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rentner über 70 jahre nach auslandsaufenthalt versichern

Verfasst: 09.01.2011, 01:51
von BravoMinimi
hallo ich habe leider ein kleines problem

meine eltern (beide mitte 70)sind nach 15 jahren im ausland (spanien)wo
sie sich privat versichern mussten wieder nach deutschland
zurückgekehrt (beide kerngesund)

in deutschland war mein vater bis zum letzten tag bei einer
gesetzlichen krankenversicherung versichert (aok)
meine mutter in deutschland privat versichert

da diese nun wieder in deutschland leben aber die private
versicherung in spanien diesen nicht weiter versichern kann oder möchte
(kein versicherungsschutz besteht bei wohnsitzwechsel) jedoch die gesetzliche diesen nach dessen aussagen erst meinen vater aufnehmen
wollte jedoch nun schriftlich mit der begründung ablehnte

dass seit einer neuen bestimmung von 01.04.2007
nicht versicherte bürger die zuletzt im ausland privat
versichert waren auch in deutschland privat versichert werden
müssen

meine eltern haben leider keine besonders hohe rente
und ein privates versicherungsunternehmen würde diesen rahmen
sprengen & sie würden am liebsten wieder ihre koffer packen
(da haben sie 600 euro alle drei monate bezahlt)

1. kann mir jemanden einen ratschläge geben wie man da ab besten
vorgehen kann oder wie man sich falls dieses nötig werden
sollte privat günstig versichern kann

2. welche günstige möglichkeiten & wahl es für meine eltern gibt

3. besteht nicht die möglichkeit die private versicherung aus spanien weiter zu nutzen (falls sie eventuell ihren wohnsitz für 6 monate wieder ins ausland verlegen)

4. müssen sie nachzahlungen vornehmen obwohl diese in spanien bis zum 31.12.2010 versichert waren

5. ich habe gelesen die krankenkassen müssen einen basistarif anbieten
(wie hoch wäre dieser)

6. gibt es für beide rentner zuschüsse von der rentenkasse oder so......


beide haben je eine rente von 1.500 euro


ich danke im voraus für gute und erfolgreiche ratschläge

Verfasst: 09.01.2011, 06:19
von Vergil09owl
Dumme Frage, wenn dein Vater in Deutschland bei der AOK war hat er sich hier von der KvdR der Rentner befreien lassen?

Wenn nicht denn würde hier wieder die AOK zuständig sein, da hier grundsätzlich die GKV zuständig ist.

Grundsätzlich.

Verfasst: 09.01.2011, 06:48
von Vergil09owl
allerderdings :

[3] Handelt es sich bei dem Auslandsaufenthalt aber um einen solchen in einem EWR-Staat bzw. der Schweiz, ist für die Prüfung der Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" auf den Versicherungsstatus während des Auslandsaufenthalts abzustellen. Eine Zuordnung zur gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V ist gegeben, wenn der Betreffende in dieser Zeit bei einem Träger der Krankenversicherung versichert war, der von der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfasst wird. Wurde dagegen im Ausland ausschließlich eine private Krankenversicherung begründet, mit der eine Krankheitskostenversicherung (§ 178b Abs. 1 VVG) oder eine Krankentagegeldversicherung (§ 178b Abs. 3 VVG) vergleichbar ist, ist die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V nach der Auslandsrückkehr ausgeschlossen.

Gemeinsames Rundschreiben zu diesem Thema diesem Thema, allerdings wurde in diesem Forum schon verschiedentlichauf die Rückkehrmöglichkeiten hingewiesen.