Erst GKV dann familienversichert... rückwirkend gecancelled
Verfasst: 17.03.2007, 13:01
Hallo allesamt,
ich brauche mal einen Rat von Euch. Gestern bekam ich von der KV meines Vaters einen Brief, dass ich rückwirkend aus der Familienversicherung geschmissen wurde. (wegen Einkommensüberschreitung in 2005)
Zum Sachverhalt:
Ich war bis zum 31.07.2005 als Arbeitnehmer beschäftigt §19 EStG und war eigenständiges Mitglied bei der AOK. Aus dieser Beschäftigung habe ich Einkünfte laut Steuerbescheid von ca. 12.000 Euro
Vom 01.08.2005 bis 31.08.2005 arbeitslos gemeldet, immer noch Mitglied AOK.
Seit dem 01.09.2005 bin ich mit Beginn meines Studiums wieder in die Familienversicherung BKK meines Vaters eingetreten.
Während dieser Zeit hab ich Einkünfte aus §18 EStG von -2600 Euro (also negative Einkünfte erzielt).
Die BKK meint nun, ich hätte ein Gesamteinkommen von ca. 9400 Euro und wär somit über den Betrag von 350 Euro montlich. Der Punkt ist doch: da die Einkünfte klar getrennt (auch zeitlich getrennt sind), kann diese Rechnung bei der BKK so stupide und einfach sein?
Denn an sich kann sie doch nur die Zeit vom 01.09.-31.12. als Berechnungsgrundlage ansetzen. Schließlich habe ich vor der Zeit bei der AOK ja Beiträge zu GKV bezahlt. Und dann blieben lediglich -2600 Euro / 4 Monate = -650 Euro. Also nicht oberhalb der Grenze?
Sehe ich das richtig?
Beste Grüße
Ingo
ich brauche mal einen Rat von Euch. Gestern bekam ich von der KV meines Vaters einen Brief, dass ich rückwirkend aus der Familienversicherung geschmissen wurde. (wegen Einkommensüberschreitung in 2005)
Zum Sachverhalt:
Ich war bis zum 31.07.2005 als Arbeitnehmer beschäftigt §19 EStG und war eigenständiges Mitglied bei der AOK. Aus dieser Beschäftigung habe ich Einkünfte laut Steuerbescheid von ca. 12.000 Euro
Vom 01.08.2005 bis 31.08.2005 arbeitslos gemeldet, immer noch Mitglied AOK.
Seit dem 01.09.2005 bin ich mit Beginn meines Studiums wieder in die Familienversicherung BKK meines Vaters eingetreten.
Während dieser Zeit hab ich Einkünfte aus §18 EStG von -2600 Euro (also negative Einkünfte erzielt).
Die BKK meint nun, ich hätte ein Gesamteinkommen von ca. 9400 Euro und wär somit über den Betrag von 350 Euro montlich. Der Punkt ist doch: da die Einkünfte klar getrennt (auch zeitlich getrennt sind), kann diese Rechnung bei der BKK so stupide und einfach sein?
Denn an sich kann sie doch nur die Zeit vom 01.09.-31.12. als Berechnungsgrundlage ansetzen. Schließlich habe ich vor der Zeit bei der AOK ja Beiträge zu GKV bezahlt. Und dann blieben lediglich -2600 Euro / 4 Monate = -650 Euro. Also nicht oberhalb der Grenze?
Sehe ich das richtig?
Beste Grüße
Ingo