Rückkehr in die gesetzliche KV - alte Kasse oder freie Wahl?
Verfasst: 28.10.2010, 13:30
Hallo zusammen. Ich bin seit 2006 nicht mehr gesetzlich versichert und war in diesem Zeitraum auch nicht in der privaten Kasse. Weder war selbstständig, noch im Ausland oder arbeitslos gemeldet. Warum das so kam möchte ich nicht näher beschreiben, sofern dies nicht zur Klärung meiner Problematik nötig ist. Als Stichwort nenne ich der Einfachheit halber schwere Depressionen.
Im Zuge eines Neustarts meines Lebens habe ich am 30.09. einen ALG2 Antrag gestellt, der auch innerhalb einer Woche bewilligt wurde. Vom Jobcenter wurde mir aufgetragen mir eine Krankenversicherung möglichst ohne Zusatzbeitrag zu suchen, die mich versichert. Ich bin darauf hin zu meiner alten Kasse (Barmer), habe dort vorgesprochen und bin mit dem Verweis auf meine nicht unbeträchtlichen Beitragsschuldenchulden und der ungewissen Möglichkeit diese jemals bezahlen zu können abgewiesen worden. Mein nächster Weg führte mich zur AOK. Diese stellte sich auf den Standpunkt mich nicht versichern zu können, weil einzig meine alte Kasse dazu gesetzlich in der Lage und verpflichtet sei. Meinen nächsten Versuch startete ich bei der TK. Dort bekam ich die Auskunft Mitglied werden zu können unter der Vorraussetzung eines vorhandenen ALG2 Bescheids und das mir klar sein müsste, dass ich mit einem Haufen Schulden (Beiträge seit 2007) in das Vertragsverhältnis starten würde. Habe einen Mitgliedsantrag gestellt, den ALG2 Bescheid vorgelegt und war erst einmal guter Dinge. Letzte Woche war ich noch einmal auf der Geschäftsstelle um nachzufragen und habe eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung erhalten, die ich beim Jobcenter engereicht habe. Vorgestern schickte mir die TK dann eine Absage mit der Begründung, das einzig meine alte Kasse mich aufnehmen dürfe. Ein neuerlicher Besuch auf der Geschäftsstelle der TK brachte nichts ausser tausend Entschuldigungen einer aufgelösten Mitarbeiterin.
Ich bin sauer, verwirrt, wütend und immer noch nicht versichert, mit dem Jobcenter im Nacken, die natürlich immer noch den Nachweis einer Versicherung brauchen. Wer hat jetzt Recht? Kann mich die Barmer ablehnen oder ist sie verpflichtet mich wieder zu versichern? Oder habe ich aufgrund der Tatsache, dass ich zum Stichpunkt 2007 nicht versichert war den Luxus einer freien Kassenwahl, Beitragsschulden hin oder her? Muss mich die TK also als Kunden akzeptieren, oder habe ich mein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV komplett verwirktt? Danke für das Lesen meines nicht gerade kurzen Beitrags und für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
Im Zuge eines Neustarts meines Lebens habe ich am 30.09. einen ALG2 Antrag gestellt, der auch innerhalb einer Woche bewilligt wurde. Vom Jobcenter wurde mir aufgetragen mir eine Krankenversicherung möglichst ohne Zusatzbeitrag zu suchen, die mich versichert. Ich bin darauf hin zu meiner alten Kasse (Barmer), habe dort vorgesprochen und bin mit dem Verweis auf meine nicht unbeträchtlichen Beitragsschuldenchulden und der ungewissen Möglichkeit diese jemals bezahlen zu können abgewiesen worden. Mein nächster Weg führte mich zur AOK. Diese stellte sich auf den Standpunkt mich nicht versichern zu können, weil einzig meine alte Kasse dazu gesetzlich in der Lage und verpflichtet sei. Meinen nächsten Versuch startete ich bei der TK. Dort bekam ich die Auskunft Mitglied werden zu können unter der Vorraussetzung eines vorhandenen ALG2 Bescheids und das mir klar sein müsste, dass ich mit einem Haufen Schulden (Beiträge seit 2007) in das Vertragsverhältnis starten würde. Habe einen Mitgliedsantrag gestellt, den ALG2 Bescheid vorgelegt und war erst einmal guter Dinge. Letzte Woche war ich noch einmal auf der Geschäftsstelle um nachzufragen und habe eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung erhalten, die ich beim Jobcenter engereicht habe. Vorgestern schickte mir die TK dann eine Absage mit der Begründung, das einzig meine alte Kasse mich aufnehmen dürfe. Ein neuerlicher Besuch auf der Geschäftsstelle der TK brachte nichts ausser tausend Entschuldigungen einer aufgelösten Mitarbeiterin.
Ich bin sauer, verwirrt, wütend und immer noch nicht versichert, mit dem Jobcenter im Nacken, die natürlich immer noch den Nachweis einer Versicherung brauchen. Wer hat jetzt Recht? Kann mich die Barmer ablehnen oder ist sie verpflichtet mich wieder zu versichern? Oder habe ich aufgrund der Tatsache, dass ich zum Stichpunkt 2007 nicht versichert war den Luxus einer freien Kassenwahl, Beitragsschulden hin oder her? Muss mich die TK also als Kunden akzeptieren, oder habe ich mein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV komplett verwirktt? Danke für das Lesen meines nicht gerade kurzen Beitrags und für die hoffentlich hilfreichen Antworten!