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GKV wechseln nach Arbeitslosigkeit

Verfasst: 27.01.2011, 11:11
von Frager
Hallo,

ich war gesetzlich versichert und habe meine Arbeit am 31.12 aufgegeben.
Beim Arbeitsamt habe ich mich bis 1.04 abgemeldet, so dass ich ALG1 erst ab 1.04 bekomme (bin bis dahin vorwiegend im Ausland und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung -> kein Anspruch auf ALG1). Bei meiner Krankenversihcerung habe ich gefragt, wie es weiter geht - es besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Heißt es, ich bin momentan gar nicht versichert? Kann ich jetzt die freiwillige Versicherung bei beliebiger Krankenkasse abschließen, oder bin ich an die alte noch irgendwie gebunden?
Vielen Dank!

Verfasst: 27.01.2011, 19:20
von Rossi
Da die freiwillige Kv. nahtlos an die Pflichtversicherung der Arbeit knüpft, bist Du auch noch an die alte Kasse gebunden. Du musst dort unter Einhaltung der gestzlichen Fristen kündigen und könntest dann wechseln.