Ehem. Soldat in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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fana85
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Ehem. Soldat in die GKV

Beitragvon fana85 » 30.12.2010, 18:52

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe schon einiges gelesen, aber alles nur zusammengeworfen...

Seit 01.01.2007 bin ich Soldat auf Zeit und meine Dienstzeit endet am 31.12.2010.

Empfange dann 7 Monate Übergangsgebürnisse
70% Beihilfeberechtigt
Anwartschaft besteht nicht.

Nun rief ich vor ein paar Monaten bei meiner damaligen GKV an zwecks Weiterversicherung ab dem 01.01.2011... damals sagte man mir alles wäre gar kein Problem, ich solle mich melden wenn es soweit ist.
Nun meldete ich mich also Anfang Dezember wieder dort und man erzählte mir ich bräuchte eine Bescheinigung über die Höhe meiner Übergangsgebürnisse und die würde ich mit meinen Entlassungspapieren bekommen.
Also erstmal ganz ruhig geblieben, die von der Versicherung wissen ja was sie erzählen.
Nun hatte ich also meinen letzten Tag und entsprechende Bescheinigung gab es nicht in den Papieren, Wehrbereichsverwaltung erreiche ich auch niemanden mehr.
Seit dem Tag 22.12.2010 versuche ich jetzt in meiner alten GKV aufgenommen zu werden. Nun argumentiere ich mit §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Bei der Krankenkasse ist man jedoch der Meinung dass sie mich aufgrund meines Beihilfeanspruches nicht versichern müssen.
Was stimmt denn nun?
In die PKV möchte ich nicht - mache ab 31.01. eine Ausbildung zum Rettungsassistenten, und befürchte dass die Beiträge nach Wegfall der Beihilfe unbezahlbar werden.

Bitte um Hilfe

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 30.12.2010, 19:07

Hallo fana85,

Ihre Dienstzeit endet zwar zum 31.12.2010.
Sie bekommen aber noch für 7 Monate Übergangsgebührnisse und werden hier wie ein Versorgungs-Beamter eingestuft mit der Möglichkeit einer privaten Versicherung mit 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung.

Daher sind Sie in der GKV nicht pflichtversichert.

Sie können sich aber in der GKV freiwillig versichern, für die Beitragsberechnung ist jedoch Ihr Bruttoeinkommen erforderlich.

Bekommen Sie während Ihrer Ausbildung als Rettungsassistent ein Gehalt ?
Wenn ja - wären Sie hierüber wieder in der GKV pflichtversichert.

Viele Grüße!
Schlappi

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Beitragvon fana85 » 30.12.2010, 19:13

Aber kann mich die GKV ablehnen wie sie es momentan tut?
Naja ein Ausbildungsentgelt bekomme ich nicht, d.h. mein einziges Einkommen ist der Bezug meiner Übergangsgebürnisse.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 30.12.2010, 19:17

Wo haben Sie denn zur Zeit Ihre Pflegeversicherung ?

fana85
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Beitragvon fana85 » 30.12.2010, 19:20

Bei genau dieser Versicherung

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 30.12.2010, 20:03

Hallo,
ich sehe auch keinen Grund warum Du nicht nach Ende deiner Dienstzeit wieder bei deiner alten KGV-Kasse versicht sein solltest.
Die PKV ist nicht für dich zuständig, da bin ich mir ziemlich sicher.
Es kann nicht angehen, dass jemand, der vor der freien Heilfürsorge GKV-versichert war, danach plötzlich in die PKV muss.
Mein Rat - der GKV-Kasse nochmals auf die Bude rücken, am Besten persönlich, dort einen Aufnahmeantrag stellen zum 01.01.2011 und für den Fall der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon fana85 » 30.12.2010, 20:11

Wie gesagt, seitens der Kasse wird mit dem Beihilfeanspruch argumentiert, gibt es eine Grundlage dieses Argument kurz und bündig auszuhebeln?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 31.12.2010, 13:21

unterstellt es gibt KEINE Anwartschaft in einer privaten Krankenkasse.
weiter unterstellt: es gibt keine beihilfekonforme Restkostenabsicherung.


Es ist ja, wie ich hier verstanden habe, eine Pflegeversicherung in der gesetzlichen Versicherung vorhanden.


Es ist hier keine freiwillige Krankenversicherung möglich.

Aber es ist eine Bürgerversicherung möglich. § 5Abs. 1 Nr. 13 SGB V,
nämlich bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der zuletzt - vor der Zeitsoldensache - eine Versicherung bestanden hat.

Der Beihilfeanspruch schließt die Möglichkeit der Bürgerversicherung NICHT aus.

Wo es steht:
Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen
(aller Krankenkassen) vom 20.03.2007

http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... _sgb_v.pdf

damit Du es beim Lesen einfacher hast, zeig ich Dir jetzt auch den Punkt
Nämlich: 2.3.4


Frag bei Deiner Krankenkasse an der Telefonzentrale einfach nach dem Spezialisten für Bürgerversicherung oder Abschnittsleiter oder Abteilungsleiter für genau diesen Bereich.

Es wird es Dir auf Anhieb bestätigen können.

Eine Verdienstbescheinigung ab dem Zeitpunkt, wo Übergangsbebührnissse gezahlt werden, also ab 01.01.2011 , muss natürlich nachgereicht werden.

Beiträge UND Leistungen bei dieser Möglichkeit der Bürgerversicherung sind gleich wie bei einer freiwilligen Versicherung.

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Beitragvon fana85 » 31.12.2010, 13:31

Habe mich tierisch reingelesen und habe mir den Schlachtplan wie folgt zurecht gelegt, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben ob ich so richtig liege:

Prinzipiell bin ich versicherungspflichtig laut
§5 Abs 1 Nr 13.
a) (Personen die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich Krankenversichert waren.

vermutlich wird mir dann zuerst mit §6 Abs 1 Nr 2 entgegnet
Versicherungsfrei sind ... Soldaten auf Zeit... sofern Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe.
^^Trifft auf mich aber auch nicht zu da ich eben ab dem 01.01.2011 nicht mehr Soldat auf Zeit bin, sondern lediglich noch Empfänger von Übergangsgebürnissen bin. Und die Beihilfe laut Rundschreiben des Spitzenverbandes der GKV vom 20.03.2007 mit einer ergänzenden Restkostenabsicherung kombiniert sein müsste, die habe ich nicht (habe ja auch nie eine Anwartschaft abgeschlossen)

Aufgrund der Übergangsgebürnisse wird mir dann wahrscheinlich mit §6 Abs 1 Nr 6 entgegnet
Die in Nr 2, 4, 6 wenn Ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder änliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
Dagegen könnte ich dann mit dem BSG Urteil –
Aktenzeichen: B 12 KR 14/06 R kontern mit dem Leitsatz:

Ein aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedener Soldat auf Zeit, dem Übergangsgebührnisse nach dem Soldatenversorgungsgesetz gewährt werden, ist nicht wegen Zuerkennung ruhegehaltähnlicher Bezüge in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei.


Wie klingt das für die Experten hier?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 31.12.2010, 13:47

großes Kompliment.

Alles richtig verstanden.

Übrigens; du brauchst keinen Schlachtplan.

Du brauchst nur den Spezialisten bei Deiner KK anzurufen.

Krankenkassen haben nichts gegen Versicherte.

Hier muss ich einfach mal eine Lanze brechen für meine Kolleginnen und Kollegen , auch wenn es sicherlich eine andere Krankenasse war.

Sozialversicherung ist sau sau kompliziert. Dein Fall ist so eine Ausnahme, dass dieser Fall bei mir in einem ganzen Jahr höchstens 2 mal vorkommt.

Die verschiedensten Sachbearbeiter haben so einen Fall, weil der Fall bei denen dann höchstens alles paar Jahre einmal vorkommt, einfach nicht auf der Pfanne.

Ruf den Abteilungsleiter an. Nach ein paar Worten Deiner Einführung wird er sagen: ist doch klar: willkommen als Mitglied nach § 5 abs 1 Nr. 13 SGB V.

Kannst ja mal berichten wie die Sache ausgegangen ist.

aber nochmals Komliment: alles toll verstanden

fana85
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Beitragvon fana85 » 31.12.2010, 14:16

Danke für das Kompliment Heinrich - irgendwann musste das Wirtschaftsabi ja mal für etwas gut sein :)
Ich habe mich ja schon mit stellv. Leiterin und Leiter des entsprechenden Servicecenter Unterhalten. Die beiden scheinen sich aber wirklich nicht weiter oben erkundigt zu haben sonder haben sich nur untereinander ausgetauscht bzw. sich auch nicht wirklich mal eingelesen.

Schauen wir mal was Montag raus kommt, ich melde mich dann auf jedenfall wieder...

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 31.12.2010, 15:47

Hallo fana85,

ich kann mir nicht vorstellen, dass Du eine PKV abschließen kannst für einen Zeitraum von 7 Monaten. Denn danach müsstest Du ja sowieso wieder in die GKV.
Wenn jedoch eine Anwartschaftsversicherung besteht - evt. über die Continentale (hier besteht ein Empfehlungsvertrag mit dem DBwV) dann kannst Du Dich dort über einen Beihilferestkostentarif 30 % für die nächsten 7 Monaten versichern. Der mtl. Beitrag incl. Pflegeversicherung dürfte so bei ca. 160 € mtl. liegen.

Viele Grüße!
Schlappi

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Beitragvon fana85 » 31.12.2010, 16:04

Und da haben wir den Grund weshalb ich in die GKV möchte... nach den 7 Monaten wird die PKV so gut wie unbezahlbar

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 01.01.2011, 10:43

Hallo fana85,

Deine Aussage ist so nicht richtig.

Als Empfänger von Übergangsgebühren, besteht die Möglichkeit sich über eine PKV mit Beihilfe-Restkostentarif zu 30 % zu versichern.
70 % der Krankenkosten zahlt die Bundeswehr.
Beitrag bei uns ca. 140 - 160,00 € mtl.

Bei einer GKV muß der volle Beitrag von ca. 15,5 % vom Brutto-Einkommen zusätzlich der Pflegeversicherung gezahlt werden.

Nach den 7 Monaten - Wegfall der Übergangsgebührnisse - besteht die Möglichkeit einer Weiterversicherung in der PKV nach Ausbildungstarif
mtl. Beitrag bei uns z.B. Vision Start mtl. Beitrag ca. 116,00 € incl. Pflegeversicherung.

Nach Beendigung Deiner Ausbildung und Eintritt als Rettungssanitäter z.B. beim DRK mußt Du in die GKV wechseln.

Während der Zeit als Zeitsoldat zahlt man für eine Anwartschaftsversicherung incl. Pflegeversicherung in der PKV ca. 16 € mtl.

Der Beitrag in der GKV für die Pflegeversicherung dürfte etwas höher liegen.

Ich kann hier leider nur unsere Beiträge als Vergleich zu Grunde legen.
Bei anderen privaten Krankenversicherungen dürfte es sich aber genau so verhalten.

Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!
Norbert

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Beitragvon Sozifa190082 » 18.03.2011, 21:57

@fana85:
hat das bei dir nun mit der GKV geklappt? Habe das gleiche Problem, nur sagt mir meine GKV, dass ich definitiv nicht mehr zu denen zurück kann. angeblich hat sich der §5 Abs.1 Nr.13 SGB V geändert....ich beginne mit einer Ausbildung bei der Feuerwehr (und bekomme noch die Übergangsgebürnisse) und dies sei lt. denen versicherungsfrei und deshalb greift dieser Paragraph nicht. Ist das dann etwas anderes als bei dir??


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