Rückkehr in die PKV notwendig?
Verfasst: 05.11.2010, 16:12
Hallo,
meine Frau war bis zur Geburt unserer Tochter 2007 privat krankenversichert und ist folgerichtig auch während ihrer gesammten Elternzeit von drei Jahren, in der sie nicht beruftstätig war, privat versichert geblieben (und hat die vollen Beiträge bezahlt). Ab Juni wollte Sie Ihre Berufstätigkeit halbtags wieder aufnehmen und ist durch den 50% Vertrag wieder versicherungspflichtig geworden. Da wir im Februar unser zweites Kind erwarten wird sie aber weniger als ein Jahr in der gesetzlichen Kasse gewesen sein, bevor sie ihre Berufstätigkeit wieder unterbricht. Meine Frage ist nun, ob sie dann wieder in die private Krankenkasse wechseln muss (eine Anwartschaft Versicherung besteht aus diesem Grund) oder ob sie aufgrund ihres ursprünglich für ein Jahr abgeschlossenen Teilzeit Vertrags in der gesetzlichen Kasse bleiben kann (so lautete die letzte Auskunft der GKV Hotline).
Um es noch ein wenig zu verkomplizieren: Meine Frau hat im Juni aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten, d.h. sie erhält ihr Gehalt und führt ganz normal Sozialversicherungen etc. ab, ist aber nicht berufstätig.
Kann mir jemand helfen???
meine Frau war bis zur Geburt unserer Tochter 2007 privat krankenversichert und ist folgerichtig auch während ihrer gesammten Elternzeit von drei Jahren, in der sie nicht beruftstätig war, privat versichert geblieben (und hat die vollen Beiträge bezahlt). Ab Juni wollte Sie Ihre Berufstätigkeit halbtags wieder aufnehmen und ist durch den 50% Vertrag wieder versicherungspflichtig geworden. Da wir im Februar unser zweites Kind erwarten wird sie aber weniger als ein Jahr in der gesetzlichen Kasse gewesen sein, bevor sie ihre Berufstätigkeit wieder unterbricht. Meine Frage ist nun, ob sie dann wieder in die private Krankenkasse wechseln muss (eine Anwartschaft Versicherung besteht aus diesem Grund) oder ob sie aufgrund ihres ursprünglich für ein Jahr abgeschlossenen Teilzeit Vertrags in der gesetzlichen Kasse bleiben kann (so lautete die letzte Auskunft der GKV Hotline).
Um es noch ein wenig zu verkomplizieren: Meine Frau hat im Juni aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten, d.h. sie erhält ihr Gehalt und führt ganz normal Sozialversicherungen etc. ab, ist aber nicht berufstätig.
Kann mir jemand helfen???