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Krankenkassen Beitrag trotz Schulbescheinigung

Verfasst: 05.11.2010, 17:04
von Beach6
Hallo Zusammen,

Ich habe ein problem, ich habe mich am 14.04.2010 an einer Schule für Fachabi angemeldet, habe eine bescheinigung bekommen: Aufnahmedatum: 14.04.2010.
Ich muß jetzt für den zeitraum von: Versicherungslücke: 15.04.2010 bis 30.05.2010 338,86€ bezahlen weil ich ein Medikament verschrieben bekommen habe.

Kann das nicht bezahlen habe noch einen offenen betrag von ca. 800€ bei der Krankenversicherung weil ich arbeitsuchend war und kein anspruch auf ALG und ALG2 bekomme ich nicht weil mein Vater zuviel verdient. (haben ratenzahlung vereinbart.)

muß die Arge das nicht bezhalen wenn ich das nicht bezahlen kann und mein vater nicht für mich Aufkommen kann.

Hoffe auf ihre Hilfe!

MfG

Verfasst: 05.11.2010, 17:18
von Rossi
Öhm, warum hast Du eine Lücke vom 15.04.2010 - 31.05.2010, wenn Du schon seit dem 14.04.2010 (also bereits vorher) das Fachabi machst?

Die ARGE übernimmt keine Rückstände für Krankenversicherungsbeiträge. Zudem kann man auch niemals rückwirkend einen ALG II-Antrag stellen.

Verfasst: 05.11.2010, 17:29
von Beach6
Ich habe mit meinem fachabi am 30.08.2010 angefangen aber die haben in die in meine Bescheinigung geschrieben das ich am 14.04.2010 Aufgenommen wurde, ist das dann trotzdem gültig?

Ich habe die bescheinigung vorgezeigt die haben sich die auch Kopiert, aber eben kam ein Schreiben: Das ich nicht Familien versichert gewesen sein kann. Weil ich versicherungspflichtig versichert war. Weil ich vom Zeitraum 01.06.2010 bis 01.08.2010 gearbeitet habe.

Mit besten Dank

Beach6

Verfasst: 05.11.2010, 17:56
von Rossi
Okay, dann hat die Kasse wohl gemerkt, dass Du defintiv in der Zeit vom 15.04.2010 - 31.05.2010 kein Fachabi gemachst hast, weil Du ja anschließend malocht hast. Unter Umständen kann man auch davon ausgehen, dass die Kasse Kontakt mit der Schule aufgenommen hat. Jenes ist meines Erachtens auch in Ordnung.

Du sollest dann eine Ratenzahlung mit der Kasse vereinbaren.

Verfasst: 05.11.2010, 18:24
von Beach6
ok, muß ich wohl machen.

Danke

gruß

Verfasst: 12.11.2010, 12:46
von Beach6
Die 338,86€, kann ich das medikament zurück bringen und so das die das geld der krankenkasse nicht bezahlen muß?

Wie ist das mit der Pflichtversicherung?

MfG
Beach6

Besten Dank im voraus.

Verfasst: 12.11.2010, 13:50
von Czauderna
Beach6 hat geschrieben:Die 338,86€, kann ich das medikament zurück bringen und so das die das geld der krankenkasse nicht bezahlen muß?

Wie ist das mit der Pflichtversicherung?

MfG
Beach6

Besten Dank im voraus.


Hallo,
das wird nicht gehen, denn du musst lückenlos versichert sein - ob du Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht spielt dabei keine Rolle, leider.
Gruss
Czauderna