Vater PKV, Mutter GKV- Kind ?
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Vater PKV, Mutter GKV- Kind ?
Folgende Frage: Ich als Vater bin privat versichert (beihilfeberechtigt) incl. Pflegeversicherung. Die Mutter ist zumindest vorübergehend GKV-pflichtig und will ihre PKV auf Ruhensversicherung umstellen, incl. PflegeV. Das zugehörige Kind soll weiterhin privat versichert bleiben, hätte aber Anspruch auf Familienversicherung in der GKV. 1. Kann das Kind weiterhin privat krankenversichert bleiben? 2. Beinhaltet dies auch die private- beitragsfreie- Pflegeversicherung?
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Hallo,
nach § 10 SGB V. hat das Kind in diesem Falle Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei der Mutter in der GKV-Kasse. Selbstverständlich kann das Kind auch weiter in der PKV versichert werden - warum nicht.
Die Frage ist nur, und das kann dir nur ein PKV-Experte beantworten, ob es für das Kind eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV gibt.
Gruss
Czauderna
Die Antwort meines Vorschreibers war also richtig - du hattest auch nicht explizit nach einer Begründung der Antwort gefragt.
nach § 10 SGB V. hat das Kind in diesem Falle Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei der Mutter in der GKV-Kasse. Selbstverständlich kann das Kind auch weiter in der PKV versichert werden - warum nicht.
Die Frage ist nur, und das kann dir nur ein PKV-Experte beantworten, ob es für das Kind eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV gibt.
Gruss
Czauderna
Die Antwort meines Vorschreibers war also richtig - du hattest auch nicht explizit nach einer Begründung der Antwort gefragt.
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Dazu habe ich jetzt mal eine Frage.
Bei mir ist die Situation die dass unser Sohn bei mir mit privat versichert werden muss und nicht als Fam. Mitglied in die GKV meiner Frau durfte. Die Argumentation war die, das ich mehr verdiene als meine Frau die ja Hausfrau ist. Selbst wenn sie arbeiten würde und hätte weniger Einkommen als ich, wäre es nicht möglich.
Hingegen wundert es mich immer wieder das Kinder bei den Ehefrauen weiter Familienversichert sind und selbst nach Erziehungsurlaub, wenn sie wieder arbeiten, muss das Kind nicht beim Vater in die PKV.
Habe ich hier etwas falsch verstanden, oder bin ich falsch beraten worden ?
Viele Grüße,
Lauti68
Bei mir ist die Situation die dass unser Sohn bei mir mit privat versichert werden muss und nicht als Fam. Mitglied in die GKV meiner Frau durfte. Die Argumentation war die, das ich mehr verdiene als meine Frau die ja Hausfrau ist. Selbst wenn sie arbeiten würde und hätte weniger Einkommen als ich, wäre es nicht möglich.
Hingegen wundert es mich immer wieder das Kinder bei den Ehefrauen weiter Familienversichert sind und selbst nach Erziehungsurlaub, wenn sie wieder arbeiten, muss das Kind nicht beim Vater in die PKV.
Habe ich hier etwas falsch verstanden, oder bin ich falsch beraten worden ?
Viele Grüße,
Lauti68
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@ Lauti68
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und
ein Elternteil in der PKV - über der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das Kind in der PKV mitzuversichern.
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und ein Elternteil in der PKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Beamter), dann kann der Versicherungsschutz des Kindes frei gewählt werden.
Gruß
Schlappi
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und
ein Elternteil in der PKV - über der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das Kind in der PKV mitzuversichern.
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und ein Elternteil in der PKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Beamter), dann kann der Versicherungsschutz des Kindes frei gewählt werden.
Gruß
Schlappi
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Schlappi hat geschrieben:@ Lauti68
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und
ein Elternteil in der PKV - über der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das Kind in der PKV mitzuversichern.
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und ein Elternteil in der PKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Beamter), dann kann der Versicherungsschutz des Kindes frei gewählt werden.
