Grundlegende Sache zur GKV

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eumel
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Grundlegende Sache zur GKV

Beitragvon eumel » 12.02.2011, 00:37

Hallo,

muss mich jetzt mal ernsthaft mit der Krankenkasse beschäftigen, weil das bis jetzt über meine Eltern lief.

Daher ein paar grundlegende Fragen.

Die GKV wird immer vom Gehalt bezahlt, richtig?

Wie ist es dann wenn ich, sagen wir, Anfang Juni eine neue Krankenkasse habe aber dann doch erst ab mitte Juni anfange zu arbeiten?

Was ist dann mit diesem halben Monat? Ist man dann da nicht versichert oder muss man den aus eigener Tasche zahlen oder wie läuft das.

Tut mir leid, echt basics, aber irgendwo muss man es ja mal lernen ;)

Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 12.02.2011, 00:51

Hallo,

wie alt sind sie, was machen Sie bisher und was ab Juni (bzw. wie hoch ist das Gehalt)?

Grüße

eumel
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Beitragvon eumel » 12.02.2011, 12:02

23, bisher ne Schulung bzw ne Ausbildung ohne Gehalt und verdiene am Anfang etwa 5000 brutto im Monat

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.02.2011, 12:36

Das würde für Sie jetzt bedeuten das Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversichrungsfrei sind, also über 3712,0 € liegen. Ist das jetzt denn ein regelmäßiges Einkommen und fortlaufend? Sind Sie angestellt? Wenn Sie angestellt sind prüft der Arbeitgeber ob Sie versichrungsfrei sind. Nach den neuen Regeln des FingGund den gesetzlichen Änderungen
können sie jetzt entscheiden welche Kassenform sie wählen, gesetzlich oder privat.
Sie müßten Sich jetz informiern welche Kosten / Prämien Sie tragen wollen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 12.02.2011, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.

eumel
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Beitragvon eumel » 12.02.2011, 13:03

Ist es nicht so, dass man dafür die letzten 3 Jahre ein Einkommen über dem Wert haben muss? Hatte da irgendwo was gelesen.

Wie war das denn mit meiner Frage, die ich im ersten Beitrag gestellt habe?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.02.2011, 16:25

Also grundsätzlich ist es so das eine Mitgliedscahft in der gesetzlichen Krankenversichreung mit dem Beginn der Beschäftigung in Ihrem Fall beginnt. Die Familienversicherung würde erst mit dem erfolgreichen abschuss Ihrer Berufsausbildung enden. Ergo sagen wir mal ende n Asubildung mit Prüfung und Abschluss 14.06.11. Beginn Arbeitsverhältnis 16.06.11. das heißt also ab dem 15.06 wäre denn Versicherung mehr vorhanden, grundsätzlich. Wäre aber nur dann relevant wenndien Kasse sagt machmal eine freiwillige Vrsicherung für einen Tag. Kann sie dich zwar nett drum bitten, aber Papier ist geduldig. Also das andere wäre jetzt wenn sie ein private Krankenversichrung suchen, das wäre denn jeweils so zu regeln das die versicherung denn beginnt wenn auch die berufliche Tätigkeit auch beginnt, bzw eine Nichtversicherung vorliegt. wäre denn im Einzelfall zu klären mit der gewählten Versicherungsgesellschaft.


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