alleinerziehend ohne krankenversicherung

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.01.2011, 20:05

Hallo Rossi,
wenn ich dich also recht verstehe dann gilt der "Entwurf eines Rundschreibens", der noch nicht einmal öffentlich bekannt gemacht wurde als "Rechtsgrundlage"
für solche Sachverhalte ??.
Ich bin kein Jurist, nur ein Kundenberater vor Ort, aber soviel Rechtskenntnis habe ich auch, dass dies keine Entscheidungsgrundlage sein kann - wenn das nämlich ginge, dann bekämen die Hartz IV-Empfänger doch schon ab 01.01.2011 die versprochenen und eigentlich abgesegeneten 5,00 € mehr ?? -
da geht es doch offenbar auch nur noch um Formulierungen.
Schon Goethes Faust sagt uns - "Was du schwarz auf weiss besitzt, das kannst du getrost nach Hause tragen" - das geht hier aber nicht.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.01.2011, 00:09

Also Günni, wenn Du mir mit so einer Klamotte um die Ecke kommst, die Du gerade eingestellst hast, dann verliere ich ehrlich gesagt den Respekt vor Dir.

Nur mal so am Rande, Rundschreiben, sei es, ob sie veröffentlicht worden sind oder gar nicht, stellen eh keine Rechtsgrundlage dar.

Eine Rechtsgrundlage findet sich im Gesetz und nirgendwo anders.

Die Rundschreiben haben lediglich einen Weisungscharakter, wie man eine Rechtsgrundlage auslegt, mehr nicht!

Dein Posting zeigt hier mal wieder deutlich, dass Du einfach nur stumpf auf irgendwelche Informationen von oben vertraust.

Wenn irgendetwas nicht geregelt ist, dann bekommt der Kundenberater vor Ort ne feuchte Hose, wenn er entscheiden muss.

Wenn etwas

Zitat:




"Was du schwarz auf weiss besitzt, das kannst du getrost nach Hause tragen"


geregelt ist, dann glaubt man diesen Regelungen stumpf.

Wenn bspw. in den Regelungen des Spitzbubenverbandes drinne steht, dass die Erde ne Scheibe (und keine Kugel) ist, dann glaubt der Günni es auch. Denn schließlich hat es der Günni schwarz auf weiss.

Genau so ist der Sachverhalt hier.

Sorry Günther, diese Fälle (wie dornfeld) habe ich in den letzten 12 Monaten meiner Tätigkeit als zentraler Ansprechpartner für die Sozialversicherung im ALG II mehrfach gehabt.

Ich habe es immer geschafft, ohne Nachzahlung des Kunden, diesen wieder in die Solidargemeinschaft zu bringen.

Dein Arbeitgeber - sorry wenn ich es hier einwende - war immer die härteste Nuß, die der Rossi zu knacken hatte. Ich habe die abenteuerlichsten Abwehrhaltungen festgestellt.

Warum auch immer, möchte der Rossi hier offen lassen.

Günther, gucke einfach über den Tellerrand hinaus. Lese Gesezte und deren Begründungen, versuche sie zu verstehen und bringe Deine Fachkompetenz ein.

Wenn Du keine Fachkompetenz besitzt, dann führt es mal wieder zu dem Ergebnis, dass Du die Beiträge nachforderst. Besitzt Du hingegen Fachkompetenz, dann kannst Du dem Entwurf des Rundschreiben mehr als folgen und forderst keine Beiträge nach.

Palim, palim jetzt musst Du erneut entscheiden, zu welchem Personenkreis Du gehörst.

Ich will hoffen, dass gerade dornfeld diesem Thread aufmerksam fogt, denn seine Existenz ist allein von der Entscheidung des Kundenberaters vor Ort abhängig.

Und dieses Theater beruht einzig und allein darauf, weil der Kunderberater es nicht schwarz auf weiß hat?


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