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Krankengeld erhöht Beitrag
Verfasst: 27.11.2010, 17:43
von Bettele
Hallo,
ich bin bei einer Gkv als selbständiger Handwerksmeister freiwillig versichert.
Ich hatte 2009 einen Arbeitunfall und war 60 Tage krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nachdem ich meinen Steuerbescheid (2009) der Gkv weitergeleitet habe, bekam ich bald eine neue Beitragsberechnung. Die Gkv ist da hergegangen und hat mein beitragspflichtiges Arbeitsendgeld (Gewinn laut Steuerbescheid) nicht durch 12 zur monatl. Beiragsbemessung geteilt, sondern wegen der 60 Tage nur durch 10. somit kam für mich ein
höherer Beitrag heraus.
Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Berechnungsmetode richtig ist,ich
zahle ja wegen des Krankengelds einen höheren Beitrag. Auserdem könnte
die GKv auch noch auf den Gedanken kommen, die Urlaubstage auch noch
einzurechnen.
Bitte antwortet mir.
Gruß Bettele
Verfasst: 27.11.2010, 18:40
von Vergil09owl
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _13601.pdf
Ich würde mal auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 hinweisen, grundsätzlich sind die einhamen zu 12 teln meiner Ansicht nach.
Da Krankegeld gezahlt wurde können keine einnahmen erzielt worden Sein, die zu versteurnden Einnahmen sind,
werden ja für das zurückliegende jahr berechnet.
Verfasst: 27.11.2010, 18:45
von Vergil09owl
ww.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?chosenIndex=263129_bv&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=159167,0&
Vieleicht hilft das auch weiter
Verfasst: 27.11.2010, 18:52
von heinrich
nach einem Rundschreiben des Spitzenverbandes ist diese Vorgehensweise vollkommen richtig
also hier die Teilung durch 12 (und nicht durch 10)
man stelle sich doch mal vor, dass jemand 10 Monate Krankengeld bekommt
und 2 Monate gearbeitet hat.
in den 2 Monate hat dieser Mensch einen Gewinn von 4800 EUR gemacht.
Dies geteilt durch 12 = 400 EUR.
Dies gäbe doch ein völlig falsche und nicht realistisches Bild.
Die wirtschaftliche Lage ist doch anhand diese Beispiels so, dass 2400 EUR als durchschnittlicher mtl. Wert anzusetzen ist.
Und nun spinnen wir mal weiter.
Nehmen wir mal an, dass die KK wirklich 400 EUR ansetzen würde.
Jetzt wird der Versicherte (nachdem dieses angesetzt wurde) wieder lange krank.
Dann würde er ja nur aus den 400 EUR Krankengeld bekommen.
Wäre ja nicht sachgerecht.
Dieser Mensch wollte dann aus 2400 EUR Krankengeld bekommen
ist doch logisch.
Krankengeld erhöht Beitrag
Verfasst: 28.11.2010, 13:46
von Bettele
hallo heinrich,
spinnen wir ein wenig weiter.
Nehmen wir mal an ich als Chef bin 10 Monate krank.
Meine Angestellten übernehmen durch Mehrarbeit meinen Ausfall.
Es wird aber trotzdem ein Gewinn von 20000 Euro erwirtschaftet.
Also 20000 : 2 (2 Mon.nur gearbeitet)= 10000 zur monatl.Beiragsbemessung.
Natürlich gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. nach unten glaube ich 1920 Euro, nach oben etwas um 5700 Euro. Ich müsste dann als "zusätzliche Strafe" für mein Kranksein den Höchstbeitrag zahlen. Das kann es wohl nicht
sein.
Verfasst: 28.11.2010, 13:54
von Schlappi
Es stellt sich hier die Frage:
Besteht noch die Möglichkeit, das Krankengeld über eine PKV abzuschließen ?
Unter Umständen würde hier der Beitrag sogar günstiger werden.
Gruß Schlappi
Krankengeld erhöht Beitrag
Verfasst: 28.11.2010, 14:46
von Bettele
hallo Schlappi,
ich bin 55; beide Knie kaputt(Arthose); chronische Rückenschmerzen; Arthrose linke Schulter; Arthrose rechter Mittelfuß; Nervenkrank;
Depressionen;
Mich nimmt keine "Private". Außerdem ist meine Frau mitversichert.
Re: Krankengeld erhöht Beitrag
Verfasst: 28.11.2010, 16:16
von Czauderna
Bettele hat geschrieben:hallo heinrich,
spinnen wir ein wenig weiter.
Nehmen wir mal an ich als Chef bin 10 Monate krank.
Meine Angestellten übernehmen durch Mehrarbeit meinen Ausfall.
Es wird aber trotzdem ein Gewinn von 20000 Euro erwirtschaftet.
Also 20000 : 2 (2 Mon.nur gearbeitet)= 10000 zur monatl.Beiragsbemessung.
Natürlich gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. nach unten glaube ich 1920 Euro, nach oben etwas um 5700 Euro. Ich müsste dann als "zusätzliche Strafe" für mein Kranksein den Höchstbeitrag zahlen. Das kann es wohl nicht
sein.
Hallo,
wenn du die Tarife zum Krankengeld liest, dann steht in den meisten drinne das Krankengeld eine Verdienstausfalleistung ist, d.h. wenn dir trotz Erkrankung kein Verdienstausfall entsteht hast du auch keinen Anspruch auf Krankengeld. In der Praxis mustt du erklären bzw. beweisen, dass du wöährend deiner Erkrankung kein Einkommen aus deiner selbständigen Tätigkeit hast - in deinem Beispiel sehr schwer machbar.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.11.2010, 20:26
von heinrich
richtig ist dies was Czauderna schreibt.
in diesem Fall hättest Du keinen Anspruch auf Krankengeld gehabt.
Kein Krankengeld; dies würde Teilung durch 12 bedeuten.
So die Theorie.
Natürlich weiß ich, dass die Praxis viel komplizierter aussieht und sich ein Gewinn und Gewinnausfall in der Krankheitsphase eigentlich überhaupt nicht richtig errechnen läßt.