Seite 1 von 1
Wer stopft die Versicherungslücke?
Verfasst: 11.12.2010, 08:43
von Eva2010
Text wurde wegen Mangels an qualitativen Antworten gelöscht.
Verfasst: 11.12.2010, 08:59
von Vergil09owl
Hallo, wenn es zu einer Ruhenszeit kommt müßte geklärt werden wie lange die Ruhenszeit bei Nichtgewährung von Leistungen der Agentur für Arbeit dauert. Länger als 1 Monat, denn tritt die Versicherungspflicht bei Nichtbestehen einer Mitgliedschaft, ( § 5 Abs. 1 Nr.13, SGB V) in den Vordegrund.
Verfasst: 11.12.2010, 16:39
von Rossi
Was ich derzeit nicht verstehe, warum zahlt das Amt die Beiträge nicht?
Du postest ja, dass es unverschuldet gewesen sein soll. Dies ist für mich derzeit noch nicht nachvollziehbar.
Verfasst: 13.12.2010, 11:31
von Eva2010
Text wurde wegen Mangels an qualitativen Antworten gelöscht.
Verfasst: 13.12.2010, 11:46
von Eva2010
Text wurde wegen Mangels an qualitativen Antworten vom Verfasser gelöscht.
Verfasst: 13.12.2010, 14:16
von Vergil09owl
Ruhenszeit, ist mir schon klar, ist klar abzugrenzen zu dem Begriff Sperrzeit, aber warum wurde eine Ruhenszeit ausgesprochen. Irgendwas muss da denn doch noch gewesen sien.
Verfasst: 13.12.2010, 15:05
von Eva2010
@ Rossi und Vergil09owl
Danke für Eure Beiträge!