KV- Nachzahlung für EM-Rente korrekt?
Verfasst: 06.12.2010, 14:57
Hallo,
ich bin neu hier und nach langem suchen auf dieses Forum gestossen, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Während meiner Arbeitslosenzeit habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Diese wurde mir ab dem 01.05.2010!! bewilligt. ( Antragstellung ) Mit der Arbeitsagentur wurden die Zahlungen ab dem 1.5. bis dato verrechnet.....soweit alles ok!
Alternativ bekomme ich auch eine EM- Rente vom BVV ( Beamtenversicherungsverein ) in dem ich 25 Jahre lang per Gehaltsverzicht versichert war.( als Angestellter nicht als Beamter ) Die haben mir die Rente rückwirkend ab dem Jahr 2007!! bewilligt und überwiesen, was nach deren Bedingungen auch korrekt ist.
Jetzt schreibt mich die KV an und will eine Nachzahlung von 1900,-€
= ( 14,9 % plus 1,95 % Pflegevers. )
Ist das korrekt oder zählt hier die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 € ?....schliesslich wurde mir die Rente in einer Summe überwiesen. Die KV argumentiert; die Nachzahlung -wenn auch in einer Summe- bezieht sich auf die einzelnen Monate.
Was ist mit § 229 1.Satz Abs. 3 SGB V , findet dieser bei mir Anwendung?
Muss ich den Betrag überweisen oder wie seht ihr das?
Gruss
QQ
ich bin neu hier und nach langem suchen auf dieses Forum gestossen, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Während meiner Arbeitslosenzeit habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Diese wurde mir ab dem 01.05.2010!! bewilligt. ( Antragstellung ) Mit der Arbeitsagentur wurden die Zahlungen ab dem 1.5. bis dato verrechnet.....soweit alles ok!
Alternativ bekomme ich auch eine EM- Rente vom BVV ( Beamtenversicherungsverein ) in dem ich 25 Jahre lang per Gehaltsverzicht versichert war.( als Angestellter nicht als Beamter ) Die haben mir die Rente rückwirkend ab dem Jahr 2007!! bewilligt und überwiesen, was nach deren Bedingungen auch korrekt ist.
Jetzt schreibt mich die KV an und will eine Nachzahlung von 1900,-€
= ( 14,9 % plus 1,95 % Pflegevers. )
Ist das korrekt oder zählt hier die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 € ?....schliesslich wurde mir die Rente in einer Summe überwiesen. Die KV argumentiert; die Nachzahlung -wenn auch in einer Summe- bezieht sich auf die einzelnen Monate.
Was ist mit § 229 1.Satz Abs. 3 SGB V , findet dieser bei mir Anwendung?
Muss ich den Betrag überweisen oder wie seht ihr das?
Gruss