Beitragsnachforderung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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yackaroo
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Beitragsnachforderung

Beitragvon yackaroo » 10.02.2011, 11:15

Hallo,

Ich brauche dringend einen Rat :)

Folgendes:

Ich war über einen Zeitraum von Rund 3Jahren Freiberuflich. Zu Anfang freiwillig Versichert, keine Leistungen ion Anspruch genommen, dann hat das Geld nihct mehr gereicht und habe meinen Krankenkassenbeitrag nicht mehr gezahlt. Nach ein paar Monaten wurde ich von meiner Krankenkasse gekündigt und habe danach ohne Krankenversicherung weiter existiert...soweit so gut :)

Jetzt bin ich seit zwei Jahren wieder angestellt und zahle brav monatlich meine Pflichtbeiträge.

Jetzt möchte die Krankenkasse die Jahre ohne Versicherung die Beiträge nachbezahlt bekommen!

Was tun? ich habe das Geld nicht und weiss auch nicht wieso ich für etwas bezahlen soll wo eh keine Versicherung bestand!

Weiss jemand Rat? Ich denke das ich ja kein Einzelfall bin.

Gruß und Danke

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 10.02.2011, 20:20

Garnichts machen, zwingen kannman dich nicht

schnickschnack
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Beitragvon schnickschnack » 10.02.2011, 22:04

Hallo yackaroo!

Früher war es so, dass Du, wenn Du die Beiträge nicht gezahlt hast, auf Deutsch gesagt, aus der Versicherung rausgeflogen bist.

Seit 01.04.07 gibt es ein Gesetz, nachdem sich jeder,der sich in Deutschland dauerhaft aufhält, versichern (GKV oder PKV) muss. Solange Du gar nicht versichert bist, merkts keiner. In dem Moment, wo Du Dich aber aufgrund Deiner Beschäftigung gesetzlich versichert hast, wird von Deiner Krankenkasse hinterfragt, wo Du seit dem 01.04.07 versichert warst. Sagst Du, dass Du nicht versichert warst, wird sie Dir sagen, dass Du Dich rückwirkend ab 01.04.07 versichern musst, unabhängig davon, ob Du in der Vergangenheit Leistungen in Anspruch genommen hast.

Von daher ist die Beitragsnachforderung wohl rechtens.....es sei denn, dass Du Dich im Ausland aufgehalten hast. Du verstehst? :)

yackaroo
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Beitragvon yackaroo » 11.02.2011, 08:10

Hallo,

Danke für die Info.

Würde doch sicherlich von der Krankenkasse hinterfragt werden, wo ich mich den im Ausland aufgehalten hätte, wie ich die kenne. Oder müssen die mir dann einfach glauben?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.02.2011, 16:26

Nö müssen die nicht, es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Also das heßt Reisepass vorlegen, wenn Ein und ausreise bestätigt ist wunderbar, wenn nicht An und Abmeldugn Einohnermeldeamt beibringen. Wenn du im europäischen Ausland aufgehalten hast, denn hätte ich gern den E104 von dem europäischen Sozilaversicherungträger, warst du bei unseren brittischen Vettern hat sich das ganze erledigt, da es da ja den NHS gibt.
Aber das juxt nicht wirklich. Laut Bundesversichreungsamt darf die Kasse dich nich zwingen rückwirkend Beiträge zu löhnen, da dein Arbeitgeber dich bei der letzten Kasse angemeldet hat wo du zuletztversichert warst ist alles wunderbar und prächtig. Also einen netten Gruß an den Kollegen, mal einen guten Start in die Woche gewünscht. Zwang dürfen Sie nicht ausüben.

yackaroo
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Beitragvon yackaroo » 14.02.2011, 08:16

Nunja, es läuft ein Pfändungsbeschluss! :(

Seit 2 Jahren zahlt mein Arbeitgeber die Beiträge und ich habe keine Leistungen in der Zeit davor in Ansprucj genommen und die fordern die Beiträge aus zwei Jahren Rückwirkend.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.02.2011, 18:27

was heißt: "es läuft ein Pfändungsbeschluss".


hat die Krankenkasse eine Gehaltspfändung gemacht.

dann werden aber schon zahlreiche Schreiben, Mahnungen, Androhung des Ruhens von Leistungen und Festsetzung des Ruhens von Leistungen gemacht worden sein

Oder


Dies hast Du anfangs aber nicht berichtet.

Dann erzähle doch mal genau.

Wann hast Du welches Schreiben erhalten


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