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Sozialversicherung GB
Verfasst: 24.10.2010, 19:08
von frebelisa
Guten Tag,
mein Sohn war nach dem Studium 1 Monat bei einer BKK versichert. Seither arbeitet er in Großbritannien und ist in der englischen Pflicht-KV versichert.
Er hält sich teilweise auch an seinem 2. Wohnsitz in Deutschland auf.
Kann er sich freiwillig bei der BKK für eine Krankenbehandlung in Deutschland versichern?
Wie ist die Rechtslage, wenn er in Deutschland krank wird?
Welche Rolle spielt der englische Arbeitgeber, besteht ein Sozialversicherungsabkommen ziwschen GB und D, das einen Krankenversicherungsschutz durch eine englische KV auch in D sicherstellt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Elisabeth
Verfasst: 24.10.2010, 19:50
von Czauderna
Hallo,
wenn er in England arbeitet und auch dort versichert ist benötigt er für vorübergehende Aufenthalte iN Deutschland keine Extra-Versicherung (wenn es so etwas in England gibt ggf. eine Auslandsreisekrankenversicherung) - ansonsten erhält er aufgrund des Sozialversicherungsabkommens innerhalb der EU. einen internationalen "Krankenschein", mit dem er sich in Deutschland bei Arzt- Zahnarzt und Krankenhaus behandeln lassen kann wenn es notwendig werden sollte.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.10.2010, 19:52
von Vergil09owl
Also das ganze ist erstens über die EU Norm 1708/10 geregelt und durch das Deutsch -Englische SV Abkommen.
Eine Krankenbehandlangung ist somit grundsätzlich also in Deutschland möglich, dafür gibt es denn EHIP Krankenkarte,
Verfasst: 24.10.2010, 20:15
von frebelisa
England ist doch nicht in der EU?
Verfasst: 24.10.2010, 20:23
von frebelisa
Ich finde keinen Text über ein deutsch-englisches SV-Abkommen. Auch die EU-Norm 1708/10 kann ich nicht finden.
Verfasst: 24.10.2010, 20:57
von Frank
frebelisa hat geschrieben:England ist doch nicht in der EU?
Großbritannien aber.
Verfasst: 24.10.2010, 21:07
von frebelisa
Tatsächlich, habe ich vorher nicht gefunden.
Diese ISO-Norm und das Gesundheitsabkommen zwischen GB und D finde ich nicht.
Vllt. habt ihr einen Tip, wie ich den finden kann.
Verfasst: 25.10.2010, 10:57
von Vergil09owl
Nicht ISO norm siehe DVKA.de
Verfasst: 25.10.2010, 11:01
von Vergil09owl
Verfasst: 25.10.2010, 11:12
von frebelisa
Danke vergil.
Kann die angegebene Adresse leider nicht öffnen.
Bitte um Hilfe.
Verfasst: 25.10.2010, 14:27
von Vergil09owl
gehe auf DVKA.de denn weiter über arbeiten in GB
Verfasst: 25.10.2010, 15:44
von frebelisa
Danke.
Bei DVKA.de gibt es keine Vereinbarung mit Großbritannien.
Verfasst: 25.10.2010, 17:30
von Vergil09owl
Denn gilt EU Recht
Verfasst: 25.10.2010, 18:17
von frebelisa
Hallo vergil,
danke. Du hast recht, es gilt EU-Recht.
Die DVKA hat mir folgendes mitgeteilt: Eine GKV in D gehe nicht. Er könne sich zusätzlich in GB privat versichern oder aber in D eine PKV finden, die, unabhängig vom Aufenthaltsort, eine PKV anbietet.
Das werde ich jetzt versuchen.
frebelisa