mehrere Steuerbescheide / Einkommensbezogene Einstufung
Verfasst: 10.11.2010, 23:35
Hallo zusammen,
ich bin seit 2004 selbständig und in der GKV versichert.
Die leidvollen Erfahrungen mit Einstufungen "unter Vorbehalt" und daraus
folgenden Nachzahlungen habe ich gemacht.
Nun habe ich seit Jahren einen festen Bescheid basierend auf den
letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuell gerade 2008.
( das heisst nicht mehr "unter Vorbehalt" !! )
Für 2009 hatte ich aufgrund eines einmaligen Projektes sehr
hohe Einkünfte ( = KV-Höchstbetrag ) für 2010 aber leider
sehr geringe Einkünfte ( = KV-Mindestbeitrag ).
Das Finanzamt erwartet meine Steuererklärung für 2009 bis zum
31.12.2010, was der Steuerberater aber sogar noch um 8 Wochen
bis zum 28.02.2011 verlängert kann.
Meine Steuererklärung für 2010 KANN ich aber bereits am 01.01.2011 einreichen.
Kurzum: Wenn ich im Januar 2011 dem Finanzamt meine Steuererklärungen für 2009 UND 2010 einreiche, werde ich
beide EKST-Bescheide gleichzeitig zurück bekommen.
Wenn ich anschliessend der Krankenkasse beide EKST-Bescheide
für die einkommensbezogene Einstufung einreiche, so dürfte die
Krankenkasse doch nur den Letzten - also 2010 - mit den
geringeren Einkünften berücksichtigen ....
Soweit meine Theorie.
Über Anmerkungen oder Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr
freuen.
Danke im Voraus und viele Grüsse
ich bin seit 2004 selbständig und in der GKV versichert.
Die leidvollen Erfahrungen mit Einstufungen "unter Vorbehalt" und daraus
folgenden Nachzahlungen habe ich gemacht.
Nun habe ich seit Jahren einen festen Bescheid basierend auf den
letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuell gerade 2008.
( das heisst nicht mehr "unter Vorbehalt" !! )
Für 2009 hatte ich aufgrund eines einmaligen Projektes sehr
hohe Einkünfte ( = KV-Höchstbetrag ) für 2010 aber leider
sehr geringe Einkünfte ( = KV-Mindestbeitrag ).
Das Finanzamt erwartet meine Steuererklärung für 2009 bis zum
31.12.2010, was der Steuerberater aber sogar noch um 8 Wochen
bis zum 28.02.2011 verlängert kann.
Meine Steuererklärung für 2010 KANN ich aber bereits am 01.01.2011 einreichen.
Kurzum: Wenn ich im Januar 2011 dem Finanzamt meine Steuererklärungen für 2009 UND 2010 einreiche, werde ich
beide EKST-Bescheide gleichzeitig zurück bekommen.
Wenn ich anschliessend der Krankenkasse beide EKST-Bescheide
für die einkommensbezogene Einstufung einreiche, so dürfte die
Krankenkasse doch nur den Letzten - also 2010 - mit den
geringeren Einkünften berücksichtigen ....
Soweit meine Theorie.
Über Anmerkungen oder Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr
freuen.
Danke im Voraus und viele Grüsse