen in der Regel Theorie und Praxis auseinander!

husch
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Beitragvon husch » 11.10.2010, 17:58

Hallo groko,

hast Du schon geprüft, ob für Deinen Betreuten statt einer kostenpflichtigen Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) evtl. eine kostenlose Familienversicherung (ggf. über § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V) in Betracht kommt?

groko
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Beitragvon groko » 12.10.2010, 09:16

husch hat geschrieben:Hallo groko,

hast Du schon geprüft, ob für Deinen Betreuten statt einer kostenpflichtigen Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) evtl. eine kostenlose Familienversicherung (ggf. über § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V) in Betracht kommt?


Hallo,

Der Betreute ist schon über 60 und ledig. Leider

husch
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Beitragvon husch » 12.10.2010, 16:34

Ich dachte eher an eine Familienversicherung über die Eltern, was selbst für einen 60-jährigen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Leben beide Elternteile nicht mehr oder sind die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V nicht erfüllt?

groko
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Beitragvon groko » 16.10.2010, 20:22

Hallo,

leider leben beide Eltern nicht mehr

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Beitragvon Rossi » 17.10.2010, 01:08

Also Gruko, dann argmuentiere gegenüber der Kasse doch einfach, dass Dein Betreuter geschäftsfunfähig war und deswegen nix von der Versicherungspfliccht nichts wusste.

Sorry, der Fall hat definitiv Potential!

husch
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Beitragvon husch » 17.10.2010, 14:54

Hallo groko,

wovon hat Dein Betreuter bislang (insbesondere seit 2007) denn gelebt? War er nie krank bzw. wie bezahlte er seine Arztkosten? Liefere uns doch mal ein paar Hintergrundinformationen!


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