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Vater in der Schweiz, Mutter in Deutschland, Kind?
Verfasst: 29.01.2011, 17:48
von Karin88
Hallo,
Ich habe ein ziemlich verzwicktes Problem. Ich ziehe mit meiner dreijährigen Tochter nach Deutschland zurück, während mein Mann seinen Wohnsitz in der Schweiz behält. Dies wird sein einziger Wohnsitz sein, er ist also in Deutschland nicht gemeldet. Ich werde in der ersten Zeit wohl Arbeitslosengeld beziehen, soll heißen mein Mann hat das höhere Einkommen. Ich werde natürlich in Deutschland pflichtversichert sein.
Die große Frage ist aber: Kann ich meine Tochter in Deutschland mitversichern, obwohl mein Mann das höhere Einkommen hat?
Vielen Dank fürs Lesen.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Karin
Verfasst: 29.01.2011, 18:17
von Vergil09owl
Gegenfrage, ist dein Man in der obgligatorischen Versicherung der Schweiz mitversichert? Grundsätzlich kann deine Tochter hier über dich versichert werden, ggf. kann deine Krankenkasse für deine Tochter hier in Deutschland die Leistungsaushilfe machen.
Verfasst: 29.01.2011, 19:13
von Karin88
Im Moment sind wir alle noch in der Schweiz obligatorisch versichert. Mein Mann bleibt auch weiterhin in dieser Versicherung. Was heißt denn Leistungsaushilfe? Und, kann die deutsche Versicherung meine Tochter über mich versichern oder muß sie das?
Viele Grüße
Karin
Verfasst: 29.01.2011, 23:27
von Rossi
Na klaro
ggf. kann deine Krankenkasse für deine Tochter hier in Deutschland die Leistungsaushilfe machen.
Aber die Ausgangsfrage war doch eine andere, oder?
Also, wenn der Holde in der Schweiz im geseztlichen System versichert ist, dann dürfte es üherhaupt kein Problem das Kind in die Familienversicherung von Dir zu stecken. Da spielt die Höhe des Einkommens des Ehemannes überhaupt keine Rolle.
Nur wenn der Holde in der Schweiz privat versichert ist, könnte es kritisch werden.
Aber wenn beide in der geseztlichen KV sind, dann hat man ein Wahlrecht, wo das Kind reingepackt wird. Wer dort im Einzelfall mehr Kohle verdient spielt keinen Bagger. So eine Vorschrift gab es damals zur Zeit der guten alten RVO.
Verfasst: 30.01.2011, 00:33
von Vergil09owl
Nee nicht mehr seit der EU VO 883 - 2004, grundsätzlich ist zwar die Schweiz die obligatorische der Deutschen rechlicht gleichgestellt, was die GKV anbelangt allerdings bei Kindern das paßt die RVO ( oder schon seit 2004 ?)schon seit dem 01.05.10 nicht mehr. Es gilt grudnsätzlich immer das Wohnortprinzip, sofern anderes durch entsprechende SV Abkommen nicht anders geregelt ist.
Die Frage zielte auch eher darauf ab ob die oblgatorische Versicherung in der Schweiz bestand.
Verfasst: 30.01.2011, 00:45
von Rossi
Dann kläre mich mal uff, vergil?
Es gilt also das Wohnortprinzip, okay, jenes weiß ich auch.
Die Posterin hat doch geschrieben, dass sie das Kindchen nach Deutschland holt (Wohnsitzverlagerung).
Wie willst Du denn jetzt die Kosten auf die schweizerische Versicherung abwälzen?
Das Kindchen wohnt in Deutschland; es hat ein Mitglied in der Solidargemeinschaft (Mutter über ALG I) und nu soll eine Fami nicht gehen?
Hat der Rossi da ein riesen Brett vor der Birne oder etwas nicht mitbekommen?
Verfasst: 30.01.2011, 10:51
von Vergil09owl
Nö eigentlich nicht. Wollte damit nur noch eine bestehende Möglichkeit der Versicherung hier aufzeigen.
Verfasst: 30.01.2011, 15:24
von Karin88
Hallo lieber Vergil09owl und Rossi
Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen. Der Sachbearbeiter von der deutschen Krankenversicherung war zunächst nämlich recht überfordert und wollte sich nicht so richtig festlegen, deshalb habe ich mir mit meinem Halbwissen viele Gedanken und Sorgen gemacht. Aber was ihr so geschrieben habt ist sehr beruhigend und lässt mich viel klarere in die Zukunft blicken.
Danke nochmal und viele Grüße
Karin