Plötzlich ohne Versicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

lela12
Beiträge: 2
Registriert: 08.12.2010, 15:46

Plötzlich ohne Versicherung

Beitragvon lela12 » 08.12.2010, 16:03

Hallo,
ich versuche mich möglichst kurz zu fassen.
Ich lebe in Scheidung und mit meiner 10 jährigen Tochter getrennt von meinem Mann. Nun hatte er mir 5 Tage vor Ablauf schriftlich mitgeteilt das er GKV gekündigt und sich allein privat versichert hat.
Ich habe als Einkommen nur den Kindesunterhalt und das Kindergeld. Eine Unterhaltsklage läuft bereits seit zwei Jahren. Es mir unmöglich Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Mein Anwalt will meint zwar dieses Vorgehen meines Mannes sei nicht richtig, ich könne die Beiträge aber nur wieder einklagen. Was natürlich wieder dauern würde. Ich solle doch zum Sozialamt gehen.
Vom Sozialamt würde ich nichts bekommen, weil ich in der Wohnung meines jetzigen Freundes lebe. Die Krankenkasse bei der mein Mann war sagt mir auch wieder das Selbe: Ihr Mann muss sie versichern.

Jetzt sitzen meine Tochter und ich ohne Versicherung da.
Dazu kommt noch das ich seit geraumer Zeit krank bin und in ärtzlicher Behandlung war, die ich jetzt abbrechen musste.

Ich bräuchte dringend einen Rat. :(

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.12.2010, 18:26

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das die ARGe oder jewediger sonstiger SGB II Leistugnsträger für Beiträge zur freiwilligen KV bei einer Kasse als Dahrlehen übernimmt. Der Klageweg dauert entsprechend, aber diese Möglichkeit ergibt sich meines Erachtens. Die Tochter muss er versichern grundsätlzlich, sofern die Scheidung durch ist erlischt auch die Medizinische Sorge nach dem BGB. Wann endet die gesetzliche KV deines Mannes.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 28.04.2011, 06:40, insgesamt 3-mal geändert.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4297
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 08.12.2010, 20:34

Hallo,
du hast wegen Wegfalls der Familienversicherung ein Beitrittsrecht zur bisherigen GKV-Kasse und nicht nur das, du musst dich versichern und dafür ist die bisherige GKV-Kasse zuständig. Die Fionanzierung der Krankenversicherungsbeiträger ist da wohl eher in das Zivilrecht einzuordnen, muss der Ehemann doch Unterhalt für Frau und Kind leisten und dazu gehört auch die Krankenversicherung . Wie schon geschrioeben kann auch die Finanzierung über Hartz IV erfolgen, wenn denn der Anspruch besteht.
Gruss
Czauderna

lela12
Beiträge: 2
Registriert: 08.12.2010, 15:46

Beitragvon lela12 » 27.04.2011, 11:41

Inzwischen bin ich wirklich am Ende :cry:

Ich war vor Gericht. Es nichts dabei heraus gekommen. Ich habe zwar Unterhaltsanspruch den ich einklage (seit drei Jahren) aber bei dem Thema Krankenversicherung wollte sich nichts bewegen.

Ich war persönlich bei der Krankenkasse. Ich durfte nochmals einen Antrag ausfüllen. Sie sagten sie würden es prüfen mit dem Hinweis das es einen solchen Fall wie meinen nicht gibt. Mein Mann hätte nicht kündigen dürfen. Und weil das so wäre, würden sie,wenn es zu einer Versicherung käme, für die Beitragsermittlung sein Gehalt mit einberechnen.
Ich bekomme 400 Euro Unterhalt für meine Tochter und genauso hoch wäre dann mein Beitrag zur Krankenversicherung. Aber ich solle es mal bei der Arge versuchen. Das ist jetzt 5 Wochen her und seit dem ist die Krankenkasse für mich nicht mehr zu sprechen.
Ich habe es bei der Arge versucht. Die kamen mit dem Spruch: sie wären doch kein Krankenkassenauffangdienst. Bei dem Gehalt meines jetzigen Lebenspartners (der aber nicht für mich aufkommt) hätte ich ohnehin keine Chance auf Hartzt 4.
Mein Freund wäre inzwischen bereit 140 Euro Versicherungsbeitrag für mich zu zahlen, aber die Krankenkasse will nicht.

