Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancelled

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Ingoe
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Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancelled

Beitragvon Ingoe » 17.03.2007, 13:01

Hallo allesamt,

ich brauche mal einen Rat von Euch. Gestern bekam ich von der KV meines Vaters einen Brief, dass ich rückwirkend aus der Familienversicherung geschmissen wurde. (wegen Einkommensüberschreitung in 2005)

Zum Sachverhalt:
Ich war bis zum 31.07.2005 als Arbeitnehmer beschäftigt §19 EStG und war eigenständiges Mitglied bei der AOK. Aus dieser Beschäftigung habe ich Einkünfte laut Steuerbescheid von ca. 12.000 Euro

Vom 01.08.2005 bis 31.08.2005 arbeitslos gemeldet, immer noch Mitglied AOK.

Seit dem 01.09.2005 bin ich mit Beginn meines Studiums wieder in die Familienversicherung BKK meines Vaters eingetreten.
Während dieser Zeit hab ich Einkünfte aus §18 EStG von -2600 Euro (also negative Einkünfte erzielt).

Die BKK meint nun, ich hätte ein Gesamteinkommen von ca. 9400 Euro und wär somit über den Betrag von 350 Euro montlich. Der Punkt ist doch: da die Einkünfte klar getrennt (auch zeitlich getrennt sind), kann diese Rechnung bei der BKK so stupide und einfach sein?
Denn an sich kann sie doch nur die Zeit vom 01.09.-31.12. als Berechnungsgrundlage ansetzen. Schließlich habe ich vor der Zeit bei der AOK ja Beiträge zu GKV bezahlt. Und dann blieben lediglich -2600 Euro / 4 Monate = -650 Euro. Also nicht oberhalb der Grenze?

Sehe ich das richtig?
Beste Grüße
Ingo

Cassiesmann
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Re: Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancel

Beitragvon Cassiesmann » 17.03.2007, 15:10

Sie müssen prinzipiell zwischen der steuerlichen und der sozialversicherungsrechtlichen Definition von Einkommen differenzieren. Die Sozialversicherung interessiert es nicht, ob Sie einen steuerlichen Verlustvortrag haben!

Wie hoch waren denn Ihre Bruttoeinkünfte ab September (keine steuerliche Berechnung)?

Wie viele Stunden in der Woche arbeiten Sie und wie verteilt sich diese Tätigkeit zeitlich in der Woche? Wie alt sind Sie?

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Re: Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancel

Beitragvon Ingoe » 17.03.2007, 15:22

Debeka-ADM hat geschrieben:... ob Sie einen steuerlichen Verlustvortrag haben

Es ist ja kein Verlustvortrag.

Debeka-ADM hat geschrieben:Wie hoch waren denn Ihre Bruttoeinkünfte ab September?

Einnahmen: 775€
Grundüngsaufwendungen und Fortbildungskosten: ca. 3400 €
Ergibt negative Einkünfte von: 2600 €

Wie alt: Jetzt gerade 25. Aber Wehrdienst abgeleistet.

Debeka-ADM hat geschrieben:Wie viele Stunden in der Woche arbeiten Sie und wie verteilt sich diese Tätigkeit zeitlich in der Woche?

Weniger als 20 Stunden pro Woche. Verteilung: Unterschiedlich. Halt Selbstständig. Aber das ist ja für die rückwirkende Kündigung ja irrelevant.

Ingoe
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Beitragvon Ingoe » 17.03.2007, 15:31

Wie man sieht, selbst wenn man nur die Einnahmen (also den Umsatz) sieht, bin ich ja noch weit unterhalb der 350 Euro.

Meine Frage war halt:
Wieso sieht die BKK das Gesamtjahr als Grundlage für die Familienversicherung, schließlich bin ich ja nur die letzten 4 Monate in der Familienversicherung gewesen. Vorher eigenes Mitglied bei der AOK...

Cassiesmann
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Re: Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancel

Beitragvon Cassiesmann » 17.03.2007, 15:37

Ingoe hat geschrieben:
Debeka-ADM hat geschrieben:... ob Sie einen steuerlichen Verlustvortrag haben

Es ist ja kein Verlustvortrag.


Hab jetzt erst gemerkt, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. (okay § 18 EStG wär der Hinweis gewesen)

Debeka-ADM hat geschrieben:Wie viele Stunden in der Woche arbeiten Sie und wie verteilt sich diese Tätigkeit zeitlich in der Woche?

Weniger als 20 Stunden pro Woche. Verteilung: Unterschiedlich. Halt Selbstständig. Aber das ist ja für die rückwirkende Kündigung ja irrelevant.[/quote]

Warum ist das irrelevant? Es geht darum, dass zu prüfen ist, ob das Studium noch den Großteil der Zeit einnimmt. Täglich von 8-18h könnte knapp werden.

Schau mal hier noch
http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php

Ingoe
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Beitragvon Ingoe » 17.03.2007, 15:52

Also Studium nimmt auf jeden Fall mehr Zeit ein. Bzw. weniger als 20 Stunden pro Woche fürs Arbeiten.
Ich meinte irrelevant deshalb, da der Bescheid über die Kündigung sich lediglich auf Einkommensüberschreitung bezogen hat, um genau zu sein, den Gesamtbetrag der Einkünfte aus §2EStG auf das ganze Jahr bezogen.

Aber nach einem Blick ins Vierte Buch des SGB über das sozialrechtliche Einkommen (monatliche Betrachtung) und Deinen Tipp mit der Existenzgründerseite (vielen Dank hierfür) bin ich wohl auf der rechtlich sicheren Seite - Fehlentscheidung der BKK.

Aber falls noch einer Meinungen/Einwände etc hat, bin ich natürlich über jeden Post dankbar.

Schöne Grüße
Ingo


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