Selbständig mit ausländischer (EU) KV bis Ende 201, was nun?
Verfasst: 06.12.2010, 13:58
Hallo,
Bis 2009 lebte ich in Spanien und jetzt seit Januar 2009 in Deutschland. Von Januar 2009 bis März 2009 habe ich als Arbeitsnehmer bei einer Firma in Deutschland gearbeitet und entsprechend war ich bis März 2009 gesetzlich versichert. Seit Januar 2009 arbeite ich auch selbstständig in Deutschland (seit März 2009 hauptberuflich).
Bis Ende 2010 bin ich noch in Spanien (Familienversicherung) versichert, aber nur bis Ende 2010.
- Muss ich ab Januar 2011 wieder (wenn auch noch selbständig) gesetzlich bei der damaligen (2009) versichert werden oder kann ich auch, als Selbständige, privat versichert werden?
- Muss ich aus irgendwelchem Grund Strafbeiträge (gesetzlich oder privat) in Kauf nehmen, auch wenn ich im Zeitraum Januar 2009-Dezember 2010 immer noch im Spanien versichert war?
Meine Freundin wird ab Mai 2011 in Madrid arbeiten und wir werden voraussichtlich in April/Mai 2011 nach Spanien zurückziehen. Dann werde ich wieder in das spanische System versichert werden.
- Kann ich mich nur und einzig von Januar 2011 bis Mai 2011 versichern; d.h, wenn ich in Januar 2011 eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) in D abschließe, kann ich die Krankenversicherungsvertrag in Mai 2011 nach (oder kurz vor) meinem Rückzug kündigen?
Meine Freundin kommt aus Lübeck, wir planen in 2012-2013 zu heiraten und innerhalb ein paar Jahren wieder nach Lübeck oder Hamburg zu ziehen.
- Wie wäre es denn nach dem Aufenthalt in Spanien mit der KV? Müsste ich weiter gesetzlich (bzw. privat) versichert werden oder würde die Versicherungspflicht basiert auf meine künftige persönliche/berufliche Situation in 2013 festgestellt?
Danke!
Cris
Bis 2009 lebte ich in Spanien und jetzt seit Januar 2009 in Deutschland. Von Januar 2009 bis März 2009 habe ich als Arbeitsnehmer bei einer Firma in Deutschland gearbeitet und entsprechend war ich bis März 2009 gesetzlich versichert. Seit Januar 2009 arbeite ich auch selbstständig in Deutschland (seit März 2009 hauptberuflich).
Bis Ende 2010 bin ich noch in Spanien (Familienversicherung) versichert, aber nur bis Ende 2010.
- Muss ich ab Januar 2011 wieder (wenn auch noch selbständig) gesetzlich bei der damaligen (2009) versichert werden oder kann ich auch, als Selbständige, privat versichert werden?
- Muss ich aus irgendwelchem Grund Strafbeiträge (gesetzlich oder privat) in Kauf nehmen, auch wenn ich im Zeitraum Januar 2009-Dezember 2010 immer noch im Spanien versichert war?
Meine Freundin wird ab Mai 2011 in Madrid arbeiten und wir werden voraussichtlich in April/Mai 2011 nach Spanien zurückziehen. Dann werde ich wieder in das spanische System versichert werden.
- Kann ich mich nur und einzig von Januar 2011 bis Mai 2011 versichern; d.h, wenn ich in Januar 2011 eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) in D abschließe, kann ich die Krankenversicherungsvertrag in Mai 2011 nach (oder kurz vor) meinem Rückzug kündigen?
Meine Freundin kommt aus Lübeck, wir planen in 2012-2013 zu heiraten und innerhalb ein paar Jahren wieder nach Lübeck oder Hamburg zu ziehen.
- Wie wäre es denn nach dem Aufenthalt in Spanien mit der KV? Müsste ich weiter gesetzlich (bzw. privat) versichert werden oder würde die Versicherungspflicht basiert auf meine künftige persönliche/berufliche Situation in 2013 festgestellt?
Danke!
Cris