Seite 1 von 1

krankenversicherung freiwillig

Verfasst: 26.11.2010, 04:00
von gabi
hi, ich war bis 2008 über aok versichert- dann freiberuflich und ohne kk.

jetzt würde ich mich gern wieder versichern, da meine tochter dringend versichert werden muss.
zuerst war sie in der ausbildung dann von 2009 bis jetzt im krankenstand- jetztmuss sie praktikum machen damit sie ergo lernen kann, hat also null einkommen- seitens kindesvaters ist nichts zu machen.

kann krankenkasse mich jetzt ablehnen da ich von 2009 jan bis jetzt nicht versichert war, durch erkrankung meiner tochter habe ich nur freuberuflich das notwendugste gearbeitet damit ich für sie da bin und kann mir solche nachzahlungen absolut nicht leisten, muss jetzt aber irgendwie schauen, dass ich mich versichere undmeine tochter auch

Verfasst: 26.11.2010, 09:03
von Schlappi
Frage 1 - Arbeitest Du zur Zeit ? mit welchem Status ?

Frage 2 - Deine Tochter müsste doch als Auszubildende GKV versichert gewesen sein ?

krankenkasse

Verfasst: 03.12.2010, 04:24
von gabi
ja sie war krankenversichert, während der ausbildung, dann kam die erkrankunk, von über einem jahr mit klinik usw- aus dem krankenstand seit 5.10. jetzt ist sie am 1.12. 21 jahre , muss beruflich neue ausbildung beginnen, laut ärzte, im bereich ergo- dass setzt dreimonatiges durchgänigiges praktikum in ergo vorraus sonst kann sie nicht ausbildung ergo beginnen.
ich habe auf grund der krankheit nur die 90 tage reglung,muss mir jetzt was einfallen lassen konnte l bewilligigung bekommen

krankenkasse

Verfasst: 03.12.2010, 04:26
von gabi
wie sieht es aus, wenn der kindesvater festarbeitsvertarg in österreich hat, hat er keine mögöichkeit sie zu versichern, wenn sie 21 ist

Verfasst: 03.12.2010, 06:54
von Vergil09owl
In dem Fall kann auch in Deutschland auch keine Leistugnsaushilfe erfolgen.

sobald du eine eigene Krankenversichrung hastkann deien Tochter über dich hier in Deutschland familienversichert werden.

die letzte zustädnige Kasse hier in Deutschland wäre für die zuständig, grundsätzlich besteht bei der Arbeitsaunahme kein Wahlrecht zu einer neuen krankenkasse.

das heißt grundsätzlich rückwirkeden Beitragszahlung für die zurückliegenden monate.
da du zur zeit keine versicherung hast müßte denn geprüft werden ob eine versicherungspflicht für deine tochter aufgrund des praktikums vorliegt.

am besten mit der zuständigen Kasse sprechen und das ganze prüfen lassen.

Verfasst: 03.12.2010, 11:05
von Vergil09owl
Leistungsaushilfe natürlich