GKV fordert - trotz Arbeitsvertrag - Beiträge zur freiwillig

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perulmaien
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GKV fordert - trotz Arbeitsvertrag - Beiträge zur freiwillig

Beitragvon perulmaien » 07.04.2007, 12:47

Hallo,
ich bin ganz neu hier und suche, aus gegebenem Anlass, dringend - verständlichen - Rat. Ich bin leider auf einen unseriösen Arbeitgeber hereingefallen.

Ich hatte mich 2005 mit Hilfe des Überbrückungsgeldes selbständig gemacht und war seitdem freiwillig krankenversichert, was bedeutet, dass ich monatlich 250.-- Euro KV-Beiträge bezahlt habe. Aus der Selbständigkeit sind keine Einnahmen zu verzeichnen. Die letzten 1 1/2 Jahre wurde ich daher von meiner Mutter finanziell unterstützt, was natürlich an den KV-Beiträgen nichts änderte, da ich das Gewerbe noch immer angemeldet hatte. Ich wollte einfach vermeiden, Hartz 4 beantragen zu müssen.
Nun war ich natürlich schon längere Zeit auf Arbeitsplatzsuche und im Herbst letzen Jahres fand ich dann eine Stelle.
Der Arbeitsvertrag mit dem sog. "Arbeitgeber" hatte Gültigkeit vom 07.01.07 - 13.02.07.
Da mir im Januar irgendwann schon klar wurde, dass der AG nicht unbedingt seriös ist, kündigte ich diesen Vertrag zum 13.02.07 und trat am 14.02.07 eine Anstellung bei einer Leiharbeitsfirma an.

Das Problem ist: der "AG" hat bei der Krankenkasse die "Meldung zur Sozialversicherung" nicht gemacht. Aus diesem Grund fordert die KV für die Zeit vom 01.01.07 - 13.02.07 nun die Beiträge zur freiwilligen KV und ignoriert völlig die Tatsache, dass ich am 23.03.07 Klage gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht eingereicht habe und ja selbst noch auf mein Gehalt für Januar warte.
Ich habe der Krankenkasse Kopien des Arbeitsvertrages, des Stundenzettels für Januar und der Klageschrift zukommen lassen, aber ich erhalte nur Schreiben, in denen die ausstehenden Beiträge eingefordert werden und auf mein Problem mit dem Ex-AG überhaupt nicht eingegangen wird.

Ich habe mich bei einem Online-Anwaltsdienst schon dazu beraten lassen, aber dieser Anwalt riet mir lediglich dazu, evtl. das Problem telefonisch mit der Krankenkasse zu klären bzw. weitere Schreiben der Kasse abzuwarten und evtl. Widerspruch dagegen einzulegen.

Zusammenfassend:
Es liegt ein gültiger Arbeitsvertrag und ein Stundenzettel für Januar vor, es wurde Klage beim Arbeitsgericht eingereicht > es kann natürlich dauern, bis sich da ein Termin bzw. ein Urteilsspruch ergibt.

Ich habe mit einer Sachbearbeiterin der Kasse im Februar telefoniert und diese forderte mich auf, eine Kopie des Vertrages und des Stundenzettels zu schicken, was ich auch tat. Dummerweise erhalte ich von einer anderen Sachbearbeiterin jetzt immer Zahlungsaufforderungen.
Es scheint bei der Kasse niemanden zu interessieren, dass ich KLage eingereicht habe und dass vom 07.01.-13.02.07 ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt, der auch durch den Stundenzettel abgedeckt ist.
Offenbar glaubt man bei der Kasse, ICH wäre der Betrüger.

Meines Erachtens nach - dies habe ich der Kasse auch mitgeteilt - hat die KV nur Anspruch auf Beiträge aus der freiwilligen KV für die Zeit vom 01.01. - 06.01.07.

Davon abgesehen könnte ich im Moment auch die geforderte Summe von ca. 360.-- Euro nicht begleichen, da ich lange Zeit keine Einnahmen hatte, somit auch keine Ersparnisse vorhanden sind und ich vom jetzigen Arbeitgeber auch erst einmal eine Lohnzahlung erhalten habe, die ja auch nicht so hoch war, da ich ja erst seit 14.02.07 dort arbeite. Darüber hinaus handelt es sich um eine Leiharbeitsfirma, die nicht gerade dafür bekannt sind, besonders gut zu bezahlen.

Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich da machen kann?
Ich habe natürlich auch keine Rechtschutzversicherung, sonst wäre ich schon lange zu einem Anwalt gegangen.
Letzten Endes kann doch die Krankenkasse den geschilderten Vorgang nicht völlig ignorieren und müsste doch auch erst einmal abwarten, was sich vor dem Arbeitsgericht ergibt bzw. welches Urteil gefällt wird.

Der Sachbearbeiterin, mit der ich telefoniert hatte, habe ich auch erklärt, dass es nicht meine Aufgabe als Arbeitnehmer ist, dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht (Meldung zur SV) nachkommt. Dies bestätigte sie auch.

Es wäre wirklich klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Sorry für den langen Text :(

Frank
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Beitragvon Frank » 10.04.2007, 21:40

hallo,

also eine rechtsberatung können wir hier nicht machen. wir sind ja keine juristen.

ich kann dir aber tipps geben für den umgang mit deiner krankenkasse. zum einen nicht telefonieren. immer per brief oder per fax. telefonische auskünfte helfen dir nicht weiter. erst wenn ein mitarbeiter ein schreiben unterzeichnen muss hast du eine antwort, auf die du dich berufen kannst.

der arbeitgeber hat die meldepflicht und die pflicht zur zahlung der beiträge
www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html

bei verleihfirmen ist es so, dass wenn der verleiher die beiträge nicht abführt, der entleiher als bürge diese beiträge zahlen muss. aber nicht du als arbeitnehmer.

in der beschäftigungszeit warst du versicherungspflichtig und nicht freiwillig versichert. dass du noch mahnungen erhälst ist ein zeichen dafür, dass innerhalb der krankenkasse die kommunikation nicht läuft. dies würde ich der kasse noch mal schriftlich mitteilen. dies kannst du ja auch der mitarbeiterin faxen, die dir immer so nette mahnschreiben schickt.

perulmaien
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Beitragvon perulmaien » 11.04.2007, 14:18

hallo Frank

klar könnt ihr keine Rechtsauskunft geben, hatte ich auch nicht erwartet, obwohl man das sicherlich meinen könnte, wenn man meinen Beitrag liest.

Ich danke dir für deine Antwort.
Ich hab bei Frag-einen-Anwalt.de Rechtsberatung eingeholt und der Anwalt meinte, dass eine Pflichtmitgliedschaft auch durch andere Unterlagen als nur durch die Meldung zur SV belegt werden kann, also wie bei mir durch einen Arbeitsvertrag und Stundenzettel.

Ich habe meiner Kasse bzw. der Sachbearbeiterin, die mir immer die schönen Zahlungsaufforderungen schickt, nun alle Unterlagen, die sich angesammelt haben, kopiert und heute zugeschickt.
Daneben habe ich ihr die Antwort des Anwaltes beigelegt, mit rechtlichen Schritten gegen die KK gedroht und mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen meine Kündigung bei der KK eingehen wird. Mitte des Jahres habe ich meine 18 Monate Mitgliedschaft rum und dann können die mich mal...

Ich habe jetzt alle Unterlagen an diese eine Sachbearbeiterin geschickt und ihr auch mitgeteilt, dass die Kommunikation innerhalb der KK wohl nicht funktioniert bzw. relevante Unterlagen offenbar nicht an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden.
Daneben habe ich die KK aufgefordert - wie der Anwalt auch angeraten hat - die Forderungen an mich zu begründen.

