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Versicherungslücke bei Auslandsaufenhalt

Verfasst: 24.11.2010, 17:39
von anni80
Hallo,
ich habe ein Problem: :-k
Ein Kunde ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert und fliegt mehrfach im Jahr für 3 bis 8 Wochen ins außereuropäische Ausland, aus privaten Gründen.
Bisher wurde in den Lücken während des Auslandsaufenthalts die Mitgliedschaft immer beendet und nach Rückkehr wieder aufgemacht.
Bei freiwillig Versicherten nach § 9 SGB V ist dies meiner Meinung ja nicht möglich. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf Dauer verlegt, sondern nur zu Urlaubszwecken ins Ausland geht, für den muss die freiwillige Versicherung fortgeführt werden.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob weiterhin dem Kunden diese Lücken gewährt werden können, oder ob er auch wie bei einer frw.MG die Beiträge weiterzahlen muss. Eine große Ersatzkasse hätte ihm mit Infoblatt die Möglichkeit einer Anwartschaft angeboten, wenn er mind. 3 Monate im Ausland ist.
Ich würde mich über eine schnelle und präzise Antwort freuen! :D
Wenn möglich mit Rechtsgrundlagen.
Vielen Dank im Voraus.
mfg anni

Verfasst: 24.11.2010, 18:25
von Rossi
Bei der Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) kommt es darauf an, ob die Pflichtversicherung kraft Gesetz endet während des Aufenthaltes oder nicht endet, also weiterhin bestehen bleibt.

Die Tatbestände der Beendigung der Kralle sind in § 190 Abs. 13 SGB V zu finden. Hienrach endet die Kralle, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Bei einem 6 - 8 wöchigen Urlaubsaufenthalt wird weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt verlegt, er bleibt in Deutschland bestehen. Also endet die Kralle auch nicht.

Gleichwohl ruht hier der Leistungsanspruch, da man sich im Ausland aufhält. Dies ergibt sich aus § 16 Abs. 1 SGB V.

Wenn man sich länger als 3 Monate im Ausland aufhält (Kein EU-Land bzw. Abkommenstaat) dann ist nur noch ein verminderter Beitrag von ca. 40,00 Euro zu zahlen. Dies ergibt sich aus § 240 Abs. 4a Satz 2 SGB V der über § 227 SGB V auch für die Kralle gilt.

DANKE

Verfasst: 24.11.2010, 19:57
von anni80
hallo rossi,
vielen dank für die antwort!
jetzt ist alles klar..
hast mir sehr geholfen!
grüße