Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalllloooooooooooooooooooooooo Fraaaaaaaaaaaaank!
Ist wirklich total lieb von Dir, dass Du immer Links postest, wie PKV-Leute oder ehemalige zu versichern sind.
Schauen wir aber doch noch mal auf das Ausgangsposting:
Hallo,
besteht seit 01.04 eine Rückkehrmöglichkeit in die frühere GKV, wenn man vor 10 Jahren in der Familienversicherung war, jetzt aber selbstständig ist, oder gehört man dann zu dem Personenkreis, der der PKV zugeordnet wird?
Es geht um die RÜCKKEHR in die frühere GKV.
Es erschließt sich mir aus dem Satz nicht, dass ategma PKV versichert war. Damit gilt die letzte Versicherung, und das war die GKV. Nur durch den Status als Selbständiger ist man noch lange nicht der PKV zuzuordnen.
Oder hast Du dafür auch noch einen Link???
Wenn ich dem von Dir geposteten Link folge, steht dort unter anderem folgendes:
In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:
Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen.
Eindeutig: Früher GKV, jetzt ohne Versicherung --> ab 01.04. GKV!
Frank Wilke