zeitweise sozialversicherungspfl. Beschäftigung im Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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groko
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zeitweise sozialversicherungspfl. Beschäftigung im Ausland

Beitragvon groko » 20.10.2010, 13:56

Hallo,

wie ich schon mal gepostet habe, habe ich einen Betreuten,der seit 2006 keine Versicherung mehr hat. Er hat auch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Um ihn nun wieder in die GKV zu bringen,habe ich mit der zuständigen AOK Kontakt aufgenommen. Da heisst es, dass er die Beiträge ( ca. 140,00 € ) mtl. seit 01.04.2007 machbezahlen muß.

Nun meine Frage: wenn er einen sozialversicherungpflichtigen Job in der CZ annimmt, kann er dann in die GKV hier wechseln, wenn er wieder zurück kommt ? Habe mir so ca. 2 Monate vorgestellt, wo er beschäftigt wäre.
Und würde dann der rückständige Beitrag wegfallen ?

Heikles Thema oder ?

Danke für ein paar gute Antworten.

Gruß

Czauderna
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Re: zeitweise sozialversicherungspfl. Beschäftigung im Ausla

Beitragvon Czauderna » 20.10.2010, 15:44

groko hat geschrieben:Hallo,

wie ich schon mal gepostet habe, habe ich einen Betreuten,der seit 2006 keine Versicherung mehr hat. Er hat auch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Um ihn nun wieder in die GKV zu bringen,habe ich mit der zuständigen AOK Kontakt aufgenommen. Da heisst es, dass er die Beiträge ( ca. 140,00 € ) mtl. seit 01.04.2007 machbezahlen muß.

Nun meine Frage: wenn er einen sozialversicherungpflichtigen Job in der CZ annimmt, kann er dann in die GKV hier wechseln, wenn er wieder zurück kommt ? Habe mir so ca. 2 Monate vorgestellt, wo er beschäftigt wäre.
Und würde dann der rückständige Beitrag wegfallen ?

Heikles Thema oder ?

Danke für ein paar gute Antworten.

Gruß


Hallo,
wenn die Krankenkasse fragt wo er bisher versichert war und einen Nachweis darüber fordert, dann fallen die zwei Monate auf und die Kasse wird (könnte) nachfragen - damit wäre dann nix "gewonnen"
Gruss
Czauderna

groko
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Beitragvon groko » 20.10.2010, 16:58

hi,

nein er würde ja den Nachweis erbringen können,dass er in der CZ versichert war z.B. 01.11.2010 - 31.01.2011. und dann zurück nach Deutschland und hier weiterversichern.

Mir ging es darum, ob er damit die Zeit vom 01.04.2007 bis 31.10.2010 nicht nachzahlen muß.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.10.2010, 19:24

groko hat geschrieben:hi,

nein er würde ja den Nachweis erbringen können,dass er in der CZ versichert war z.B. 01.11.2010 - 31.01.2011. und dann zurück nach Deutschland und hier weiterversichern.

Mir ging es darum, ob er damit die Zeit vom 01.04.2007 bis 31.10.2010 nicht nachzahlen muß.


Hallo,
genau dass wird die Kasse stutzig machen und sie wird fragen was war vom 01.04.2007 bis zum 31.10.2010 - und dann ??
Klar wird die Kasse einen Nachweis fordern bzw. die Beiträge nachfordern.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 20.10.2010, 21:16

Sorry Gruko, ob er die Beiträge nachzahlen muss oder nicht, hängt derzeit offensichtlich allein von der alleinigen Entscheidungsgewalt der zuständigen Kasse ab.

Solange es dort nicht Rechtsprechung gibt, wird sich die überwiegende Mehrheit der Kassen hintern den Aussagen des Spitzububenverbandes verstecken und noch nicht einmal eine Ermäßigung einräumen.

Die Bestimmugen des § 186 Abs. 11 SGB V führen auch nach über 3 Jahren ein völliges Schattendasein.

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Beitragvon groko » 21.10.2010, 18:38

Schade.

Aber Danke trotzdem.


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