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Elterngeld und freiwillig gesetzlich versichert

Verfasst: 16.11.2010, 20:18
von szmar@web.de
hallo

ich habe eine frage:

jemand bekommt elterngeld und ist als selbständige freiwillig gesetzlich versichert.

ich habe verstanden, dass in diesem fall die hälfte der einnahmen des ehemannes (er ist privat versichert) als bemessungsgrundlage genommen wird:

z.b. ehemann verdient lt est-bescheid
gewerbebetrieb verlust -400 euro
vermietung gewinn 4000
kapitaleinkünfte vor sparerfreibetrag 1000 euro
minijob 150 x 12 = 1800 euro

ehefrau verdiente lt est bescheid
gewerbebetrieb verlust -300
vemietung gewinn 400
kapitaleinkünfte vor sparerfreibetrag 1000 euro
elterngeld 7000 euro

meine fragen:
zählen auch die Ehefrau-einnahmen während der elternzeit auch in die bemessungsgrundlage?

und zusätzlich 1/2 von ehemann?

zählt der minijob des ehemannes?

zählt das elterngeld?

verluste werden wahrscheinlich nicht gegengerechnet oder?

also meine berechnung dann so richtig:

6.800 x 1/2 vom ehemann
8.400 von ehefrau
= bemessungsgrundlage

nur ganz grob, lieg ich da ungefähr richtig?

lg