Hallo Forums-Gemeinde,
mir wurde hier schonmal toll geholfen, heute dieser Sachverhalt:
Ich war 2004-2010 bei einer Berliner Behörde mit wechselnden Werkrahmenverträgen quasi freiberuflich beschäftigt.
Nun hat die dortige Innenrevission festgestellt, dass ich vielleicht ja doch sozialversicherungspflichtig angestellt war...
Die zuständige Sachbearbeiterin meint, dies würde rückwirkend nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung tangieren, nicht die Krankenversicherung.
Hat sie recht? Ich war in all den Jahren freiwillig privat krankenversichert, bis 2007 als Student. Besteht der Hauch einer Chance, meine selbst gezahlten Beiträge in irgendeiner Form erstattet zu kriegen?
Vielen Dank und Grüße
Joachim
Rückwirkende Sozialversicherungspflicht-Beiträge zurück?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 25.11.2010, 16:20
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 23 Gäste