Was kann ich noch tun? Ich weiß mir keinen Rat mehr.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4297
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 27.04.2011, 12:12

Hallo,
da verstehe ich die Kasse ueberhaupt
nicht. Erklaere der kasse schriftlich,
dass du zum Einkommen deines "noch"
Ehemanns mangels Kontakt keinerlei
Angaben machen kannst und selbst eben
nur ueber den Unterhalt verfuegst.
Die Aussage der Kasse, dass einen solchen
Fall eigentlich gaebe, ist Unsinn.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 28.04.2011, 06:34

Also, machen wir jetzt mal einen Schnitt. Nochehegatte wechselt von der GKV zur PKV- familienversicherung für Nochehefrau endet, da keine Mitgliedschaft mehr besteht. Rechtlich richtig.
So jetzt geht der Spass weiter. Grundsätzlich sit eine freiwillige Versicherung für die ehefrau möglich, da ja der Kasse der Nachweis der PKV vorliegen sollte das der Nochehemann in die PKV gewechselt ist. So der ehegatte war bei der Kasse XY freiwilig versichert aus welchen Gründen auch immer. grundsätzlich erfolgt ja die Beitragsbemessung aufgrund des vorliegenden aktuellen Steuerbescheides. Soweit sogut. Da es sich aber um einen länger zurückliegenden Fall handelt kann kein Antrag mehr auf eine freiwillige Versicherung erfolgen. Soweit so schlecht. So du hast eindeutig klar dargelegt das zur Zeit keine Möglichkeit eines Nachweises eines einkommens deines Nochehemannes vorzulegen, du bist deiner Nachweispflicht nach gekommen. Jetzt ist die Kasse dran, denn seit dem 01.04.07 gilt die allgemeine Versicherungspflicht. Schönen Gruss an die Kasse. Allerdings wenn denen auch kein aktueller Gehaltsnachweis vorliegt, werden die Beiträge von dem Gehalt / Einkommen deines Mannes berechnet. soweit sie der Kasse bekannt sind - Hausfrauentarif. Soweit die Berechnungsgrundlage. Grundsätzlich muss die Kasse dich aufnehmen und versichern. Am besten mal einen netten Brief an den Vorstand schicken. Welche Kasse ist es doch gleich?

Lotta2011
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 26
Registriert: 01.02.2011, 12:05

Beitragvon Lotta2011 » 28.04.2011, 15:24

Hmm...versteh ich nicht..zumindest deine Tochter kannst du doch problemlos bei deinem Mann "parken" versicherungstechnisch. Ich war ja auch nicht versichert über ein halbes Jahr...und obwohl mein Mann und ich geschieden sind hat die AOK sofort meinen Sohn über seinen Vater versichert. Man sagte mir sogar, wenn ich nicht geschieden wäre, hätte ich mich problemlos auch über meinen (Ex-)Mann versichern lassen können.

Wieso ist der Beitrag bei dir so hoch? --> 400 Euro für eine Versicherung

Mir wollte man eine Bürgerversicherung andrehen, die "nur" 130 Euro monatlich gekostet hätte.

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 453
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 28.04.2011, 19:01

Hallo lotta,

Dein Sohn wurde über Deinen Mann versichert weil ihr geschieden (und nicht nur getrennt lebend) ward. Deine damalige Situation war/ist also völlig anders als die vom TE.

MfG
ratte1

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 28.04.2011, 21:49

Ferner muss man beachten, dass hier der Kindesvater in die priv. Kv. gewechselt ist.

In der priv. Kv. gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Da muss der Vater extra für das Kind einen Vertrag bzw. eine Zusatzbestimmung mit aufnehmen, die dann natürlich Kosten verursacht.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste