Fam.-Vers. --> freiw.-Versi.; rückwirkende Beiträge?
Verfasst: 19.12.2010, 21:13
Hallo,
für wie lange muss man Beiträge rückwirkend an eine Versicherung zahlen, wenn man in der Fam.Vers. war und den Zeitpunkt der Aufnahme einer selbst. Tätigkeit der Vers. nicht mitgeteilt hat und demsentsprechend auch Beiträge an die Kasse nicht bezahlt hat?
Verliert man auto. nach ein paar Monaten die Versicherung, wenn man dementsprechende Beiträge nicht begliechen hat?
Massgebend für mich war, dass ich keine Klarheit über die Dauer meines Auftrags und meinen Umsatz hatte und auch keine Leistungen in Anspruch genommen habe.
Und wie ist es mit einem Wechsel zu einer anderen Kasse? Ich würde gerne die Kasse wechseln. Ab wann kann ich die Kasse wechseln?
Wodurch kann man einen Wechsel erreichen?
Danke im Voraus fürs Feedback.
Grüße
Alph
für wie lange muss man Beiträge rückwirkend an eine Versicherung zahlen, wenn man in der Fam.Vers. war und den Zeitpunkt der Aufnahme einer selbst. Tätigkeit der Vers. nicht mitgeteilt hat und demsentsprechend auch Beiträge an die Kasse nicht bezahlt hat?
Verliert man auto. nach ein paar Monaten die Versicherung, wenn man dementsprechende Beiträge nicht begliechen hat?
Massgebend für mich war, dass ich keine Klarheit über die Dauer meines Auftrags und meinen Umsatz hatte und auch keine Leistungen in Anspruch genommen habe.
Und wie ist es mit einem Wechsel zu einer anderen Kasse? Ich würde gerne die Kasse wechseln. Ab wann kann ich die Kasse wechseln?
Wodurch kann man einen Wechsel erreichen?
Danke im Voraus fürs Feedback.
Grüße
Alph