Seite 1 von 1

Familienversicher-freiwillig aber irgendwie doch nicht

Verfasst: 09.11.2010, 12:14
von Walle
Hallo,
ich habe folgendes Problem
Bisher war ich über meinen Mann Familienversichert. So sthets auch auf der Karte.
Anfang des Jahres hatte ich mich Selbständig gemacht
Um keinen Fehler zu machen rief ich bei der KK an und es kam zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ich sollte einen Fragebogen ausfüllen in dem unter anderem nach dem Einkommen gefragt wurde. Mein Steuerberater hat mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt angegeben und den Umsatz für dieses Jahr mit 0,- beziffert.

Das Formular das ich ans Finanzamt schicken musste habe ich auch der KK mitgeteilt (Umsatz 0,- Kleinunternehmer)

Wie ich nun erfahre hätte ich bei meinem Miniverdienst Familienversichert bleiben können. (irgendwas um 300,- Grenze)

So nun kommt das weiter...
Ich bezahle jeden Monat an die KK... -> freiwillig versichert
Aber auf der Krankenkarte steht nach wie vor Familienversichert!

Was kann ich tun? was muss ich tun?
NEIN ich will (und kann) nicht freiwillig versichert sein, weil ich mir das ohne die Förderung die ich noch erhalte gar nicht bezahlen kann. Und theoretisch bin ich es ja auch garnicht- weil ich keine neue KK bekommen, habe keine neuen Versicsherungsschein - garnix. Laut Karte bin ich Famileinversichert, laut Kontoauszug bezahl ich jeden Moant etwas was ich garnicht zahlen müsste. -nö-

Muß mir das Geld erstattet werden? Wie geht man nun vor? Ich wurde ja auch falsch beraten in der Hinsicht das man mir verschwiegen hat das ich mich garnicht selber versichern muss. Ich weiß noch als ich der Frau am telefon das 0,- mitteilte das die so ein hmmtstja :roll: von sich gab. Ihr war offenbar klar das ich weiter über meinen Mann bleiben kann (und offenbar ja bin)

Ich frage mich halt ob di esich dann rausreden das sie nur "vergessen" haben mir eine neue Karte zu schicken oder so ähnlich. ich war ja in der Zeit mal beim Doc...

Gruß W.

Verfasst: 09.11.2010, 12:39
von Walle
hmm ich habe nun mal durchs Forum gelesen laut dem steht da das die Familienversicherung vorrangig ist...
viewtopic.php?t=3373

Sachverhaltmäßig gehe ich nun davon aus das ich Famileinversichert bleibe und unrechtmäßig Geld eingezogen wird. :evil:

Verfasst: 09.11.2010, 13:14
von ratte1
Walle hat geschrieben:hmm ich habe nun mal durchs Forum gelesen laut dem steht da das die Familienversicherung vorrangig ist...
viewtopic.php?t=3373

Sachverhaltmäßig gehe ich nun davon aus das ich Famileinversichert bleibe und unrechtmäßig Geld eingezogen wird. :evil:


Das kann mit den bisher gemachten Angaben nicht beanwortet werden. Wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, dann fällt - unabhängig davon ob und wie hoch das erzielte Einkommen ist - der Anspruch auf die Familienversicherung weg.

Wie hoch ist denn der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit?

MfG
ratte1

Verfasst: 09.11.2010, 14:06
von Walle
Derzeit wenns hoch kommt 3 Kunden die Woche (ca. 5 Stunden)
Im Sommer wars natürlich mehr. Umgerechnet kann man sagen ca. 1 Kunde pro Tag

Aber es geht ja nicht nur darum ob ich Freiwillig versichert sein muss, sondern das ich auch anders gehandhabt werde-> Karte ist Status 3

Verfasst: 09.11.2010, 19:30
von heinrich
Wie ich nun erfahre hätte ich bei meinem Miniverdienst Familienversichert bleiben können. (irgendwas um 300,- Grenze)



wo wurde denn dies erfahren. Von der Krankenkasse. Diese ist nämlich die einzigen Stelle, die dies festzustellen hat.


Jetzt kommt es noch darauf an, was damals im Antrag zu freiwilligen Versicherung angegeben, was an Gewinn geschätzt wurde.

Dann kommt es noch darauf an, was die Krankenkasse in der Satzung stehen hat, wann eine freiwillige Versicherung endet, wenn eine Familienversicherung besteht bzw. bestehen könnte.


Jedenfalls solltest Du eines SOFORT machen. Nämlich mit der KK REDEN, um zu klären wann die FAMIlienversicherung wieder beginnen kann und wann die freiwillige Versicherung endet.

Es gibt nämlich einige Krankenkassen, die haben in der Satzung stehen, dass die freiwillige Versicherung MIT DEM TAG des EINGANG der KÜNDIGUNG zu Gunsten einer Familienversicherung endet.

Daher husch husch zur KK. Jeden Tag, wo jetzt noch überlegt wird, ist ein Tag Beitrag verschenkt.

Verfasst: 09.11.2010, 20:55
von heinrich
weil ich mir das ohne die Förderung die ich noch erhalte



da habe ich doch gerade noch diesen Satz gelesen.

Du bekommst also Förderung. Sicherlich Gründungszuschuss von 300 EUR ab dem 10. Monat. Die ersten 9 Monaten abhängig vom vorherigen ALG.


Da gilt man im Recht für das ARbeitsamt als hauptberuflich selbstständig, sonst würde man den Gründungszuschuss nicht bekommen.

Für die KK gilt man ebenfalls als hauptberuflich selbstständig und kann deshalb - egal wie wenig man verdient (es gibt sogar Selbstständige mit tausenden von Minuseinünften)- NICHT FAMIlienversichert sein.

Man kann sich nicht das Positive auf der einen Seite aussuchen und dann das Negative auf der anderen Seite nicht haben wollen.

Ein Gespräch mit der KK sollte trotzdem nicht schaden.

Zur Sache mit der KV Karte. Dies hat überhaupt keine Bedeutung.

Brauchst Du der KK nur zu sagen, dann wird sofort eine neue richtige geschickt. Du hattest die ganze Zeit Verscherungsschutz.

Sorry, dass ich keine bessere Nachricht habe.