Versicherungsbeiträge nachzahlen trotz PKV-Anwartschaft?
Verfasst: 04.11.2010, 14:55
Hallo liebe KV-Experten,
ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei folgendem Fall helfen könntet. (im Forum habe ich nichts entsprechendes gefunden).
Meine (KV-) Situation:
* seit 1.8.2003 Privat versichert wg. Selbständigkeit
* ab 14.8.2008 - 31.05.2010 ALG II Bezug
* mir war nicht bewußt, dass man seit dem 1.1.2009 KV-pflichtig ist
* habe ALG II selbst gekündigt zur Vorbereitung auf Selbständigkeit
* Lebensunterhalt wird z.Zt. aus priv. Darlehen bestritten (also keine Einnahmen)
Ich habe nunmehr das 3. Schreiben der Techniker KK (TK) erhalten, in dem sie mich erneut auffordert, zu meinen KV-Situation Stellung zu nehmen.
Die vorherigen ersten beiden Schreiben habe ich ignoriert, da der beiliegene Auskunftsbogen mit den Worten begann Ich möchte auch weiterhin Mitglied der TK bleiben Das wollte ich aber nicht! Mir war klar, dass ich nach der PKV-Anwartschaft wieder in den alten PKV Vertrag zurückkehre; daher auch keine Veranlassung sah, auf das Schreiben mit dem Fragebogen über Einkommens- und Versichrungsverhältnissse zu antworten.
Hier nun der Wortlaut des TK-Schreibens (in Auszügen):
Sehr geehrter Herr...
...Eine freiwillige Versicherung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass sie ab 1. Juni 2010 versicherungpflichtig werden, wenn Sie keine anderweitige Absicherung haben. Falls Sie uns verspätet über eine fehlende Absicherung informieren, sind wir verpflichtet, die Versicherung rückwirkend durchzuführen und für diese Zeit auch Beiträge zu erheben.
Wenn wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Mitgliedschaft bei der TK zum 31. Mai 2010 beenden....
Meine Fragen:
Ich bedanke mich schon jetzt sehr, für Eure liebe Hilfe.
ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei folgendem Fall helfen könntet. (im Forum habe ich nichts entsprechendes gefunden).
Meine (KV-) Situation:
* seit 1.8.2003 Privat versichert wg. Selbständigkeit
* ab 14.8.2008 - 31.05.2010 ALG II Bezug
- - Wechsel zur GKV (TK)
- PKV auf Anwartschaft gestellt bis einschliesslich 30.11.2010
- ab 1.12.2010 wieder voll PK-versichert
* mir war nicht bewußt, dass man seit dem 1.1.2009 KV-pflichtig ist
* habe ALG II selbst gekündigt zur Vorbereitung auf Selbständigkeit
* Lebensunterhalt wird z.Zt. aus priv. Darlehen bestritten (also keine Einnahmen)
Ich habe nunmehr das 3. Schreiben der Techniker KK (TK) erhalten, in dem sie mich erneut auffordert, zu meinen KV-Situation Stellung zu nehmen.
Die vorherigen ersten beiden Schreiben habe ich ignoriert, da der beiliegene Auskunftsbogen mit den Worten begann Ich möchte auch weiterhin Mitglied der TK bleiben Das wollte ich aber nicht! Mir war klar, dass ich nach der PKV-Anwartschaft wieder in den alten PKV Vertrag zurückkehre; daher auch keine Veranlassung sah, auf das Schreiben mit dem Fragebogen über Einkommens- und Versichrungsverhältnissse zu antworten.
Hier nun der Wortlaut des TK-Schreibens (in Auszügen):
Sehr geehrter Herr...
...Eine freiwillige Versicherung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass sie ab 1. Juni 2010 versicherungpflichtig werden, wenn Sie keine anderweitige Absicherung haben. Falls Sie uns verspätet über eine fehlende Absicherung informieren, sind wir verpflichtet, die Versicherung rückwirkend durchzuführen und für diese Zeit auch Beiträge zu erheben.
Wenn wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, müssen wir Ihre Mitgliedschaft bei der TK zum 31. Mai 2010 beenden....
Meine Fragen:
- 1. bin ich überhaupt versicherungspflichtig geworden oder gilt evtl. Ausnahme nach § 5 SGB Abs.5a Versicherungspflicht ?
2. was passiert, wenn ich nicht auf das Schreiben antworte? Werden dann meine Beiträge in der entstandenen Versicherungslücke (von 06. - 11.2010) zwangseingetrieben?
3. ist eine Versicherungslücke entstanden (Stichwort Antwartschaft bei PKV)?
4. was bedeutet in dem Zs.hang der 3. Abs. des Schreibens hinsichtlich der Beendigung meiner Mitgliedschaft, die mir ja nur recht sein kann? Muss ich dann troztdem irgendwie die fehlenden Beiträge zahlen?
5. eine Befreiung von der Versicherungspflicht im Nachhinein fällt ja wohl flach, da bereits die 3-monatige Frist verstrichen ist, oder?
6. muss ich also Beiträge nachzahlen? wenn ja welche und in welcher Höhe bei nicht vorhandenem, eigenem Einkommen?
7. wie sollte ich mich also jetzt am besten verhalten?
Ich bedanke mich schon jetzt sehr, für Eure liebe Hilfe.