Ich habe einen Disput mit meiner GKV.
Diese hat auf Basis meiner Eink.steuererklärung meinen Beitragssatz ermittelt und dabei alle Einkunftsarten mit neg. Werten weggelassen.
Das Ergebnis ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen meinem steuerlichen Einkommen und dem beitragsrelevanten Einkommen (letzteres deutlich höher)
Eink aus Gewerbebetr. kleiner 0
Eink aus Kapitalertr. größer 0
Eink aus priv. Veräußerungsgesch. kleiner 0
Eink aus Vermietung und Verpachtung größer 0
Addiere ich alle Einkunftsarten zusammen komme ich deutlich unter die Beitragsbemessungsgrenze. Addiere ich nur die Positiven liege ich drüber.
Hat die Krankenkasse hier recht? Ich kanns nirgendwo nachlesen.
Wie muss ich rechnen?
Ermittlung des beitragspfli. Einkommens bei Selbständigen
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- Postrank7
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Hallo Nikolaus,
dies ist eine Frage, die uns tattäglich erreicht.
Es geht darum ob negative Einnahmen der einen Einkommensart it
positiven von anderen Einkommensarten saldiert werden dürfen bei der Beitragsberechnung.
Alle Gerichtsurteile bis hin zum Bundessozialgericht haben immer wieder entschieden
KEINE Saldierung.
Dies bedeutet: Kein Abzug, so dass die negativen Einnahmepositionen mit null angesetzt werden
FAZIT: Krankenkasse hat es richtig gemacht.
dies ist eine Frage, die uns tattäglich erreicht.
Es geht darum ob negative Einnahmen der einen Einkommensart it
positiven von anderen Einkommensarten saldiert werden dürfen bei der Beitragsberechnung.
Alle Gerichtsurteile bis hin zum Bundessozialgericht haben immer wieder entschieden
KEINE Saldierung.
Dies bedeutet: Kein Abzug, so dass die negativen Einnahmepositionen mit null angesetzt werden
FAZIT: Krankenkasse hat es richtig gemacht.
Vielen Dank für die Beantwortung
mit diesen Angaben komme ich ein Stück weiter
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