Mann PKV - Frau freiwillig bei der GKV versichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Frau Blau
Beiträge: 1
Registriert: 05.01.2011, 21:15

Mann PKV - Frau freiwillig bei der GKV versichert

Beitragvon Frau Blau » 05.01.2011, 21:36

Hallo alle zusammen,

Ich schildere mal kurz das Problem, vielleicht kann mir jemand helfen:

Mein Mann ist privat versichert und ich bin in der GKV, z.Zt. noch in Elternzeit, die ist aber im Sommer zu Ende und bei meinem früheren Arbeitgeber kann ich nicht wieder anfangen, muss mich also freiwillig versichern. Habe erfahren, dass bei der Beitragsberechnung das Gehalt meines Mannes berücksichtigt wird und ich jeden Monat 315 € Beitrag bezahlen müsste, obwohl ich selber kein Gehalt beziehe.

Meine Idee ist: Ich schreibe mich an der FH ein oder ich mache mich selbstständig, um die hohen Kosten zu minimieren. Würde trotzdem das Gehalt meines Mannes berücksichtigt? Was kann ich tun?[/b]

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 05.01.2011, 22:59

Also, wenn der Holde relativ gut verdient (über 3.712,50 € mtl. brutto), dann zahltst Du für die freiw. Kv. ca. 315,00 Euro. Jenes ist völlig korrekt.

Du musst Dich allerdings nicht freiwillig versichern, sondern kannst auch in die priv. Kv. wechseln.

Palim, palim! Gretchenfrage, was ist günstiger?

Die Einschreibung als ordentlicher Student ist innovativ und creativ, funtkioniert aber nur wenn Du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Sollte es so sein, dann kostet die studentische Pflichtversicherung nur 65,00 Euronen im Monat und ist unabängig vom Ehegatteneinkommen.

Willst Du für die Ersparnis (ca. 250,00 Euronen) jeden Tag zur Uni dackeln und Dir die Vorlesungen bis zu 8 Stunden an Tag reinziehen? Alles andere ist nur Schummellei und Trixerei und fällt defintiv auf.

Die Idee ist mit der Selbständigkeit ist eine völlige Schnapsidee und bringt gar nichts.

Wenn Du nicht wieder beim alten Arbeitgeber anfangen kannst, solltest Du überlegen, ob Du nicht ALG I beantragen kannst. Dann bist Du hierüber pflichtversichert. Dies setzt allerdings voraus, dass Du tatsächlich arbeiten kannst und willst. Alles andere ist auch wieder Schummellei.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste