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Versicherungspflicht, freiwillig versichert, Elternzeit

Verfasst: 02.11.2010, 16:10
von EUBürger
Hallo in die Runde,

ich würde gern folgendes Beispiel zur Diskussion stellen 8)

- verheiratet
- Mann: studentisch versichert (gesetzl.), Einkommen aus nichtselbst. Tätigkeit = studentische Aushilfskraft (ca. 2 T€ p.a.), Einkommen aus Freiberuflertätigkeit (ca. 9 T€ p.a.)
- Frau: angestellt, Jahresbrutto 2010 ca. 54.600€, betriebliche AV ca. 3.900€ p.a., AN-Anteil 1.190€ p.a.


Die Beiträge für die betriebliche AV werden bei der Pflichtgrenze irgendwie weggerechnet, oder? Der AN-Anteil oder beides?

Wenn ich das richtig verstehe, würde für 2010 das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, oder? 2008 und 2009 lag das Jahresbrutto bei ca. 51T€.

Ab wann wäre die versicherungspflicht hinfällig, wenn das Einkommen in 2011 ähnlich hoch ist wie 2010? 2011? 2012?

Wenn die Frau 2011/2012 freiwillig gesetzlich versichert wäre und Ende 2011 ein Kind geboren werden würde, was passiert dann in der Elternzeit (=Frau)? Die Frau wäre dann mit dem Mindestbeitrag versicherungspflichtig, das Kind kostenlos in der Familienversicherung, richtig?

Kann sich die Frau bei dem Mann kostenlos familienversichern, wenn außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen der Frau besteht?

Wenn dies nicht möglich ist, d.h. der Mindestbeitrag von der Frau zu entrichten ist, wäre dieser dann wieder hinfällig, wenn während der Elternzeit von ihr beitragspflichtig gearbeitet wird (über 400€ z.B.)


Fragen über Fragen. Danke für Eure Hilfe!

Verfasst: 08.11.2010, 16:19
von EUBürger
Hm. Niemand eine Idee?

Verfasst: 08.11.2010, 19:45
von DKV-Service-Center
:-) das gehört in die was wäre wenn Welt :-)
entweder sind sie Betroffener, dann schreiben Sie in der Ich Version oder Sie sind Vermittler und suchen einen Kollegialen Rat.
Was von beiden ist es ?
Gruß

Verfasst: 09.11.2010, 09:15
von EUBürger
Ich bin betroffen und vermittele nichts.

Re: Versicherungspflicht, freiwillig versichert, Elternzeit

Verfasst: 16.11.2010, 15:41
von EUBürger
Vielleicht findet sich ja doch noch Jemand, der mir folgende Fragen beantworten kann:

1.) Werden Beiträge für die betriebliche AV bei der Versicherungspflichtgrenze weggerechnet? Der AN-Anteil oder AG- und AN-Anteil?


2.) Wenn 2010 das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ab wann wäre die Versicherungspflicht hinfällig? Schon in 2011? Was ist mit dieser 3-Jahresregelung, ist das jetzt hinfällig geworden?


3.) Kann sich die Frau bei dem Mann kostenlos familienversichern, wenn außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen der Frau besteht?

Re: Versicherungspflicht, freiwillig versichert, Elternzeit

Verfasst: 16.11.2010, 15:58
von ratte1
EUBürger hat geschrieben:3.) Kann sich die Frau bei dem Mann kostenlos familienversichern, wenn außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen der Frau besteht?
Nein, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen, s. § 10 Abs.1 letzter Satz: Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

MfG
ratte1

Verfasst: 16.11.2010, 16:06
von EUBürger
Ah, ok. Danke, Ratte1

Ich kann aber davon ausgehen, wenn die Frau während der Elterzeit mit über 400€ Gehalt arbeitet, dass sie dann nicht mehr den pauschalen freiwilligen Satz (140€) zahlt, sondern prozentual über ihr Gehalt, oder? Ist sie dann automatisch wieder pflichtversichert?

Verfasst: 16.11.2010, 20:02
von ratte1
EUBürger hat geschrieben:Ich kann aber davon ausgehen, wenn die Frau während der Elterzeit mit über 400€ Gehalt arbeitet, dass sie dann nicht mehr den pauschalen freiwilligen Satz (140€) zahlt, sondern prozentual über ihr Gehalt, oder?
Richtig

EUBürger hat geschrieben: Ist sie dann automatisch wieder pflichtversichert?
Richtig. Umkehrschluss zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

MfG
ratte1