Ich bin in einem Mini-Job-Arbeitsverhältnis mit Pauschalversteuerung und verdiene 400,00 mtl.
Ich hab mich im Internet über dieses Thema schlau gemacht und habe noch folgende Fragen:
- Werbungskosten in Höhe von 920,00. Stimmt es, dass ich bei Pauschalversteuerung von meinem 400,00 keine 76,67 monatlich abziehen kann.
- ich habe letztes Jahr ca. 600,00 Zinsen bekommen. Da ich verheiratet bin, kann ich ja einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe voon 1602,00 ansetzen. Heißt das nun, dass ich nur bei den Zinsen 0,00 € schreibe oder rechne ich die Zinsen zu meinem Gehalt von 400,00 dazu und ziehe dann den Sparer-Pauschbetrag ab?
- Einkünfte V+V: Wir haben ein App., das meinem Mann und mir gehört. Bei der Steuererklärung ist es nun so, dass die Mieteineinnahmen meinem Mann zugeschrieben werden. Den Mietvertrag hat mein Mann unterschrieben. ich habe gelesen, dass bei einer Zugewinngemeinschaft ausgewählt werden kann, wem die Mieteinnahmen zugeschrieben werden. Ist das richtig so oder müssen wir die Miete halbieren und ein Teil muss auch zu meinen Einkünften gerechnet werden?
Mir geht es darum,ob ich die Bedingungen für die Familienversicherung noch erfülle oder nicht.
Familienversicherung und zusätzliche Einnahmen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 03.02.2011, 22:04
Hallo,
dass mit dem SparerFreibetrag geht nicht alle Kapitalerträge unter 51,00€
p.A. müssen nicht angegeben werden und zählen auch nicht.
Der Sparer-Freibetrag (Steuer) zählt nicht für die Krankenversicherung.
Das mit den Mieteinnahmen trifft dann zu wenn auch im Einkommensteuerbescheid diese Einnahmen dem Ehemann zugeordnet sind.
Gruss
Czauderna
dass mit dem SparerFreibetrag geht nicht alle Kapitalerträge unter 51,00€
p.A. müssen nicht angegeben werden und zählen auch nicht.
Der Sparer-Freibetrag (Steuer) zählt nicht für die Krankenversicherung.
Das mit den Mieteinnahmen trifft dann zu wenn auch im Einkommensteuerbescheid diese Einnahmen dem Ehemann zugeordnet sind.
Gruss
Czauderna
sorry Czauderna,
bei der Beurteilung von FAMI wird der Sparerfreibetrag auch abgezogen.
Hat das BSG mal vor ein paar Jahren entschieden.
Fragesteller: dennoch musst Du diese Einnahmen angeben. "Deine" KK
entscheidet dann was angerechnet wird.
Viele "meinen", dass sie irgendwas nicht angeben müssen, weil sie irgendwo gehört gelesen (evt. in einem Forum), dass was nicht angerechnet wird.
Und dann stellt sich später raus, das es falsch war.
Meine Aussage hier bezieht sich nur auf den Sparerfreibetrag. Ob auch der über 801 EUR hinausgehende Betrag von einen auf den anderen Ehepartner angerechnet werden kann, da bin ich mir nicht sicher. Aber dies war ja hier auch nicht entscheidend.
Zu allen anderen Sachen habe ich die gleiche Meinung wie Czauderna.
bei der Beurteilung von FAMI wird der Sparerfreibetrag auch abgezogen.
Hat das BSG mal vor ein paar Jahren entschieden.
Fragesteller: dennoch musst Du diese Einnahmen angeben. "Deine" KK
entscheidet dann was angerechnet wird.
Viele "meinen", dass sie irgendwas nicht angeben müssen, weil sie irgendwo gehört gelesen (evt. in einem Forum), dass was nicht angerechnet wird.
Und dann stellt sich später raus, das es falsch war.
Meine Aussage hier bezieht sich nur auf den Sparerfreibetrag. Ob auch der über 801 EUR hinausgehende Betrag von einen auf den anderen Ehepartner angerechnet werden kann, da bin ich mir nicht sicher. Aber dies war ja hier auch nicht entscheidend.
Zu allen anderen Sachen habe ich die gleiche Meinung wie Czauderna.
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