Rentner und Zusatzeinkommen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

rvinfo
Beiträge: 1
Registriert: 24.01.2011, 15:05

Rentner und Zusatzeinkommen

Beitragvon rvinfo » 24.01.2011, 15:23

Hat ein Altersrentner (geringe Rente, Pflichtversicherung) zusätzliche Einkünfte unterschiedlicher Art (selbständig, Gewerbebetrieb, Vemietung und Verpachtung), die aber unter den KV-Höchstgrenzen liegen: muss er hierfür auch KV-Beiträge zahlen? Für welche Einkunftsarten? Auch Pflegeversicherung?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 24.01.2011, 18:54

Also grundsätzlich sind die Mieteinahmenbeitragsfrei, bei pflichtversicherten Rentnern.

Bei der selbst Tätigkeit. müßte ggf denn geprüft werden ob diese übewiegt, sollte diese überwiegen werden alle Einnahmen beitragspflichtig.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.01.2011, 19:41

Hm,

Bei der selbst Tätigkeit. müßte ggf denn geprüft werden ob diese übewiegt, sollte diese überwiegen werden alle Einnahmen beitragspflichtig


ich glaube dat haut nicht hin.

Wenn ein pflichtversicherter Rentner neben der DRV-Rente noch Arbeitseinkommen (selbständige Tätigkeit) erzielt, entsteht eine Beitragspflicht, sobald das Einkommen mtl. 127,50 Euro übersteigt. Übersteigt es diese Grenze, dann ist das gesamte Arbeitseinkommen beitragspflichtig; liegt das Einkommen drunter, wird nix beitragspflichtig.

Jenes hat mit "überwiegend" nix zu tun!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 24.01.2011, 20:27

vergil meint


Wenn es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt,
dann besteht ja schließlich keine Versicherungspflicht mehr (obwohl die zeitlichen Voraussetzungen für die KVdR erfüllt wären).

Durch die Hauptberuflichkeit (wenn es denn so wäre) besteht dann im Rahmen einer freiwilligen Versicherung auch für weitere Einnahmen
Beitragspflicht
z.B. Vermietung und Verpachtung
oder Kapitaleinkünfte
oder geringfügige Beschäftigung oder oder oder

Wenn es sich um KEINE hauptberufliche Selbstständkeit handelt,
dann sind die Einkünfte aus der "nebenberuflichen" Selbstständigkeit nur beitragspflichtig, wenn sie über 127,50 EUR monatliche liegen.
Miete, Kapital sind dann nicht beitragspflichtig

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.01.2011, 21:25

Okay heinrich, jenes ist natürlich völlig richtig.

Aber ich glaube kaum, dass der Poster es so auch verstanden hat.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 25.01.2011, 07:23

stimmt Rossi,

sehe ich auch so.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste