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Wohnsitzverlegung ins Ausland

Verfasst: 03.12.2010, 16:58
von Sinabung
Ich bin seit 11.09 in Altersteilzeit und habe meinen Wohnsitz nach Indonesien
verlegt bin in Deutschland nicht mehr gemeldet.Bekomme von meinem
Arbeitgeber jetzt noch 2 Jahre Altersteilzeitgehalt.
Wenn ich hier in Indonesien krank werde muss ich die Kosten selber tragen,
da meine GKV Krankenkasse in Deutschland die Kosten nicht erstattet.
Ich bezahle also Krankenkassenbeitraege und habe keinen Leistungsanspruch.
Gibt es nicht die Moeglichkeit mich aus der GKV abzumelden ?

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Michael

Verfasst: 03.12.2010, 18:07
von Schlappi
aber sicher - den Vertrag können Sie bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitz ins Ausland auflösen.
Danach haben Sie allerdings auch keinen weiteren Anspruch mehr.

Verfasst: 06.01.2011, 10:44
von Sinabung
Diese Antwort habe ich von der TK auf die Anfrage bekommen ob eine
Beendigung der Mitgliedschaft moeglich ist.

Eine Beendigung Ihrer deutschen Versicherung ist dem Grunde nach möglich,
wenn die Versicherungspflicht endet und Sie sich, wie bereits von Ihnen
mitgeteilt dauerhaft im Ausland leben.

Aktuell sind Sie noch über Ihren Arbeitgeber "Neue Apotheke"
versicherungspflichtig zur TK angemeldet. Daher stellt sich die Frage, zu
wann die Beschäftigung, bzw. die Altersteilzeit endet und ob in der Folge
ggf. eine Versicherungspflicht als Rentner eintritt.

Aus heutigen Standpunkt ist ein Ende Ihrer versicherungspflichtigen
Mitgliedschaft nur im Falle eines Krankenkassenwechsels möglich.

Freundliche Grüße
Karsten Meißner
Kundenberater

Techniker Krankenkasse
Servicezentrum Mitgliedschaft und Beiträge
Versichertenservice
20902 Hamburg

Tel. 040 - 85 50 60 79
Fax 040 - 85 50 60 56 66
mailto:Versicherung-3@tk.de
http://www.tk.de

Es gibt also keine Moeglichkeit meine Mitgliedschaft in der GKV zu
beenden ?