9 jahre nicht krankenversichert
Verfasst: 13.11.2010, 03:50
wie aus dem threadtitel hervorgeht bin ich in einer üblen situation.
war bis 2001 GKV bei der AOK(bis 6/1999 angestellter danach gekündigt worden und ca 2jahre leistungen vom amt).durch persönliche schicksalsschläge habe ich damals den halt verloren.alles war mir egal.wohnung verloren.....usw.auch seit 06/2001 keine leistungen vom amt(also auch nicht krankenversichert)
war dann zeitweise obdachlos/danach in der hausbesetzerszene gelebt , sozusagen von der hand in den mund.
mittlerweile hat sich meine situation etwas gebessert denn ich habe wieder eine partnerin und möchte wieder meine/unsere zukunft planen.
bin auf jobsuche und dafür brauche ich selbstverständlich eine krankenversicherung.ich habe mich ein wenig im i-net schlau gemacht und habe von den veränderungen nach der gesundheitsreform gehört.
zu meinem entsetzen auch vom "Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht"
was kommt da jetzt auf mich zu wenn ich für den neuen job versichere.
habe folgenden text gefunden:
"Der Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht beträgt einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Dies gilt, wenn ein Verstoß in den ersten Monaten 2009 entdeckt wird. Bei Entdeckung nach einem Jahr wird für jeden nicht versicherten Monat ein Sechstel des Beitrags fällig. Kann überhaupt nicht mehr ermittelt werden, wie lange kein Versicherungsschutz bestand, gehen die Kassen von fünf Jahren aus
versicherungspflicht besteht seit wann genau?
heißt das in meinem fall nachzahlung vom stichtag bis heute
oder etwa für die vollen 9jahre? (6/2001 bis heute)
bezieht sich der strafzuschlag auf den arbeitnehmeranteil der krankenversicherung oder auf den kompletten betrag
bezieht sich der strafzuschlag auf den zuletzt bezahlten krankenversicherungbeitrag oder auf den neuen beitrag(im neuen Job)
ich verstehe den text nicht so ganz und wäre sehr dankbar wenn mir jemand erklären könnte was das für mich bedeutet.
was ausserdem noch wichtig für mich ist wie funktioniert das wenn ich eine krankenversicherung brauche zwecks arbeitsaufnahme/gehe ich dann mit arbeitsvertrag zur krankenkasse oder gehe ich erst zur krankenkasse und bitte um eine krankenversicherung zwecks erhalt eines arbeitsvertrages
ich möchte auf jedenfall vermeiden nochmal leistungen vom amt zu beantragen und denen mein schicksal haarklein offenbaren zu müssen.
auch wenn ich auf die meisten wohl sehr naiv wirken werde, hoffe ich auf den einen oder anderen guten rat.
der neugeborene
war bis 2001 GKV bei der AOK(bis 6/1999 angestellter danach gekündigt worden und ca 2jahre leistungen vom amt).durch persönliche schicksalsschläge habe ich damals den halt verloren.alles war mir egal.wohnung verloren.....usw.auch seit 06/2001 keine leistungen vom amt(also auch nicht krankenversichert)
war dann zeitweise obdachlos/danach in der hausbesetzerszene gelebt , sozusagen von der hand in den mund.
mittlerweile hat sich meine situation etwas gebessert denn ich habe wieder eine partnerin und möchte wieder meine/unsere zukunft planen.
bin auf jobsuche und dafür brauche ich selbstverständlich eine krankenversicherung.ich habe mich ein wenig im i-net schlau gemacht und habe von den veränderungen nach der gesundheitsreform gehört.
zu meinem entsetzen auch vom "Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht"
was kommt da jetzt auf mich zu wenn ich für den neuen job versichere.
habe folgenden text gefunden:
"Der Strafzuschlag bei Missachtung der Versicherungspflicht beträgt einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Dies gilt, wenn ein Verstoß in den ersten Monaten 2009 entdeckt wird. Bei Entdeckung nach einem Jahr wird für jeden nicht versicherten Monat ein Sechstel des Beitrags fällig. Kann überhaupt nicht mehr ermittelt werden, wie lange kein Versicherungsschutz bestand, gehen die Kassen von fünf Jahren aus
versicherungspflicht besteht seit wann genau?
heißt das in meinem fall nachzahlung vom stichtag bis heute
oder etwa für die vollen 9jahre? (6/2001 bis heute)
bezieht sich der strafzuschlag auf den arbeitnehmeranteil der krankenversicherung oder auf den kompletten betrag
bezieht sich der strafzuschlag auf den zuletzt bezahlten krankenversicherungbeitrag oder auf den neuen beitrag(im neuen Job)
ich verstehe den text nicht so ganz und wäre sehr dankbar wenn mir jemand erklären könnte was das für mich bedeutet.
was ausserdem noch wichtig für mich ist wie funktioniert das wenn ich eine krankenversicherung brauche zwecks arbeitsaufnahme/gehe ich dann mit arbeitsvertrag zur krankenkasse oder gehe ich erst zur krankenkasse und bitte um eine krankenversicherung zwecks erhalt eines arbeitsvertrages
ich möchte auf jedenfall vermeiden nochmal leistungen vom amt zu beantragen und denen mein schicksal haarklein offenbaren zu müssen.
auch wenn ich auf die meisten wohl sehr naiv wirken werde, hoffe ich auf den einen oder anderen guten rat.
der neugeborene