Beitragsfreiheit der Krankenkasse während der 2. Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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meni35
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Beitragsfreiheit der Krankenkasse während der 2. Elternzeit

Beitragvon meni35 » 13.03.2007, 12:54

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin privatversichert, meine Frau bis zur Geburt des 1. Kindes gesetzlich, nun ist sie seit 3 jahren beitragsfrei versichert. Jetzt muss sie freiwillig Beiträge errichten um weiterhin versichert zu sein, ist ja auch nach zu vollziehen. Da wir im September das 2. Kind erwarten kann sie aber ab September nur max. 1 Jahr beitragsfrei sich versichern. Ist das so richtig, nicht wieder 3 Jahre ...? Anscheinend nur so lange wie sie Elterngeld bezieht lt. Auskunft der Krankenkasse. Kann man diese beitragsfreie Zeit vielleicht verlängern durch Halbierung des Elterngeldes bei doppeltem Auszahlungszeitraum ?
Oder vielleicht eine kurzfristige versicherungspflichtige Beschäftigung ? Sie hat nach wie vor einen Arbeitsvertrag der nach 3 Jahren Elternzeit mit einem Sonderurlaub um ein 1 Jahr verlängert wurde. Wer kann mir bitte helfen. Freue mich über jeden Hinweis. DANKE !

fwilke
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Beitragvon fwilke » 13.03.2007, 16:03

Hallo meni35,

zuerst mal folgende Frage: Nach Eurem 1. Kind hat deine Frau nun 3,5-4 Jahre verlängerte Elternzeit. Danach kommt jetzt im September das 2. Kind, und sie möchte ... wie lange in Elternzeit gehen? Eigentlich 3 Jahre, aber nun ist das Problem, dass sie ab Jahr 2 Beiträge zahlen müsste?

Frank Wilke

fwilke
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Beitragvon fwilke » 13.03.2007, 22:23

Soo... also ich hab mich jetzt mal schlau gemacht:

es tritt eigentlich in diesem Fall überhaupt keine Beitragsfreiheit mehr ein, da ein freiwilliger Beitrag ohne Krankengeldanspruch gezahlt wird. Wenn die Kasse (fälschlicherweise) Beitragsfreiheit einräumt, dann solltest ihr das stillschweigend zur Kenntnis nehmen.

Deine Frau hat über den gesetzlichen Rahmen hinaus und in Absprache mit ihrem Arbeitgeber die "Elternzeit" verlängert. Dieser Zeitraum ist quasi ein unbezahlter Urlaub. Da Du in der PKV ist, kann Sie eine Familienversicherung nicht geltend machen, also musste sie sich freiwillig versichern. das geht aber nicht mit Krankengeldanspruch, da ihr ja im Falle der Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen entgeht.

Wenn nun das zweite Kind während dieser Zeit der freiwilligen Versicherung geboren wird, ändert sich nichts an ihrem Versicherungsverhältnis. Verhindern könnte man das nur, wenn vor Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag) die Tätigkeit wieder tatsächlich wieder aufgenommen wird. Dann bestände zur Beginn der Schutzfrist wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber auch der Arbeitgeber müsste wieder zahlen.

Sorry, keine guten Nachrichten....

Frank Wilke

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Beitragsfreiheit der Krankenkasse während der 2. Elternzeit

Beitragvon meni35 » 14.03.2007, 08:15

Hallo Frank,
danke für deine Mühe. Genau um die Aufnahme der Tätigkeit vor der Schutzfrist geht es mir: ich will wissen ob sie dann Anspruch auf 3 Jahre Beitragsfreiheit und nicht nur 1 Jahr bei keiner Aufnahme einer Tätigkeit...? Das Mutterschaftsgeld ist jetzt mal weniger wichtig, mir geht es um die 2 Jahre Beiträge zur Krankenversicherung von monatl. 265 Euro !!!

fwilke
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Beitragvon fwilke » 14.03.2007, 11:36

Hallo meni35,

es ist genauso wie Du sagst. Wir mehr als sechs Wochen vor Geburtstermin eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen (>400€!), so entsteht dadurch wieder Anspruch auf beitragsfreie Versicherung. Voraussetzung: Auch in den 12 Monaten davor war Deine Frau GKV-Versichert, aber das ist ja der Fall.

Übrigens: Wenn Du PKV-versichert bist, hast du doch bei dem Beitrag für Dich und das 1. Kind noch Luft nach oben, oder? Ich meine, der AG zahlt ja noch Zuschüsse für 2. Kind und/oder Frau, wenn freiwillige Versicherung besteht.
Parallel wäre ja auch die Prüfung eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft zu überlegen, um deinen Beitrag zu senken.

Wenn Du hierzu Hilfe brauchst oder Fragen hast, meld dich einfach.

Frank Wilke

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Beitragvon meni35 » 14.03.2007, 12:38

Hallo Frank,

würde es deiner Meinung nach dann langen, wenn sie zb. eine versicherungspflichtige Tätigkeit für nur einen Monat aufnehmen würde um dadurch wieder Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung zu erhalten...?

zur PK: klar kann ich den beitrag senken aber dann auch die leistungen und die kann ich dann später meine Versicherung nicht mehr hochfahren wenn die Kinder eine Ausbildung anfangen und eine eigene Versicherung haben..

Danke für deine Ausführungen.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 14.03.2007, 14:42

Hei meni35,

zur Tätigkeit: Das reicht nicht. Die Tätigkeit muss VOR dem Beginn des Mutterschutzes aufgenommen werden, also mindestens 6 Wochen vor Geburt. Um hier nicht in Graubereiche zu kommen, eher früher, also >2 Monate. Dann ist die Frage, welcher AG das mitmacht, weil der dann ja die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld bis zum Netto aufstocken MUSS.

Zur PKV schreibe ich heute abend noch was, muss leider los.

Frank Wilke

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Hallo,

Beitragvon sylvia2277 » 13.04.2007, 11:59

wir haben auch das Problem-mein mann ist über den Arbeitgeber krankenversichert und ich war beitragsfrei bis zum ende des erziehungsgeldes..
ich weiß z. Z. noch nicht, was wir machen-bin in der 25. Woche vom 2. Kind, würde mich auch arbeitssuchend melden(würde mich das Amt überhaupt ernst nehmen?)-wir wollen aber auch Erziehungsgeld fürs 2. Jahr beantragen-müssen aber noch auf die steuererklärung warten...
Es wird einem echt nicht leicht gemacht und ich finde es frech, daß man sogar in dieser Situation Beitrag bezahlen soll!! Bei uns wären das um die 200 Euro und das können wir uns eigentlich nicht leisten(ziehen grade um).
Ich hoffe, Dir fällt noch das Bestmögliche ein und uns auch :wink: !!!
LG
Sylvia

fwilke
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Beitragvon fwilke » 13.04.2007, 16:20

Hallo sylvia2277,

Euer Problem sehe ich noch nicht so ganz. Wenn Dein Mann doch über den AG krankenversichert ist.... heißt dass er ist in der GKV?

Dann würdest Du doch automatisch in die Familienversicherung deines Mannes rutschen?

Klär mich mal auf ;-)

Frank Wilke

sylvia2277
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@fwilke

Beitragvon sylvia2277 » 15.04.2007, 16:26

hallo,
nein er ist in der sogen. freien Heilfürsorge und die gilt auch leider nur für unmittelbar dort beschäftigte..
naja, ich werd morgen mal sehen, was die Agentur für Arbeit sagt..
LG
Sylvia2277 :? [/quote]


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