Mein Verdacht ist einfach der:
die Beiträge, die die KK von mir aus der freiw. KV will, sind ungefähr doppelt so hoch wie die Beiträge, die der Ex-Arbeitgeber zu zahlen hätte. Die denken wohl, sie hätten eine dumme gefunden :D
Diesen Verdacht habe ich in meinem Schreiben auch geäußert, vor allem, weil auf die Thematik mit dem Ex-Arbeitgeber überhaupt micht eingegangen wird. Die tun, als ob nichts wäre.

Die sind noch nicht mal fähig, ihre Post an die richtige Adresse zu schicken. Ich bin im Februar umgezogen und habe das der KK zig-mal mitgeteilt (meine Absenderdaten sind ja völlig andere), aber die schicken alles an die alte Adresse.
Offenbar sind die noch nicht mal imstande, eine neue Adresse in ihr Computersystem einzugeben.

Trotz allem würde ich mich natürlich über Erfahrungen anderer und deren Meinungen freuen.

Gruß

perulmaien
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Beitragvon perulmaien » 03.05.2007, 13:42

@ Frank

mittlerweile erreichte mich schon das x-te Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, die geforderten Beträge werden immer höher.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und mal gehörig die Meinung gegeigt.
Anfängs hieß es ja: es liegt keine Meldung zur SV vor und somit müsste ich die Beiträge aus der freiwilligen KV zahlen.
Nun höre ich: 1. die KV hat ja keine Prüfung vorgenommen, ob ich mein Haupteinkommen mit der Angestellten- oder der gewerblichen Tätigkeit erziele und
2. man müsse den Termin vor dem Arbeitsgericht abwarten: dort müsse geklärt werden, ob der Arbeitsvertrag rechtens und gültig sei oder nicht.

Ich finde es schon eine bodenlose Frechheit, dass alle meine Anfragen usw. völlig ignoriert werden und dauernd ein anderer Sachbearbeiter ankommt und was will.
Aber dass die Kopien des Arbeitsvertrages und des Stundenzettels - welche beide der Krankenkasse vorliegen - offenbar angezweifelt werden (in ihrer Echtheit), das schlägt dem Faß den Boden aus.

Außerdem ist der KV seit 2006 bekannt, dass das Gewerbe nur noch auf dem Papier existierte und auch keinerlei Einnahmen zu verzeichnen waren. "Man könne ein Gewerbe auch wieder abmelden" muss ich mir dann sagen lassen. Ist mir auch klar, aber wenn ich eine Angestelltentätigkeit mit 37,5 Stunden pro Woche Arbeitszeit antrete, kann davon ausgegangen werden, dass ich meinen Löwenanteil nicht mit dem Gewerbe erzielt.

Ich musste nur mal Dampf ablassen, weil das solche Är***e sind da oben in Kiel.

Wir haben nun vereinbart, ich solle ihm am 09.05. mitteilen, was bei Gericht entschieden wurde (ist aber nur eine Güteverhandlung), dann würde man weitersehen.
Ich habe ihn deutlich darauf hingewiesen, sollte ich weiterhin diese Zahlungserinnerungen und -aufforderungen erhalten, würde ich mich 1. an den Vorstand der IKK-direkt und 2. an die zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt) wenden und denen den Fall schildern.

Sehe ich das richtig:
Wenn ich eine Vollzeit-Arbeitsstelle antrete und mein Gewerbe auf Eis liegt, dann kann die KV doch keine Beiträge aus der freiwilligen KV fordern , oder?
Dies bestritt er nämlich.
Aber wenn ich mich heute aus meiner Position als Angestellter wieder selbständig machen und wieder ein Gewerbe anmelden wollte, dann müsste sich die KV doch auch erst einmal mit den Beiträgen aus der Pflichtversicherung, sprich meinem Arbeitsverhältnis, zufrieden geben.
Ab wann könnte die KV in diesem Fall dann eigentlich Beiträge (aufgrund einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit) fordern?
Dies müsste doch eigentlich von den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit abhängig sein, oder?


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