Liebes Forum,
seit ca. 4 Jahren arbeite ich als freiberuflicher Webentwickler und bin bei meiner Frau mit familienversichert.
Da meine jährlichen Einkünfte sehr gering sind (zwischen 500,- EUR und 2.000 EUR), hat mich die Mitteilung der BKK doch sehr überrascht, das die Familienversicherung rückwirkend zum 31.05.10 gekündigt wurde. Begründung war der Passus bzgl. der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit, das ich also mind. 40 Wochenstunden arbeite (diese Wochenstunden leiste ich auch tatsächlich).
Mein Frage: Ist dieses Kriterium der hauptberuflichen Selbständigkeit alleine ausschlaggebend dafür, das eine Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt? Werden die geringen Einkünfte dabei nicht berücksichtigt ?
Wenn dem so wäre und ich mich freiwillig versichern müsste, könnte ich meine Tätigkeit aufgeben, da die Beiträge meine Einkünfte übersteigen würden.
Würde mich über Hinweise sehr freuen
Pepi
Freiberufler und Familienversicherung
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