Gruß
Schlappi
Kleine Ergänzung: Der Versicherungsschutz (also die Entscheidung GKV oder PKV) kann immer frei gewählt werden. Nur die kostenlose Familienversicherung ist nicht immer möglich, d.h. das Kind muss in der GKV einen eigenen Beitrag zahlen. Das kann manchmal sinnvoll sein.
GKV oder PKV
Hierzu möchte ich mal schnell antworten.
Da unser Sohn 100% behindert (G,B,H,) ist und er über mich direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat versichert wurde ist es zuerst einmal betrachtet sehr positiv. Wir genießen viele Vorteile. Besonders beim Zugang zu sehr guten Ärzten. Weiter ist auch der Krankenhausaufenthalt recht angenehm da wir meistens ein zweibettzimmer haben.
ABER !!!!
Wenn man auf den Hilfsmittelkatalog schaut, bieten die gesetzlichen meistens mehr Möglichkeiten. Hier sind die privaten auf ihren Katalog beschränkt und lassen selten Abweichungen zu. Da hilft nur Kulanz !!
Grüße,
ML
Da unser Sohn 100% behindert (G,B,H,) ist und er über mich direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat versichert wurde ist es zuerst einmal betrachtet sehr positiv. Wir genießen viele Vorteile. Besonders beim Zugang zu sehr guten Ärzten. Weiter ist auch der Krankenhausaufenthalt recht angenehm da wir meistens ein zweibettzimmer haben.
ABER !!!!
Wenn man auf den Hilfsmittelkatalog schaut, bieten die gesetzlichen meistens mehr Möglichkeiten. Hier sind die privaten auf ihren Katalog beschränkt und lassen selten Abweichungen zu. Da hilft nur Kulanz !!
Grüße,
ML
@ Knackwurst
ach wirklich.
Würden Sie einmal erklären, warum die Versicherung in der GKV sinnvoll sein soll ?
Gruß Schlappi
Solange eine Versicherung im PKV Kinder-/Jugendtarif möglich ist, mag das ja gelten. Aber ab 21 J (bei meinem Versicherungsunternehmen) wird der volle Erwachsenentarif mit Altersrückstellung und Sonderzuschlag fällig. Dann wäre vielleicht mancher froh, ein behindertes Kind freiwillig in der GKV versichert zu haben. Klar, wenn eine Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt möglich ist, entsteht Versicherungspflicht in der GKV, wenn aber nicht ... ?
Oder übersehe ich da was?
Claudius
Schlappi hat geschrieben:@ Lauti68
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und
ein Elternteil in der PKV - über der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das Kind in der PKV mitzuversichern.
Ein Elternteil in der GKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze und ein Elternteil in der PKV - unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Beamter), dann kann der Versicherungsschutz des Kindes frei gewählt werden.
Gruß
Schlappi
Hallo zusammen,
ich erweitere das Thema um eine Variante:
Gilt das auch, wenn Eltern unverheiratet sind und
1. zusammen mit dem Kind eine Wohnung bewohnen?
2. getrennt leben und das Kind beim PKV-Vater (selbständig Gewerbe über Bemessungsgrenze plus V+V-Einkommen) wohnt?
3. getrennt leben und das Kind bei der GKV-Mutter (Arbeitnehmer + nebenberuflich selbständig) wohnt?
Die TK hat gesagt, es wäre egal. Im Gesetz steht was von Beitragsbemessungsgrenze. Nun soll ich bei der TK die Spezialisten fragen. Da frag ich lieber erst mal hier nach
Dann: Ich würde das Kind in der GKV freiwillig versichern, wenn es aus der Familienversicherung rausfällt. 50% behindert, wird eher schlechter als besser, Merkzeichen H. Haben gute Erfahrung mit der TK, auch gerade wegen der Behinderung!
Frage 4: Würde das Kind in der PKV überhaupt aufgenommen werden - mit der Behinderung (mega-teuer!!) ?
LG
bk48
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