gesetzlich versichert im Ausland, freiwillig in Deutschland

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fragen ueber fragen
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gesetzlich versichert im Ausland, freiwillig in Deutschland

Beitragvon fragen ueber fragen » 28.03.2007, 22:11

hey!

erstmal: geniales forum - genau was ich suche ;o)

meine frage waere..ich bin seit zwei jahren beruflich in spanien, somit auch gesetzlich dort versichert. da ich allerdings zu deutschen aerzten moechte und auch irgendwann wieder zurueckkehre, aber angst habe nicht wieder aufgenommen zu werden (im falle, dass ich hier erkranke dann natuerlich wieder joblos in die heimat moechte), habe mich freiwillig in die gesetzliche deutsche KK versichert, nachdem ich jahrelang auch dort pflichtversichert war.

nun scheint es der gesetzl KK nicht zu gefallen und bittet mich doch auszutreten, ich sei doch doppelt versichert. ist das gesetzlich nicht legitim? kann ich nicht freiwillig in deutl. versichert bleiben?
ist es wahr, dass eine gesetzl KK jeden auch mit vorerkrankung zuruecknehmen MUSS, wie mir die IKK berichtete, sobald ich das span. arbeitsverhaeltnis aufgebe? einigen beitraegen in diesem forum nach scheint dies ja wohl nicht der fall zu sein.

danke wenn mir hier jemand weiterhelfen kann...ich sollte mich naemlich schleunigst mal dort melden, da mir zu all dem unglueck auch noch die krankenkarte gestohlen wurde...

schoenen abend noch!!

Cassiesmann
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Re: gesetzlich versichert im Ausland, freiwillig in Deutschl

Beitragvon Cassiesmann » 28.03.2007, 22:54

fragen ueber fragen hat geschrieben:hey!

erstmal: geniales forum - genau was ich suche ;o)

meine frage waere..ich bin seit zwei jahren beruflich in spanien, somit auch gesetzlich dort versichert. da ich allerdings zu deutschen aerzten moechte und auch irgendwann wieder zurueckkehre, aber angst habe nicht wieder aufgenommen zu werden (im falle, dass ich hier erkranke dann natuerlich wieder joblos in die heimat moechte), habe mich freiwillig in die gesetzliche deutsche KK versichert, nachdem ich jahrelang auch dort pflichtversichert war.

Warum keine Anwartschaftsversicherung in der deutschen GKV?

nun scheint es der gesetzl KK nicht zu gefallen und bittet mich doch auszutreten, ich sei doch doppelt versichert. ist das gesetzlich nicht legitim? kann ich nicht freiwillig in deutl. versichert bleiben?

Welchen Sinn macht es?

ist es wahr, dass eine gesetzl KK jeden auch mit vorerkrankung zuruecknehmen MUSS, wie mir die IKK berichtete, sobald ich das span. arbeitsverhaeltnis aufgebe? einigen beitraegen in diesem forum nach scheint dies ja wohl nicht der fall zu sein

In der GKV erfolgt keine Gesundheitsprüfung.

danke wenn mir hier jemand weiterhelfen kann...ich sollte mich naemlich schleunigst mal dort melden, da mir zu all dem unglueck auch noch die krankenkarte gestohlen wurde...


Ich habe Ihr Problem zwar nicht verstanden hoffe aber trotzdem ansatzweise geholfen zu haben!

Frank
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Beitragvon Frank » 28.03.2007, 23:07

In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:

Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren.

Also kannst du dir die Doppelversicherung schenken.

fragen ueber fragen
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Beitragvon fragen ueber fragen » 28.03.2007, 23:08

hey, danke fuer die schnelle antwort!

also anwartschaft wurde mir gesagt geht nur, wenn ich von meinem dt. arbeitgeber ins ausland geschickt werde.

naja sinn ist eben, auch wieder aufgenommen zu werden - egal wie ich ankomme - und um in dtl zu den aerzten gehen zu koennen.

also meinst du da werde ich ohne probleme wieder reinkommen? auch wenn ich keine arbeit kurzzeitig habe und auch kein arbeitslosengeld bekomme weil ich gekuendigt habe?

..danke nochmal..

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.03.2007, 23:10

fragen ueber fragen hat geschrieben:
also meinst du da werde ich ohne probleme wieder reinkommen? auch wenn ich keine arbeit kurzzeitig habe und auch kein arbeitslosengeld bekomme weil ich gekuendigt habe?

..danke nochmal..


Wohnsitz Deutschland--> ja

Anwartschaft hat sich wirklich mit der Reform für diese Fälle erledigt, war mein Fehler.

Frank
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Beitragvon Frank » 28.03.2007, 23:22

lieber "spanier", guckst du hier
http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... schutz.pdf
seite 9 und 10

das ist die offizielle seite von unserer ulla.

fragen ueber fragen
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Beitragvon fragen ueber fragen » 28.03.2007, 23:26

groehl! frankie bist ne wucht! merci


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