Widerspruch gegen Aufleben der freiwilligen Mitgliedschaft
Verfasst: 29.12.2010, 19:30
Hallo alle zusammen.
Ich habe ein "kleines" Problem und hoffe hier Hilfe zu finden.
Sachverhalt:
Ich bin selbständig und bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse geblieben.
Da das Geschäft schlecht lief, bin ich ein Arbeitsverhältnis eingegangen und durch meinen Arbeitgeber pflichtversichert worden.
Da es bei meinem Arbeitgeber anscheinend auch nicht so toll lief, hat dieser mir einen halben Monat nach der Einstellung mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats aufgelöst wird.
Um Geld zu sparen, habe ich mich für den darauffolgenden Monat, indem ich wieder meiner gewerblichen Tätigkeit nachgegangen bin, um eine private Krankenversicherung gekümmert, bin dort auch eingetreten und habe ordnungsgemäß meinen ersten Beitrag überwiesen.
Heute habe ich Post von meiner gesetzlichen Krankenversicherung bekommen mit dem Hinweis, dass die freiwillige Mitgliedschaft automatisch wieder auflebt und ich meinen Beitrag zahlen möchte.
Ich dachte eigentlich, dass mit Ende des Arbeitsverhältnisses auch die Versicherung endet, da in den Schreiben zu meiner freiwiliigen Versicherung steht, dass die freiwillige Versicherung mit der Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer endet und die Kündigungsfristen damit eigentlich auch weg fallen müssten.
Kann mir bitte jemand sagen,
ob ich verpflichtet bin das Wiederaufleben der Versicherung zu akzeptieren,
oder ob ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann
und falls nicht, ob unter diesen Umständen wenigstens die private Krankenversicherung storniert werden kann, da die vorherige dann ja nicht gekündigt ist.
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Beste Grüße
Chris
Ich habe ein "kleines" Problem und hoffe hier Hilfe zu finden.
Sachverhalt:
Ich bin selbständig und bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse geblieben.
Da das Geschäft schlecht lief, bin ich ein Arbeitsverhältnis eingegangen und durch meinen Arbeitgeber pflichtversichert worden.
Da es bei meinem Arbeitgeber anscheinend auch nicht so toll lief, hat dieser mir einen halben Monat nach der Einstellung mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats aufgelöst wird.
Um Geld zu sparen, habe ich mich für den darauffolgenden Monat, indem ich wieder meiner gewerblichen Tätigkeit nachgegangen bin, um eine private Krankenversicherung gekümmert, bin dort auch eingetreten und habe ordnungsgemäß meinen ersten Beitrag überwiesen.
Heute habe ich Post von meiner gesetzlichen Krankenversicherung bekommen mit dem Hinweis, dass die freiwillige Mitgliedschaft automatisch wieder auflebt und ich meinen Beitrag zahlen möchte.
Ich dachte eigentlich, dass mit Ende des Arbeitsverhältnisses auch die Versicherung endet, da in den Schreiben zu meiner freiwiliigen Versicherung steht, dass die freiwillige Versicherung mit der Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer endet und die Kündigungsfristen damit eigentlich auch weg fallen müssten.
Kann mir bitte jemand sagen,
ob ich verpflichtet bin das Wiederaufleben der Versicherung zu akzeptieren,
oder ob ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann
und falls nicht, ob unter diesen Umständen wenigstens die private Krankenversicherung storniert werden kann, da die vorherige dann ja nicht gekündigt ist.
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Beste Grüße
Chris